Bank storniert irrtümlich Überweisung, Mahnung dann OK?

vom 16.06.2013, 10:40 Uhr

Vorige Woche hat A eine Rechnung mit Überweisungsauftrag beglichen. Aus unerfindlichen Gründen hat seine Bank den am selben Tag zurück gebucht. Zwei Tage später hatte A schon eine Mahnung vom Anbieter im Postfach von 6,92 Euro Verzugszinsen. Am Kontoauszug sah A am selben Tag die Fehlbuchung, die aber zwei Tage später von der Bank dann doch durchgeführt wurde. Jetzt meinte die Bank, das war ein Softwarefehler und A sollte das mit dem Anbieter selber regeln. Der meinte aber, dass sie das Geld zu spät bekamen und das einfach nicht drin wäre.

Was soll A machen, dass er die 6,92 Euro Verzugszinsen nicht zahlen muss? Bei wem besteht die beste Chance, dass sie die Kosten übernehmen bzw. erlassen, denn sein Konto war auch voll gedeckt?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Es gibt immer einen bestimmten Zeitraum, in dem man Rechnungen bezahlen muss. Wenn man es auf den letzten Drücker macht und dann noch Probleme mit der Bank auftauchen, kann man schon mal ungewollt in Verzug geraten. Vom Anbieter kann man daher, meines Erachtens nach, kein Entgegenkommen erwarten. Solange er den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gewährt hat.

Die Bank wird sich da auch rechtlich abgesichert haben. Banklaufzeiten für Überweisungen dauern 2-3 Tage. Und so weit ich das verstanden habe, haben sie diese Zeitspanne auch trotz technischer Probleme eingehalten. Wenn nicht, könnte man noch einmal nachfragen, aber ich sehe da schlechte Chancen.

Wie gesagt, die Banklaufzeit beträgt 2-3 Tage. Die muss man bei Überweisungen berücksichtigen. Also wenn das Geld bis zum 15. fällig ist, sollte man spätestens am 12. überweisen. Der Anbieter in diesem Fall war aber schon sehr flink mit seiner Beschwerde. Schon allein deshalb würde ich kein freundliches Entgegenkommen erwarten. Ich denke, A muss die Verzugszinsen einfach zahlen und aus dem Fall lernen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dass das Geld zu spät ankam, weil die Rückbuchung des Betrages nicht von dir, sondern der Bank veranlasst wurde, ist ein Verschulden der Bank. Dabei dürfte es keine Rolle spielen, wie die Fehlbuchung bei der Bank entstanden ist. Auch für Softwarefehler ist nicht der Kunde, sondern die Bank verantwortlich. Ich würde mit der Bank noch einmal sprechen und verlangen, dass sie die 6,92 Euro Verzugszinsen deinem Konto gutschreiben. Das müssten sie schon alleine aus Kulanzgründen machen. Nimm die Mahnung mit den Verzugszinsen mit.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Der Anbieter kann da nichts für und hat Anspruch darauf, sein Geld pünktlich zu bekommen. Dafür hat der Schuldner zu sorgen, das ist in Deutschland einfach so. Allerdings würde auch ich in diesem Fall bei meiner Bank Theater machen, denn diese hat Überweisungen am selben Tag weiterzuleiten und den Softwarefehler hast nicht du zu vertreten.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Der beschriebene Beispielfall ist hier doch klar: wenn die Bank die Überweisung nicht aus eigenem Antrieb storniert hätte, wäre es nicht zu der Verzugszahlung gekommen. So kann man in dem Fall einfach die Kosten mit der Verzugszahlung bei der Bank einreichen und zusätzlich auf den Fehler verweisen. Die Erklärung, dass es sich um einen Softwarefehler gehandelt haben soll, mag richtig sein. Aber die Frage muss ja lauten, ob der Kunde für die Softwarefehler haftbar gemacht werden soll. Schließlich hat man als Kunde keine Auswahl bzgl. des Softwareprodukts welches die Bank einsetzt und hier trägt die Bank allein das Risiko.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bellikoswki hat geschrieben:Allerdings würde auch ich in diesem Fall bei meiner Bank Theater machen, denn diese hat Überweisungen am selben Tag weiterzuleiten

derpunkt hat geschrieben:Der beschriebene Beispielfall ist hier doch klar: wenn die Bank die Überweisung nicht aus eigenem Antrieb storniert hätte, wäre es nicht zu der Verzugszahlung gekommen.

Ich hab grad nochmal nachgesehen, weil ich immer von einer Banklaufzeit von 2 bis 3 Tagen ausgehe. ABER: Da hat sich was geändert. Wie in diesem Artikel beschrieben, gibt es seit Anfang 2012 eine neue Regelung. Demnach müssen Banken elektronische Überweisungen tatsächlich innerhalb eines Tages ausführen. Für die eingeworfenen Zettelchen haben sie aber nach wie vor mehr Zeit, bis zu 2 Tage.

Jetzt ist also zum einen die Frage, wie die Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Per Online-Banking, am Automaten oder per Einwurf eines Überweisungsscheins? Zum anderen ist die Frage, was genau "innerhalb eines Geschäftstages" bedeutet. Wenn ich abends um 22 Uhr am Rechner eine Überweisung vornehme, wann muss die dann da sein? Am nächsten Tag, denke ich. Und wenn ich sie um 12 Uhr mittags vornehme? Bis zum nächsten Tag um 12 oder bis um 18 Uhr? Das könnte ja auch schon zu spät gewesen sein in diesem Fall.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@Bienenkönigin: Es geht doch gar nicht darum, wie lange sich die Bank Zeit lassen kann oder nicht. Hier wurde eine Überweisung veranlasst, welche auch ausgeführt aber im Anschluss wieder storniert wurde. Und da liegt das Problem! Wäre die Stornierung, welche die Bank (!) veranlasst hat, nicht durchgeführt worden, hätte ja alles gepasst. Viel später hat die Bank - wieder eigentlich ohne Auftrag - die Überweisung doch durchgeführt. Der Kunde verliert durch die nicht von ihm verschuldete Verzögerung letztlich drei Tage und vor allem wird der Kunde vom Storno ja auch nicht informiert. Daher sehe ich hier die Bank ganz klar in der Pflicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn eine Rechnung aufgrund eines Fehlers der Bank nicht bzw. zu spät bezahlt wird, dann muss die Bank für den entstandenen Schaden gerade stehen - definitiv. Mit dem Anbieter zu verhandeln, der gemahnt hat, wird da nicht sehr hilfreich sein. Denn denen ist es sicher egal, welche Gründe es für die Nichtzahlung seines Kunden gab.

A sollte sich in jedem Fall bei seine Bank beschweren und um Erstattung bitten.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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