Muss man Schuhschrank vom Nachbarn im Treppenhaus dulden?

vom 12.06.2013, 21:44 Uhr

Die Nachbarn von Ä. haben einen Schuhschrank ins Treppenhaus neben ihre Haustür gestellt. Dieser Treppenabsatz ist nicht gerade sehr breit und wenn Ä. mit Einkauf die Treppe hoch kommt, stößt er immer an diesen Schuhschrank. Außerdem stinkt es im Hausflur seit dem fürchterlich nach Schweißfüßen. Denn in dem Schuhschrank sind die Schuhe von 5 Familienangehörigen, die es wohl mit der Reinlichkeit nicht so wörtlich nehmen. Der Schrank stinkt erbärmlich.

Muss Ä. das dulden, weil er Schuhschrank neben der Tür von den Nachbarn steht oder kann Ä. darauf bestehen, dass er weg kommt. Er hat schon versucht vernünftig mit den Leuten zu reden. Aber sie meinten, dass sie die dreckigen Schuhe nicht in der Wohnung haben wollen.

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich könnte nun mit der Blockierung eines Fluchtweges argumentieren, aber da es sich in As Fall wahrscheinlich um eine privat genutzte Wohnung handelt, gibt es in diesem Zusammenhang kaum Vorschriften. A könnte mal beim Vermieter nachfragen, wie es mit den Fluchtwegen aussieht, aber es ist wirklich nicht mehr reglementiert. Das bedeutet, dass A nicht sonderlich viel machen kann, außer vielleicht die Familie ansprechen. Außerdem bedeutet es nicht unbedingt, dass jemand nicht reinlich ist, wenn die Schuhe stinken. Manche Leute haben halt ein Problem mit Fußschweiß.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12599 » Talkpoints: 0,42 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Also wenn die oberen Parteien flüchten müssen, weil es brennt, fallen sie über den Schrank. Denn man muss schon schauen, dass man vorbei kommt. Sicher können Füße auch stinken, wenn man sich diese regelmäßig wäscht. Aber so sehen diese Leute einfach nicht aus. Außerdem muss man doch den Gestank, der auch in Ä´s Wohnung zieht nicht dulden, oder? Das ist doch eine Belästigung.

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wibbeldribbel hat geschrieben:Ich könnte nun mit der Blockierung eines Fluchtweges argumentieren, aber da es sich in As Fall wahrscheinlich um eine privat genutzte Wohnung handelt, gibt es in diesem Zusammenhang kaum Vorschriften.

Warum spielt das denn eine Rolle? Auch wenn die Wohnung privat genutzt wird, haben die daneben und darüber wohnenden Parteien doch ein Anrecht auf einen hindernisfreien Fluchtweg. Der Vermieter hat dafür zu sorgen und darf Schuhschränke, Kinderwagen und Fahrräder vor der Wohnungstür nicht erlauben. Also ist er der richtige Ansprechpartner.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Im Treppenhaus darf aus Brandschutzgründen nichts stehen. Mein Partner hat sich nur mal wieder auf meine Nachfrage hin unglücklich ausgedrückt. In einem Mehrparteienhaus darf nichts stehen, was den Fluchtweg beeinträchtigt oder eine Brandlast darstellt. Da der Schrank wahrscheinlich aus Holz oder brennbarem Material besteht, besteht somit die Gefahr, dass er mal gepflegt abfackeln könnte. Man könnte die Schuhe natürlich als biologische Waffe sehen, aber schlussendlich müsste dieser Schrank weg. A sollte mal dezent beim Vermieter anfragen.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12599 » Talkpoints: 0,42 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Diesen Schrank muss Ä nicht dulden, weil im Treppenhaus wirklich nichts stehen darf, was den Fluchtweg einschneidet oder den Brandschutz gefährdet. Das sollten schon zwei gute Gründe gegen diesen Schuhschrank sein. Die Geruchsbelästigung ist natürlich auch nicht gerade toll, doch dann müssen sich die Nachbarn eine andere Lösung einfallen lassen. Wenn die Nachbarn von Ä so uneinsichtig sind, wird es nur schwierig werden, es durchzusetzen. Ist es denn ein Mietshaus, in dem Ä lebt? Dann würde ich das Thema auch mal beim Vermieter ansprechen. Wenn es Eigentumswohnungen sind, ist es schon schwieriger. Dann müsste man sich wohl an den Verwalter wenden.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Meine vorherigen Nachbarn hatten ebenso einen großen Schuhschrank neben ihrer Wohnungstür stehen und der wurde beim schnellem Vorbeigehen sofort aufgeklappt und sie Schuhe fielen heraus. Ich mag gar nicht daran denken, dass es sehr wohl passieren kann, dass der Schuh auf die Treppe fällt und man beim Heruntergehen drüber stolpert.

Das ist gefährlich und ich habe damals meinen Vermieter gefragt, ob die das machen dürfen und er hat gesagt, eigentlich nicht, denn die Möbel gehören in die Wohnung und das Stiegenhaus benutzen ja auch andere. Ich würde ach sagen, dass mit dem Schrank - und der hatte wirklich die halbe Größe eines Kleiderschrankes - kein Fluchtweg gegeben ist.

Benutzeravatar

» kleineAmsel » Beiträge: 205 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^