Unterhalt als Mutter zurück zahlen, schlechter Scherz?

vom 28.05.2013, 16:27 Uhr

Seit einiger Zeit bekommen eine Person (A) und der Kindsvater (B) es leider nicht mehr hin, sich normal miteinander zu unterhalten, was Person (A) ihrem Kind gegenüber sehr schade findet. Nun hat (B) von sich aus angeboten, das übers Amt regeln zu lassen. (B) willigte ein, die Hälfte des Regelsatzes zu bezahlen, obwohl er momentan nicht gerade viel Einkommen hat. Es wäre also ca. ein Viertel seines Einkommens gewesen, der für den Kindesunterhalt drauf gegangen wäre.

Nun sind seit dem Termin beim Amt, wo alle drei ( Person A, B und das Amt) unterschrieben hatten, dass er diesen Betrag monatlich überweist, satte drei Monate vergangen und (A) hat bis heute noch kein Geld gesehen und nichts vom Kindsvater (B) gehört oder gesehen. Erstens findet (A) das Verhalten von (B) sehr unkorrekt und zweitens braucht (A) dringend das Geld, weil (A) selber nicht mehr Einkommen hat wie (B), aufgrund von Kind (C) aber dennoch etwas mehr Ausgaben.

Nun hat (A) schon einige Male beim Amt angerufen. Einmal hieß es, dass (A) doch mit (B) sich gut verstehen würde, weil (A) und (B) ja gemeinsam beim Amt waren. Dann hieß es wiederum, (A) sollte erst versuchen zu (B) Kontakt aufzunehmen. Eine Woche später, nachdem (A) beim Amt angerufen hat und in der Zwischenzeit vergeblich versucht hat, (B) zu erreichen, probiert (A) es nochmals beim Amt. Nun wieder dasselbe, erst sagt das Amt, dass (A) und (B) das selber lösen sollen, anschließend, als (A) zum hundertsten Mal erklärt, dass der Kontakt zu (B) abgebrochen ist und sie auf das Geld angewiesen ist, beschließt das Amt nun endlich den Unterhalt im Juni nachzuzahlen. Mit dem bitteren Zusatz, dass (A) das vielleicht später zurück zahlen müsste, weil (B) ja nicht so viel Einkommen hat, dass er das zahlen könnte.

(A) kommt sich vor, wie im falschen Film, da (A) ja gleich wenig Einkommen hat wie (B) und das Kind auch fast immer bei (A) ist. Stimmt es, dass (A) das Geld an (B) zurück zahlen muss, auch wenn (B) damals unterschrieben hat, dass (B) mit dem Betrag einverstanden ist? (A) kommt da langsam nicht mehr mit.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also ein Amt tritt nun erst mal an Stelle des Vaters um den Unterhalt zu übernehmen. Aber solche Zahlungen sind halt auch nur ein zinsloser Kredit und man wird das Geld irgendwann zurück zahlen müssen. Allerdings wird dann der Vater zur Kasse gebeten, denn man hat ihn quasi ja nur vertreten mit der Zahlung. Da hier aber mehr Unterhalt vereinbart wurde, wie B vermutlich zahlen müsste, kann es auch passieren, dass die Mutter zur Kasse gebeten wird.

Immerhin gibt es ja nicht umsonst einen Selbstbehalt. Wenn B als nach Zahlung des Unterhaltes weniger Geld hat, als der Selbstbehalt ist, dann zahlt er eindeutig zu viel. Denn sein eigenes Leben hat immerhin noch Vorrang vor der Kindesunterhalt. Daher wäre es wohl sinnvoll, wenn man die Höhe des Unterhaltes nicht einfach nur bespricht, sondern nach dem Einkommen berechnet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Natürlich sollte man den Unterhalt besprechen. Aber B hat ja von sich aus diesen Unterhalt vereinbart. Er hätte ja weniger ausmachen können. Aber dass A jetzt gerade gar nichts bekommt und es später noch zurück zahlen muss, weil das Amt es vorgestreckt hat, das kann ja auch nicht sein. Der Regelsatz für Kinder in diesem Alter ist nämlich doppelt so hoch, wie das, was A und B ausgemacht haben. A hat sogar auf einen Monat Unterhalt ganz verzichtet, um B entgegen zu kommen. Also müsste das doch zu begleichen sein. A bringt ja ihr Kind auch durch so mit ach und Krach und hat gleich viel Geld zur Verfügung wie B. A fragt doch auch niemand, ob A sich das leisten kann?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Über welches Land reden wir denn gerade als Wohnort von A und B? Von Deutschland kenne ich es eigentlich eher so, dass das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt und derjenige oder diejenige welcher eigentlich unterhaltspflichtig wäre diesen Vorschuss irgendwann auch zurück zahlen muss, so bald das möglich ist.

Ich weiß es nicht, wie rechtsverbindlich so eine Zusage beim Jugendamt ist. Gab es einen schriftlichen Vertrag oder so etwas? Dann würde ich das andere Elternteil noch mal schriftlich per Einschreiben an die Zusage erinnern und eine Reaktion fordern. Um das ganze nicht unnötig in die Länge zu ziehen, würde ich auch eine Frist setzen. Diese kann ja auch so aussehen, dass der Elternteil schriftlich versichert, nicht zahlungsfähig zu sein. Dann könnte man damit auch wieder zum Amt gehen und dort Unterhaltsvorschuss beantragen.

Ansonsten, wenn man weder über Gespräche noch über das Jugendamt zum Erfolg kommt, sollte man darüber nachdenken, mit seinen Forderungen vor Gericht zu ziehen. Da die Mutter ja offensichtlich dringend das Geld für das Kind benötigt, wäre das wohl nicht die schlechteste Variante.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Die Möglichkeit, die A hat ist, einen Familien-Rechtsanwalt einzuschalten und eventuell gerichtlich die Sachlage klären zu lassen. Ich kenne das nur so, dass die Mutter den Regelbetrag vom Jugendamt bekommt und das Jugendamt sich das Geld über Pfändung vom Vater zurückholt. Das Jugendamt scheint nicht sehr kooperativ zu sein. Sollte es Probleme geben, ist ein guter Anwalt angebracht. Diesen müsste sie wohl nicht bezahlen, wenn sie selbst kaum Einkommen hat.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Hier liegt vermutlich das Problem in der Höhe des Unterhaltes. Der wurde ja nach einem Gespräch schriftlich vereinbart, aber eben nicht nach der Einkommenssituation berechnet. Denn wenn ein Viertel des Einkommens als Unterhalt weg geht, dann muss der Verdienst schon recht hoch sein. Es lässt sich also vermuten, dass B weitaus weniger zahlen müsste, wenn man den Unterhalt berechnet und nicht einfach vereinbart.

Es ist allerdings in Deutschland leider auch so, dass man als Elternteil einen langem Atem benötigt, wenn man die finanziellen Ansprüche der Kinder per Gericht durchsetzen muss. Und da bin ich wohl kein Einzelfall, wo sich das um die zwei Jahre hingezogen hat. Besonders dann, wenn es der Unterhaltspflichtige mit der Wahrheit über Einnahmen und Kosten nicht so genau nimmt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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