Welche Sonderrechte haben Diplomatenfahrzeuge bei der StVO?

vom 11.06.2013, 10:16 Uhr

Ich sehe bei uns in der Gegend oft Diplomatenfahrzeuge, die man auch am Nummernschild erkennen kann. Diese sind nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, der Schweiz oder anderen Ländern. Diese Fahrzeuge habe ich auch schon im absoluten Halteverbot stehen sehen. Eine Politesse, die in der Gegend war schaute sich das Nummernschild an und ging weiter.

Haben denn Diplomatenfahrzeuge Sonderrechte bei der Straßenverkehrsordnung oder ist der Politesse nur der Schreibkram zu viel gewesen, den es wahrscheinlich durch diese Fahrzeuge gegeben hätte?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sonderrechte haben die Fahrzeuge von Diplomaten prinzipiell nicht. Dummerweise können sie sich aber doch ziemlich alles herausnehmen, weil der Diplomat selbst Immunität genießt. Das heißt, er kann nicht für irgendwelche Vergehen belangt werden, solange er unter diplomatischer Immunität steht.

Die Politesse wird das wissen und kann sich demnach den ganzen Vorgang sparen, sonst heißt es am Ende nur "außer Spesen nichts gewesen."

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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