Zählt absichtliches Erschrecken schon zur Körperverletzung?
Frau X wohnt in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Über ihr wohnt eine Familie mit 3 jugendlichen Kindern. Diese Kinder sind 14, 15 und 16 Jahre alt. Die Jugendlichen haben in dem Haus nur Unsinn im Kopf und so machen sie sich auch einen Spaß daraus die alte Frau X ständig zu erschrecken. neulich war Frau X in der Waschküche um ihre Waschmaschine anzustellen und hinter der Tür wartete schon einer dieser Jugendlichen und erschreckte sie mit lautem Gebrüll. Frau X musste sich erst einmal hinsetzen und weinte. Die Jugendlichen liefen lachend weg.
Frau X traut sich seither nicht mehr in die Waschküche. Sie erschreckt nun bei jedem Geräusch aus dem Flur und ruft ständig ihren Enkel an, der kommen muss um Dinge zu erledigen, wo sie raus müsste oder wo er mit gehen kann, damit sie nicht alleine vor die Tür muss.
Der Enkel überlegt nun, ob es den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt und ob er die Jugendlichen anzeigen kann. Frau X weiß, wer sie so erschreckt hat und würde auch aussagen. Aber das würde ja nur Sinn machen, wenn es auch eine Tat wäre, die geahndet werden würde. Wie sollte Frau X und der Enkel sich verhalten. Der Enkel hat schon versucht mit den drei Jugendlichen zu reden. Aber die lachen nur und gehen weg. Die Eltern meinen, dass ihre Jungs so was niemals machen würden.
Ich würde erst mal mit den Eltern reden. Sicher finden es die Jugendlichen witzig, vor allem, weil Frau X so sehr darauf reagiert. Aber wenn man ihnen erklärt, dass es bei Frau X nicht damit getan ist, dass sie sich kurz erschreckt, sondern dass sie deswegen unter langfristigen Folgen leidet, sehen sie es vielleicht ein. Im Moment denken sie da einfach gar nicht drüber nach. Daher denke ich, dass ein ernstes Gespräch der Eltern mit ihren Kindern viel bewirken würde.
Wenn es nicht hilft, ist es sicher keine Sache, die auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Ich bin mir nicht sicher, ob es unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt. Aber es ist eine Art von Nachstellen oder neudeutsch: Stalking. Dabei werden so harmlose Dinge wie Telefonate, Briefe oder Nachlaufen und eben auch Erschrecken durch das Ausmaß und die Dauer zu Straftatbeständen. Wenn der andere diese Dinge nicht will und dadurch körperlichen und/oder seelischen Schaden nimmt, kann man es also anzeigen. Und das ist ja hier der Fall und würde bei einer älteren Dame auch niemand bezweifeln.
Wenn die Eltern sich also schon nicht einsichtig zeigen und nicht mit ihren Kindern reden wollen, dann würde ich erwähnen, dass ich es zur Anzeige bringe. Da die Täter noch minderjährig sind, wird dann bestimmt das Jugendamt eingeschaltet.
Ich habe das so verstanden, dass mit den Eltern schon geredet wurde und die meinen, dass die Kinder sowas nicht machen. Also wird es bestimmt nichts ändern, wenn man noch einmal mit den Eltern redet.
Hier habe ich dir mal eine Seite heraus gesucht, die aussagt, dass ein Erschrecken schon Körperverletzung sein kann klick Denn diese Körperverletzung ist dann gegeben, wenn das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit in Mitleidenschaft gezogen ist. Und das erfüllt dann den Tatbestand der Körperverletzung.
Ich würde einfach mal zur Polizei gehen. Oder aber einen Anwalt aufsuchen, der den drei Jugendlichen mal einen saftigen Brief schreibt. Das hilft auch schon mal, wenn von einer Respektperson ein Brief ankommt.
An der Stelle von Person X beziehungsweise an der Stelle des Enkels würde ich tatsächlich noch einmal das Gespräch mit den Eltern und den Kindern suchen. Wenn diese die Schuld von sich weisen, kannst du ja ganz höflich die Eltern fragen, ob es irgendeinen Sinn machen würde, sich solche "Geschichten" auszudenken. Je nachdem, wenn sich die Situation dadurch nicht bessert würde ich bei den Eltern und den Jugendlichen einfach einmal das Wort "Anwalt" fallen lassen.
Jedoch würde ich an der Stelle von Person X beziehungsweise der Enkel auch parallel zum Anwalt gehen, ihn in die Geschichte einweisen und ihn darum bitten der netten Familie beziehungsweise den Jugendlichen (sprich an die Jugendlichen adressiert) einen netten, saftigen Brief auszustellen beziehungsweise zu schreiben, in dem auf die rechtlichen Folgen durch dieses "Nachstellen" beziehungsweise Stalking sowie allgemein auf den Tatbestand als Körperverletzung hingedeutet wird.
Die Jugendlichen sind ja bereits alle über 14, ich glaube wenn der Anwalt sich Mühe gibt und tatsächlich einen "autoritären" Brief schreibt, dass sich die Jugendlichen dann doch einmal Gedanken machen, ob ein paar Monate Jugendarrest oder Jugendstrafvollzug die Sache Wert sind.
Der allerletzte Schritt wäre eine Anzeige bei der Polizei. Ich würde das auch knallhart ohne jegliche Gnade durchziehen, immerhin bist du ja schon bei den Eltern gewesen. Und solch ein asoziales Verhalten geht ja einmal überhaupt nicht! Person X und der Enkel sollten am Ball bleiben!
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