Anbringung einer Schwengelpumpe genehmigungspflichtig?

vom 12.06.2013, 13:18 Uhr

Meine Eltern wollen im Garten einen Brunnen machen. Die Nachbarn haben sie auf diese Idee gebracht, weil sie im letzten Sommer einen Brunnen gebohrt haben. Sie haben aber einen Brunnen, wo sie das Wasser mit einem Eimer hoch ziehen. Meine Eltern wollen gerne einen Brunnen mit einer Schwengelpumpe anlegen. Doch die Nachbarn meinen, dass sie das deswegen nicht gemacht haben, weil man dafür eine extra Genehmigung braucht. Ist eine Schwengelpumpe wirklich genehmigungspflichtig? Warum ist das so und stellt man so einen Antrag beim Ordnungsamt?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es geht dabei um das Loch und dass man das Grundwasser anzapft. Womit man das Wasser letztlich hoch holt, ist ganz egal. Die Nachbarn machen es mit einem Eimer, damit niemand von außen an einer Schwengelpumpe erkennen kann, dass dort ein Brunnen gebohrt wurde.

Bei uns war es so: Man kann einen Brunnen nach dem Bohren bei der Wasserbehörde melden. Aber es besteht keine Pflicht dazu. Aber es kann sein, dass irgendwann mal Steuern auf Brunnen erhoben werden. Unser Nachbar hat seinen Brunnen deshalb nicht gemeldet. Immerhin versorgt er sein ganzes Haus damit. Er hatte sozusagen darum gebeten, dass wir unseren auch nicht melden, weil sie sonst vielleicht seinen entdecken.

Aber es besteht keine Pflicht zum Melden. Demzufolge keine Gebühren und auch keine Strafe, wenn man es nicht tut. Zumindest ist das in Leipzig so. Ich weiß nicht, ob das gemeinde- oder bundeslandabhängig ist.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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