Rechtfertigt Alkohol eine Unzurechnungsfähigkeit?

vom 12.06.2013, 11:39 Uhr

Heute habe ich in unserer Tageszeitung einen Bericht gelesen. Vor einiger Zeit war hier am Ort ein Vorfall. Ein betrunkener Mann hat eine Frau sexuell belästigt und hat sie sogar gewürgt. Dieser Mann ist, weil er wohl zum Tatzeitpunkt betrunken war schuldunfähig und es ist bei der "Strafe" geblieben, dass er sich bei der Frau entschuldigt und ihr wohl ein kleines Schmerzensgeld zahlen musste. Ansonsten nicht mal eine Bewährungsstrafe. Hier im Ort sind einige darüber sehr empört.

Rechtfertigt eigentlich Alkohol wirklich eine Unzurechnungsfähigkeit? Ich habe auch im Bekanntenkreis mal das Argument gehört. Da ist der Mann fremd gegangen und er entschuldigte sich damit, dass er betrunken war. Aber kann man das wirklich damit entschuldigen? Was haltet ihr davon, dass man unter dem Deckmäntelchen des Alkoholkonsums anscheinend doch Narrenfreiheit genießt?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es stimmt schon, dass man unter Alkoholeinfluss andere Entscheidungen trifft als nüchtern. Insofern kann ich das Argument schon nachvollziehen. Ich überlasse diese Entscheidung im Einzelfall aber lieber Psychologen. Dass daraufhin aber Straffreiheit gewährt wird, verstehe ich nicht. Wenn er unter Alkohol anderen schadet, sollte er wohl keinen Alkohol mehr trinken. Ich würde ihn also zu lebenslanger Abstinenz verurteilen.

Das lässt sich vielleicht nicht für jeden Tag kontrollieren. Aber wenn er jemals wieder betrunken auffällt und sei es nur, weil er betrunken Fahrrad fährt oder irgendetwas anderes, bei dem er von der Polizei oder von einem Arzt personell erfasst wird, sollte er wegen verbotenem Alkoholkonsum angezeigt werden. Denn als er das erste Bier angesetzt hat, war er ja noch nüchtern. Da zählt dann das Argument der Unzurechnungsfähigkeit nicht.

Im privaten Bereich zählt es für mich eh nicht. Auch wenn man betrunken betrügt, betrügt man. Also ich würde mich trotzdem betrogen fühlen. Hier könnte man auch Abstinenz fordern und ihn dann beim nächsten Bier verlassen. Aber ich glaube, das macht nicht viel Sinn, weil man es damit in den meisten Fällen nur hinausschiebt. Es kommt darauf an, wie sehr er bereut und wie die Beziehung generell aussieht.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Es ist leider so, dass man unter Einfluss von Drogen und somit auch von Alkohol schuldunfähig ist, weil einem nachgesagt wird, dass man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann und das Hirn so benebelt ist, dass man nichts mehr mitbekommt.

Wenn man mich fragt ist das eine sehr streitbare Angelegenheit. Denn dass Alkohol enthemmt weiß man ja auch im nüchternen Zustand und wenn man ihn trinkt, macht man das ja auch bewusst und bekommt es nicht von außen hinein geschüttet, jedenfalls sollte das so nicht sein. Auch bei anderen Drogen ist es doch so, dass sie bewusst genommen wurden und dann sollte man meiner Meinung nach auch strafbar gemacht werden. Immerhin hat man die Tat ja begangen und bis auf Einzelfälle weiß man ja auch wie Alkohol auf den eigenen Körper wirkt. Wenn es zu sehr enthemmt, darf man es eben nicht trinken.

Ich weiß auch nicht inwiefern dass zurückgerechnet werden kann und wie sicher das ist, aber theoretisch könnte man dann ja auch nach so einer Tat einen bechern und dann einen auf betrunken machen oder sich die Drogen kurz danach zuführen. Kennt sich da jemand mit aus?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Zwar stimmt es, dass man unter Alkoholeinfluss andere Entscheidungen trifft als man es nüchtern tun würde, aber die Entscheidung Alkohol zu konsumieren und dies soweit zu treiben, dass man als betrunken gilt trifft man ja auch selbst. Für mich kann es daher keine Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von Alkohol geben.

Eine Ausnahme möge sein, dass ich mutwillig von anderen betrunken gemacht wurden bin, aber meist basiert es ja auf eigenen Entscheidungen.Ich finde Strafen sollten sich nicht bzw. nur wenig für unter Einfluss von Alkohol stattgefundene und ohne Einfluss von Alkohol stattgefundene Straftaten unterscheiden.

Die Möglichkeit Alkohol vor einer Straftat zu sich zu nehmen um im Endeffekt als unzurechnungsfähig durch zu gehen kann in meinen Augen nicht erlaubt sein und sollte von vornherein unterbunden werden, bevor schlimmeres passiert, oder sich mehrere Täter solche Schlupflöcher, von denen es genug im deutschen Recht gibt, zu Nutze machen.

» Mulucki1989 » Beiträge: 449 » Talkpoints: 14,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ramones hat geschrieben: Ich weiß auch nicht inwiefern dass zurückgerechnet werden kann und wie sicher das ist, aber theoretisch könnte man dann ja auch nach so einer Tat einen bechern und dann einen auf betrunken machen oder sich die Drogen kurz danach zuführen. Kennt sich da jemand mit aus?

Mulucki1989 hat geschrieben:Die Möglichkeit Alkohol vor einer Straftat zu sich zu nehmen um im Endeffekt als unzurechnungsfähig durch zu gehen kann in meinen Augen nicht erlaubt sein und sollte von vornherein unterbunden werden,

Dass das nicht erlaubt ist, ist klar. Aber ich denke, dass es schwer nachzuprüfen ist. Je nachdem, wie viel Alkohol man in den letzten Jahren getrunken hat, hat man eine gewisse Alkoholgewöhnung. Also jemand, der nur ein Mal im Jahr trinkt, ist nach zwei Wein schon betrunken. Jemand, der jeden Abend Bier trinkt, schafft davon nen halben Kasten und kann noch stehen. Also für den einen sind 3 Promille tödlich, der andere lebt noch bei 4,5.

Wenn man den Täter also ziemlich bald nach der Tat aufgreift und er sehr, sehr viel Promille hat, kann man davon ausgehen, dass er regelmäßig trinkt. Aber wenn er moderate 2 Promille hat, kann man nicht sagen, wie er sich damit fühlt. Auch wie schnell sich Alkohol abbaut, kann man einigermaßen errechnen. Demzufolge könnte man vielleicht herausbekommen, wann er angefangen hat zu trinken. Aber wenn er das richtig geplant hat, dann fängt er gleich danach an. Und auf eine halbe Stunde genau, kann man das, denke ich, nicht errechnen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Meine Argumentation würde so aussehen: Jeder erwachsene Mensch weiß, wie Alkohol wirken kann. Das heißt jeder, der Alkohol konsumiert, nimmt billigend in Kauf, dass er hinterher nicht mehr voll zurechnungsfähig ist und unter Umständen Dinge tut, die er im nüchternen Zustand nicht tun würde. Das heißt durch den bewussten Konsum von Alkohol versetzt er sich bei voller Zurechnungsfähigkeit vorsätzlich in diesen Zustand und ist daher auch meiner Meinung nach für alles, was er in diesem Zustand tut, voll verantwortlich.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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