Begleitendes Fahren mit 17 im Ausland

vom 03.06.2013, 14:26 Uhr

Ich habe nun seit einigen Wochen den Führerschein mit 17 und fahre auch genügend hier. In den Sommerferien bin ich aber 6 Wochen in Mazedonien. Da meine Begleitperson auch dort ist mit dem Auto, habe ich mich gefragt, ob ich mit dieser Prüfungsbescheinigung auch dort fahren kann mit der Begleitperson.Auch in Mazedonien gibt es dieses begleitende Fahren mit 17 also denke ich mal, dass es keine Probleme gibt.

Weiß da jemand genaueres zu? Oder sollte ich das Risiko nicht eingehen und diese 6 Wochen auf das Fahren komplett verzichten?

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» x_MKD_x » Beiträge: 262 » Talkpoints: 18,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Jetzt mag ich mich irren oder es gab hier weitreichende Änderungen, die ich nicht mitbekommen habe. Aber soweit ich weiß, bekommt man für das begleitete Fahren keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Und die berechtigt definitiv nicht dazu, im Ausland zu fahren. Ganz gleich, ob mit der Begleitperson oder ohne. Und auch dann nicht, wenn im entsprechenden Ausland selbst ebenso ein ähnliches Modell angeboten ist. Schließlich gibt es solch ein begleitetes Fahren auch in Frankreich (um ein großes Nachbarland zu nennen). Aber weder dürfen Franzosen hier in Begleitung das Fahren "üben", noch dürfen aus Deutschland Inhaber der Prüfbescheinigung auf Frankreichs Straßen "üben".

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn Du erst seit einigen Wochen den Führerschein mit 17 hast, sollte Deine Erinnerung an das, was erlaubt ist und was nicht, doch eigentlich noch recht gut sein. Fakt ist jedenfalls, wie derpunkt schon schrieb, dass Du keine Fahrerlaubnis erworben hast, sondern lediglich eine Bescheinigung, die Dir erlaubt, in Begleitung einer entsprechenden Person ein Kraftfahrzeug zu führen. Und das nur in Deutschland.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Du darfst mit dieser Bescheinigung nicht im Ausland fahren. Das ganze gilt wirklich nur für Deutschland. Im Ausland gelten wieder andere Bestimmungen und Regeln. Wenn du deine Bescheinigung mal genau anschaust solltest du eigentlich einen Vermerk finden können, der darauf hinweist, dass du nur in Deutschland mit dieser fahren darfst. Hat man dir das nicht erklärt? Meine Fahrschule damals begann da mit einem ausführlichen Gespräch mit dem Fahrlehrer über diese Sache, weil ich damals auch dieses begleitende Fahren mit 17 gemacht habe.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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