Gilt im Parkhaus auch die Straßenverkehrsordnung?

vom 02.06.2013, 21:13 Uhr

Ich war am Samstag in der Stadt unterwegs und hatte einen Bekannten dabei. Wir haben uns im Parkhaus dann schon fast gestritten. Denn ich bin der Meinung, dass in jedem Parkhaus auch die Straßenverkehrsordnung gilt. Auch wenn es nicht extra beschildert ist. Mein Bekannter meinte, dass es extra beschildert sein muss, wenn die Straßenverkehrsordnung gelten soll.

Ich habe ihn dann gefragt, welche Ordnung denn hier sonst gelten soll, wenn sich die Autos nicht reihenweise die Vorfahrt nehmen sollen. Was denkt ihr, wer Recht hat? Gilt auf jeden Fall in einem öffentlichen Parkhaus oder auch in einem Parkhaus von einem Hochhaus usw. die Straßenverkehrsordnung, auch wenn nicht gerade in jeder Ebene die Schilder stehen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Auf Supermarktparkplätzen und auch Parkhäusern gilt nur der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung. Nicht alles. Der erste Paragraf sagt aus, dass man stets mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme fahren soll. Alle anderen Vorschriften aus den folgenden Paragrafen greifen nicht, weil es sich nicht um normale Straßen handelt. So ist z.B. auch Rechts vor Links nicht gültig. Daher wird bei Unfällen die Schuld meist aufgeteilt, weil beide vorsichtiger hätten sein müssen. Du kannst das hier nachlesen.

Und generell nie bis aufs Blut streiten, wenn man es nicht absolut und 100 %ig weiß. Dann ist es auch nicht so schlimm, wenn man klein beigeben muss. Und wenn man Recht hatte, hatte man ja trotzdem Recht. :D

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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