Muss oder kann man sich zum Zeugenfragebogen äußern?

vom 03.06.2013, 00:04 Uhr

Nach einigen Jahren der Unversehrtheit hat es mich nun auch wieder mal erwischt und ich wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit (22 kmh auf 100er Autobahnstrecke drüber) geblitzt. Nun flatterte bei mir auch ein so genannter Zeugenfragebogen ein. Darin soll man ja nun diverse Angaben über seine Person und Wohnort machen.

Ich bin mir im Moment nur nicht sicher ob ich diesen Zeugenfragebogen ausfüllen muss oder kann. Wer kennt sich denn damit etwas besser aus, muss man den Zeugenfragebogen ausfüllen oder kann man ihn auch ignorieren?
Hat es irgendwelche Vorteile oder gar Konsequenzen?

Benutzeravatar

» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann die Frage jetzt nicht so beantworten, wie Du es dir wahrscheinlich vorstellst. Doch soweit ich informiert bin, bist du nicht dazu verpflichtet, diese zu beantworten. Eine Polizeiaussage als Zeuge ist mit keinerlei Pflichten verbunden, es sei denn du bist der Anzeigenersteller, denn dann muss man natürlich aussagen.

Vor Gericht hingegen sieht die Sache anders aus, aber dies ist hier nicht der Fall. Die Konsequenzen sind mir gänzlich unbekannt, aber auch ich habe bereits solche Schreiben rigoros ignoriert. Herausgekommen ist gar nichts, denn die Anzeige wurde weiter verfolgt und das ohne, dass ich etwas sagen musste. Daher bin ich der Meinung, dass du nichts sagen musst, aber ich bin auch kein Rechtsexperte.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Nein, den Fragebogen musst du generell nicht ausfüllen. In deinem Brief sollte das aber ganz genau beschrieben sein. Der Wortlaut äußert sich dann in etwa so, dass du ihn nicht zurücksenden musst, wenn du mit der Verwarnung bezügliches deines Verstoßes einverstanden bist und das Verwarngeld innerhalb einer Woche bezahlt hast. So war es zumindest bei mir, aber es handelt sich eben um eine Verwarnung, da ich mit 37 in einer 30-Zone unterwegs war. Bei deiner Überschreitung sieht das sicher anders aus, aber schau mal deinen Brief genau durch, denn dort müsste es beschrieben sein.

Benutzeravatar

» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Solche Fragebögen werden nur aus dem Grund verschickt, weil es ja sein kann, dass du gar nicht der Fahrer gewesen bist. Dann kannst du dich dahingegen äußern und den Fahrer des Fahrzeuges angeben. Dann wird derjenige angeschrieben. In erster Linie wird der Fahrzeughalter angeschrieben. Wenn du die Verwarnung aber ohne dich zu äußern zahlst ist das auch ok und keiner wird danach fragen, ob du der Fahrer warst oder nicht. Mit der Zahlung gibst du ja zu, dass du gefahren bist und nimmst die "Strafe" auf dich. Du musst also den bogen nicht ausfüllen.

Nachteile hat es nicht, wenn du einfach zahlst und wenn du wirklich so schnell unterwegs warst, kannst du auch nichts dran ändern, wenn du den Fragebogen ausfüllst.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^