Was muss bei einem Garagenflohmarkt beachtet werden?

vom 07.06.2013, 11:34 Uhr

A und B wollen einen Garagenflohmarkt veranstalten. Sie haben schon einige Sachen zusammengetragen, die sie verkaufen wollen. Allerdings haben sie keine Ahnung, ob man das so einfach machen kann ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Müssen sie diesen Garagenflohmarkt bei irgendeinem Amt anmelden oder beantragen? Was dürfen sie alles verkaufen und dürfen sie nur eine bestimmte Summe einnehmen? Wie ist das mit dem Erlös? Müssen sie genau darüber Buch führen und dann bei der Steuer genau angeben, was sie eingenommen haben?

Wie ist das aber beispielsweise, wenn C und D einen Garagenflohmarkt machen wollen? C und D sind beide noch minderjährig. Dürfen sie das dann auch machen? Oder brauchen sie eine volljährige Person, die für die mit dabei ist?

Habt ihr schon mal einen Garagenflohmarkt veranstaltet und habt ihr da irgendwelche Behördengänge machen müssen? Was habt ihr Vorweg alles machen müssen, damit ihr überhaupt etwas verkaufen durftet?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bei uns im Dorf gibt es auch des öfteren angekündigte Garagenflohmärkte, an denen wir auch hin und wieder teilnehmen. Es war immer so, dass man einfach seinen Stand aufgestellt hat und angefangen hat, zu verkaufen. Dies musste nirgendwo separat angemeldet werden, es gab auch keine Beschränkung der Summe oder irgendwelche Abgaben an das Amt oder sonstwen. Das Alter war zunächst einmal auch irrelevant, sollte ein Käufer Bedenken haben, konnte man ja auch schnell mal bei den Eltern klingeln und nachfragen.

Wenn nur Einzelpersonen so etwas machen wollen, ohne dass das Dorf mitmacht, ist das wohl deren Sache. Rein rechtlich würde ich denken, dass man dies nirgendwo anmelden muss, jedoch kann in so einem Fall ein Anruf beim Stadtamt sicher Auskunft geben.

» rikina » Beiträge: 69 » Talkpoints: 40,93 »


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