Hochwasserschäden - Sache des Mieters oder des Vermieters

vom 10.06.2013, 11:40 Uhr

Hochwasser ist in vielen Teilen Deutschlands ja gerade in aller Munde und es sind einige Menschen auch direkt betroffen, deren Häuser und Wohnungen unter Wasser standen. Und nicht alle leben in Eigentumshäusern oder Eigentumswohnungen. Viele Menschen leben auch zur Miete.

Wie weit muss der Mieter aber nun für Schäden durch das Hochwasser aufkommen? Wie weit muss der Vermieter für Schäden durch das Hochwasser denn aufkommen? Welche Schäden müssen Mieter selber tragen? Wie sieht es mit einer Mietminderung aus, immerhin sind viele Häuser zeitweise nicht wirklich bewohnbar? Wie sieht es aus mit Schäden an Maschinen der Mieter? Denn für viele Schäden kommen die Versicherungen ja gar nicht auf. Und was ist, wenn das Haus oder die Wohnung des Mieters unbewohnbar ist? Wer kommt für eine Ersatzunterkunft auf? Besteht aufgrund des Hochwassers eventuell sogar ein Sonderkündigungsrecht?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



So eine Hochwassersituation wie im Moment ist sicherlich extrem. Da auf Einhaltung eventueller Pflichten zu pochen, scheint mir etwas vorschnell zu sein. Grundsätzlich ist es aber so, dass erst mal derjenige für die Beseitigung von Schäden aufzukommen hat, der sie auch verursacht hat. Dies ist in einem Fall wie einer Hochwasserkatastrophe dann eine recht schwierige Entscheidung.

Schäden an einer Immobilie darf dann der Eigentümer tragen, wenn er ausreichend versichert ist, eben die Versicherung. Der Mieter ist also, wenn er nicht zu den Schäden beigetragen hat, erst einmal außen vor. Die Schäden am Eigentum der Mieter hat der Vermieter im Regelfall dann auch nicht verursacht, hier muss der Mieter seine Versicherung um Regulierung bitten. Wenn er eine Versicherung dafür hat. Wenn nicht, ist er selber der Leidtragende.

Eine Mietminderung durchzusetzen finde ich jetzt etwas verwegen. Der Vermieter kann nichts für die Unbewohnbarkeit. Also wird der Mieter sich schnellstmöglich eine neue Bleibe suchen müssen. Auf eigene Kosten natürlich. Dass man dann bestehende Mietverhältnisse unbürokratisch und spontan auflöst, sollte eigentlich auch klar sein.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Prinzipiell ist es, wie Squeeky schon erwähnte, so, dass derjenige für den Schaden aufkommen muss, der ihn auch verursacht hat. Da der Übeltäter hier ein wenig schwerer zu identifizieren beziehungsweise ausfindig zu machen ist, muss man das anders angehen. Der Mieter hat keinen Schaden am Haus verursacht, sprich er muss schon einmal nicht für die Schäden am Haus beziehungsweise an der Immobilie selber aufkommen.

Dafür wäre dann nämlich der Vermieter verantwortlich, da diese Immobilie, in der der Mieter wohnt, eben in seinem Besitz ist. In aller Regel hat der Vermieter jedoch eine entsprechende Versicherung, die auch, je nachdem welche Versicherung er gewählt hat, einen Schadensersatz bei Hochwasser hergibt. Dieser Schadensersatz beläuft sich hierbei jedoch nur auf die beschädigte Immobilie selbst, da eben nur diese bei der Versicherung des Vermieters versichert ist.

Anders ist es eben beim Hab und Gut, sprich dem Mobiliar, der Elektronik und allgemein den ganzen Besitztümern im Haus, die dem Mieter gehören. Wir haben hierfür, falls etwas passieren sollte eine Versicherung, die dann ins Spiel kommt, wenn Schäden durch "höhere Gewalt", sprich Sturm, Gewitter, Hochwasser und Hagel, entstehen. Wer eine solche Versicherung als Mieter nicht hat, der hat kurz und knapp gesagt einfach Pech gehabt.

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» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Für die Schäden kommt der jeweilige Besitzer oder seine Versicherung auf. Also alles was die Immobilie betrifft ist eben auch Sache des Vermieters. Für alles was dem Mieter gehört ist seine Hausratversicherung zuständig. Wenn der Hausbesitzer nun keine Elementarschäden versichert hat, dann muss er eine Sanierung der Immobilie eben selbst tragen.

Allerdings glaube ich kaum, dass man nun einen Vermieter auch haftbar machen kann, dass eine vermietete Wohnung vorerst nicht genutzt werden kann. Denn der Vermieter kann in den meisten Fällen nichts dafür. Es sei denn, man hätte den Schaden verringern oder gar verhindern können. Für die Zeit, wo man seine Wohnung nicht nutzen kann, wie vertraglich vereinbart, wird man einfach keine Miete zahlen müssen. Oder man zahlt eben nur anteilig, wenn man nicht die komplette Mietsache nutzen kann.

Aber insgesamt wäre wohl ein kompletter Umzug da wesentlich sinnvoller, wenn man nicht über Monate auf einer Baustelle leben will. Allein die Trocknung der Räume kann sich schon über Wochen hinziehen. Und die Handwerker sind nach solchen Katastrophen dann über Monate ausgebucht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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