Wie und wonach berechnen sich Pfändungsfreigrenzen?

vom 02.06.2013, 20:54 Uhr

Wenn man in Geldnot gerät oder eben die Schulden einen auffressen, hat man schneller als gedacht eine Pfändung am Hals. Aber man hat ja auch eine Pfändungsfreigrenze. Schon oft habe ich mich gefragt, wie und wonach diese berechnet wird. Denn diese Pfändungsfreigrenze ist ja nicht unbedingt bei jedem gleich, oder? Wie und wonach berechnet sich also diese Pfändungsfreigrenze?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Aktuell habe ich diesen Fall in meinem Bekanntenkreis. Eine Freundin Person A hat viele Schulden. Zum ersten mal nach Jahren hat sie jetzt eine Pfändung auf dem Konto der Postbank bekommen. Doch sie hat dieses sofort in einem P-Konto umwandeln lassen, damit sie einen gewissen Freibetrag erhielt. Sie musste dazu ein paar Unterlagen ausfüllen, die innerhalb von vier Tagen bearbeitet wurden und auch nicht abgelehnt werden durften, da jeder ein Recht auf das P-Konto hat. Dabei wird gar nicht drauf geachtet, woher du als Pfändungsopfer dein Geld verdienst, sondern nur wie viel, damit sich der Freibetrag errechnen lässt. Wenn du keine Kinder hast, keine sonstigen Vergünstigungen oder schwere Tabletten monatlich kaufen musst besitzt du den Freibetrag 1028,- Euro. Diesen bekommst du immer! Hast du jedoch ein Kind, brauchst Tabletten & Co wird der Freibetrag natürlich höher ausfallen und auch dann, wenn Du Unterhalt für ein Kind zahlen muss.

Wenn du nur den normalen Freibetrag bekommen kannst, ist das reine Ausfüllen des Bogens notwendig. Solltest du mehr als nur den gesetzlich vorgeschrieben Freibetrag zugestanden bekommen sind Nachweise wie Unterhaltszahlungen, Rezepte durch den Arzt & Co erforderlich, damit der Freibetrag nach oben hin ausgerechnet werden kann.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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