Bank hat wegen zu viel Zahlungseingänge Konto gesperrt

vom 13.06.2013, 10:12 Uhr

A hat, wegen einer Wohnungsauflösung ihrer verstorbenen Mutter ein paar Sachen bei Auktionsplattformen verkauft und so sind in den letzten 3 Wochen einige Zahlungseingänge auf ihrem Girokonto eingegangen. A hat aber nun alles verkauft, was sie zu Geld machen konnte und nun hat sie ein Schreiben von ihrer Bank bekommen, die ihr Girokonto gesperrt hat. Es können zur Zeit, laut dem Schreiben, weder Geldeingänge noch Abbuchungen von diesem Konto erfolgen. Die Bank will, dass sie ein Geschäftskonto eröffnet und so lange bleibt das Konto gesperrt.

A ist froh, dass jetzt eigentlich keine Eingänge mehr kommen dürften und dass ihr Lohn erst am ersten überwiesen wird und sie auch noch Bargeld zum Leben hat. Denn sie hat erst in der nächsten Woche einen Termin bei ihrem Sachbearbeiter.

Ich habe noch nie gehört, dass die Bank einfach das Konto sperrt, wenn zu viel Geld ein geht. Vor allem, weil es ja auch kleinere Buchungen sind und kein sehr großer Betrag, muss die Bank doch merken, dass es sich nur um Verkäufe im privaten Sinne handelt. In dem Brief steht was von Gewerbe anmelden. Aber A will ja nun nicht weiter verkaufen. Es war einmalig nach dem Tod der Mutter. Kann und darf die Bank so handeln? Kann sie darauf bestehen, ein teures Geschäftskonto zu eröffnen? Was sollte A nun machen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



A sollte sofort bei der Bank anrufen und nach fragen. Es kann sein, dass es sich hierbei um eine Sicherheitsmaßnahme handelt und automatisch diese Sperre eintreten musste. Es gibt Unterschiede zwischen einem normalen und einem Geschäftskonto und vielleicht konnte das Konto von Person A nicht als Geschäftskonto fungieren - daher die Sperre.

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» kleineAmsel » Beiträge: 205 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@kleineAmsel: A hat ja auch nur ein paar Verkäufe getätigt, was ja kein Gewerbe ist. Sie verkauft sonst nie bei diesen Auktionsplattformen. Das war das erste Mal wegen dem Tod der Mutter und die Haushaltsauflösung und es kann doch nicht sein, dass sie für diese Aktion ein Geschäftskonto eröffnen muss. Telefonisch kann sie nichts machen. Und einen Termin bekommt sie erst in der nächsten Woche.

Sie wird auch diese Eingänge bei der Steuer angeben, wenn sie den Jahresausgleich im nächsten Jahr macht. Aber es ist ja kein Gewerbe, wenn man mal für 2-3 Wochen ein paar Auktionen laufen hat, wo auch vieles nur für sehr wenig Geld weg gegangen ist.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das habe ich ja noch nie gehört. Sicherlich kann man das aber bei dem Termin klären und vorher wird man leider nichts machen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank das weiterhin fordern kann, weil es sich ja nicht um eine Selbstständigkeit handelt, sondern nur etwas aufgelöst wurde. Man sollte die Situation dann erklären und wenn die Bank stur bleibt, sollte man die Bank wechseln, weil das ja nichts mit Service zu tun hat. Das würde ich dann auch androhen, weil die dann sicherlich netter werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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