Haus an Pflegekind vermacht - Streit wegen Undankbarkeit

vom 20.06.2013, 20:31 Uhr

B. hat schon während des Studiums einen fünfjährigen Jungen, T., im Kinderheim besucht, ihn zu Ausflügen mitgenommen, ihn am Wochenende zu sich nach Hause genommen. Nach dem Studium haben B. und ihr Mann den mittlerweile 11jährigen Jungen ganz zu sich genommen. Eine Adoption war nicht möglich, da die leibliche Mutter dies nicht zu ließ. Ich weiß nicht, ob B. das gewollt hätte.

T. ist mittlerweile über 40. Vor einigen Jahren starb der Vater von B. und hinterließ ihr ein Haus. Da B. schon ein Haus hat und mittlerweile ganz woanders wohnt, hat sie T. angeboten, in dieses Haus zu ziehen, was ganz gut passte, weil T. gerade eine Frau mit 2 Kindern geheiratet hatte. Sie vereinbarten, dass T. das Haus renoviert, dafür aber 5 Jahre umsonst drin wohnt und danach eine geringe Miete zahlt.

Dann fingen die Streitigkeiten an. Die Renovierungen liefen einfach nicht so, wie B. sich das vorgestellt hat. T. war etwas chaotisch dabei, hat einige Zimmer angefangen und dann halbfertig belassen und in anderen weitergemacht. Im Garten hat er das Rosenbeet von B.´s Mutter entfernt, weil er dort lieber eine Sitzecke haben wollte. B. dachte auch, dass sie bei Geschäftsreisen in die Gegend dort übernachten könnte und hätte gerne einen Schlüssel gehabt.

Nach 2 Jahren waren sie so zerstritten, dass T. ausgezogen ist. B. hat das Haus verkauft und wirft T. nun vor, dass sie wegen ihm ihr Elternhaus aufgeben musste. T. hat sich kontrolliert gefühlt und fühlte sich im Haus nicht mehr wohl, weil es offensichtlich nie seins sein würde. Seit 3 Jahren reden sie nicht mehr miteinander.

B. hält T. für undankbar und führt dabei auch auf, dass sie T. aufgenommen, sich um ihn gekümmert und seine Ausbildung finanziert hat. B. hat T. wirklich in einigen finanziell kniffligen Situationen geholfen, aber muss er dafür ewig dankbar sein? Und vor allem muss er dafür dankbarer sein als ein leibliches Kind? Hat B. das Recht gehabt, die Renovierung so zu kontrollieren oder hätte sie die 5 Jahre, die vereinbart waren, abwarten müssen? Hätte sie als echter Vermieter das Recht gehabt wegen den Rosen sauer zu sein?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



B hat sich um den Jungen gekümmert, als er noch klein war und hat später nach dem Studium für ihn gesorgt. Das ist lobenswert. Aber das Kind, beziehungsweise mittlerweile der Mann T kann deshalb nicht sein ganzes Leben nach den Wünschen von B ausrichten, er ist nicht ihr Sklave.

Inzwischen trat B als Vermieterin von T auf. T wird wahrscheinlich kein gelernter Maler oder dergleichen sein. Da er jedoch renovieren sollte und anschließend auch in dem Haus wohnen, ist es seine Sache, wie er das anstellt, vorausgesetzt er nimmt keine Umbauten vor. Wenn B es anders hätte haben wollen, hätte B die Handwerker kommen lassen müssen und das Haus T erst nach Renovierung vermieten dürfen. So aber kann B sich hier nicht einmischen.

Dass das Rosenbeet dran glauben musste, ist nun mal passiert. Es war nicht vereinbart, dass dieses weiterhin gepflegt werden sollte. T war der Meinung, dass er seine neue Bleibe so gestalten konnte, wie er sich das vorstellte. Das finde ich auch in Ordnung. Wenn sich nun die Parteien total zerstritten haben, liegt es hauptsächlich an B. Hier fehlten klare Anweisungen, wie mit dem Haus zu verfahren ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Diese Situation ist natürlich nicht gerade einfach. Ich denke aber auch, dass B daran die Hauptschuld trägt, dass es zu dem Streit kam. Allerdings war ich natürlich nicht dabei und weiß nicht, was besprochen wurde. Wenn einfach nur gesagt wurde, dass T das Haus renovieren soll, dabei aber keine genauen Angaben gemacht wurden, ist es eigentlich klar, dass T das Haus so renoviert, dass es ihm gefällt, weil er ja auch darin leben soll. Die Sache mit dem Schlüssel, den B gerne für Geschäftsreisen gehabt hätte, ist auch nicht einfach. Auch so etwas hätte einfach im Vorfeld besprochen werden müssen.

Ich denke allgemein, dass zu wenig besprochen wurde, was das Haus und dessen Nutzung anging. Was die Vorgeschichte angeht, so denke ich auch, dass T bestimmt dankbar dafür war, dass B und ihr Mann ihn aufgenommen haben und sich um ihn gekümmert haben. Sicher ist es toll, dass B T auch immer wieder finanziell unter die Arme gegriffen hat und für ihn da war. Aber mit der ewigen Dankbarkeit ist es immer so eine Sache. Mittlerweile steht T doch schon lange auf eigenen Füßen und man kann eine Person eben nicht für ewig an sich binden. Vor allem, wenn inzwischen auch ein räumlicher Abstand da ist, ist das natürlich schwierig.

Ich kann es gut verstehen, dass T sich kontrolliert gefühlt hat und sich in dem Haus nicht wohlfühlen konnte. Wenn er ständig damit rechnen musste, dass B vor der Tür steht, ist es verständlich, dass er das Gefühl hatte, dass das Haus nie seines werden würde. Natürlich hätte B als Vermieterin darauf bestehen können, dass das Rosenbeet nicht angerührt wird. Dann hätte sie es aber eben vorher sagen müssen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Wenn T. für eine gewisse Zeit der Mietfreiheit selbst renovieren sollte, so ist es doch T. überlassen wie schnell das erledigt ist. Da hat B. kein Recht sich einzumischen, solange das Haus nicht verwahrlost in dieser Zeit. Auch hat B. kein Recht einen Schlüssel zu verlangen, um selbst dort ein- und auszugehen, wie es ihr passt. In dem Falle ist die nur Vermieterin und da hat sie sich eben anzumelden, wie andere Vermieter auch.

Was den Garten angeht, so hätte man vorher genau festlegen und schriftlich festhalten müssen, was T. dort verändern darf. Wenn B. so an dem Rosenbeet der Mutter hing, dann hätte man das eben vorher bereden müssen. Dass B. nun das Haus verkauft hat, ist nicht die Schuld von T. B. hätte ja auch die Renovierungsarbeiten fertigstellen und erneut vermieten können.

Wo nun die Undankbarkeit sein soll, erschließt sich mir nicht so ganz. B. und T. hatten, egal mit welcher Vergangenheit, ein geschäftliches Verhältnis. Und da hat B. aus meiner Sicht doch einige Grenzen überschritten und T. hat am Ende das Handtuch geworfen, was auch verständlich ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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