Unterliegt jede Selbstständigkeit einem Gewerbe?
@ Friedmann: Eine EÜR reicht in den meisten Fällen doch aus, wenn es sich um einen Ein-Mann-Betrieb handelt, jedenfalls kenne ich das sowohl von Freiberuflern als auch von Kleinunternehmern, aber auch als ganz normale Gewerbetreibende habe ich nichts weiter abgeben müssen als einmal im Jahr eine EÜR. Meine Umsatzsteuervoranmeldlungen musste ich nur anfangs alle drei Monate abgeben, anschließend dann jährlich einmal.
Die Steuerpflicht ergibt sich grundsätzlich schon daraus, dass auf ein Einkommen immer eine Steuer entrichtete werden muss: die Einkommensteuer. Diese wird schon ab dem ersten Euro Einnahmen berechnet und insofern ist jeder Unternehmer selbstverständlich steuerpflichtig. Fraglich ist, ob er umsatzsteuerpflichtig oder zusätzlich gewerbesteuerpflichtig ist. Und hierzu wurde bereits alles gesagt bzw. entsprechend verlinkt.
@Friedmann: Auch Gewerbetreibende müssen nicht immer monatlich beim Finanzamt abrechnen. Ich selbst hatte das nur im Jahr meiner Firmengründung und im Folgejahr. Danach wurde ich auf jährliche Abrechnung umgestellt. Allerdings steht es jedem Gewerbetreibenden natürlich frei weiterhin die monatliche Abrechnung durchzuführen. Man darf aber auch pro Quartal oder halbjährlich abrechnen. Verkürzen darf man eben die Abstände selbst, nur nicht einfach verlängern.
Punktedieb hat geschrieben:Man darf aber auch pro Quartal oder halbjährlich abrechnen. Verkürzen darf man eben die Abstände selbst, nur nicht einfach verlängern.
Das akzeptieren aber die meisten Finanzämter nicht. Es gibt mir persönliche bekannte Unternehmer, die das versucht haben und deren Bearbeiter diese eigenmächtiger Verkürzung abgelehnt hat.
Insgesamt sollte man aber wissen, dass eine Gewerbeanmeldung zwar nicht unbedingt sein muss, aber steuerpflichtig ist man dessen ungeachtet. Welche Steuern zu zahlen sind, das hängt von den individuellen Umständen ab. Umsatzsteuer muss nämlich auch nicht von jedem Selbstständigen auf alle Einkünfte gezahlt werden.
Kleinunternehmer sind aufgrund der für sie geltenden Regelung nicht umsatzsteuerpflichtig, aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil sie die Einkommensgrenze von 17.500 Euro jährlich nicht überschreiten, das ist klar. Aber welcher Quelle ist zu entnehmen, dass ein Freiberufler gleichzeitig ein Kleinunternehmer sein kann?
Auf der Seite zum Thema Freiberufler, die Du verlinkt hast, gibt es den Punkt „Steuern für Freiberufler“. Wenn Du hier herunter scrollst, kommt der Punkt Umsatzsteuer. Hier steht (unter dem Werbeblock) Folgendes:
Für den genannten Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro des Vorjahres und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von bis zu 50.000 Euro (im Jahr der Geschäftsaufnahme 17.500 Euro) gelten vereinfachte Vorschriften. Insbesondere ist er nicht verpflichtet – aber auch nicht berechtigt –, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen. Auf der anderen Seite steht ihm auch kein Vorsteuerabzug zu.
Da es auf der Seite nur um Freiberufler geht, bezieht sich das auch auf diese. Zudem habe ich ja selber beim Finanzamt, als ich meine Tätigkeit melden musste, angegeben, dass ich Freiberufler bin, aber auch Kleinunternehmer und das haben die mir auch so bestätigt, als sie mir meine neue Steuernummer gesendet haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Freiberufler keine Steuern bezahlen müssen. Dann würde ja jeder diesen Status wählen um Steuern zu sparen. Nach meinem Wissen muss man als Freiberufler nur einmal im Jahr einen Abschluss beim Finanzamt geltend machen und bekommt dann etwas zurück oder man muss etwas nachzahlen. Gewerbetreibende müssen jeden Monat abrechnen.
Einkommenssteuer muss man natürlich schon zahlen, aber Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Dinge. Gewerbetreibende – also diejenigen, die für ihre Selbstständigkeit eine Gewerbeanmeldung brauchten – müssen normalerweise auch nicht jeden Monat abrechnen. Solange sie Kleinunternehmer sind, reicht auch hier eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn Sie kein Kleinunternehmer mehr sind, weil der Umsatz zu hoch ist, dann kann es passieren, dass sie z.B. eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen müssen, meistens aller drei Monate. Nur bei wirklich sehr hohen Umsätzen ist es dann monatlich.
Zudem müssen Gewerbetreibende bei Gewinnen über 24.000 EUR im Jahr Gewerbesteuer zahlen – sie haben dann also eine dreifache Steuerlast: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Ein Freiberufler hat das nicht. Man kann es sich aber nicht aussuchen, wo man eingeordnet wird, es gibt nur einige wenige Berufe, die als „freier Beruf“ gelten.
Es gibt noch eine Selbständigkeit ohne Gewerbe. Die Landwirtschaft. Mein Mann und ich haben uns als Imker selbständig gemacht. Da muss man auch kein Gewerbe anmelden. Ansonsten gelten die gleichen Regeln. Kleinunternehmertum bis 17.000 € im Jahr und Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Es gibt natürlich auch eine Berufsgenossenschaft, in die man eintreten muss.
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