Freundin mit im Haus - ab wann zählt sie als Bewohnerin?

vom 24.08.2012, 15:43 Uhr

Ein Freund von mir wohnt mit zwei anderen Freunden in einer Wohngemeinschaft zusammen. Einer dieser beiden ist nun mit einem Mädchen zusammen. Bislang hat sie ab und an in der WG mit ihrem Freund übernachtet. Mittlerweile ist sie aber schon fast zwei Wochen in der WG. Sie wohnt normalerweise bei ihren Eltern, hat nun aber eine Menge Kram in die WG gebracht, der zwar im Zimmer ihres Freundes liegt, aber immerhin verbringt sie den ganzen Tag dort, wenn sie nicht arbeiten geht. Sie benutzt also täglich Dusche, Strom, bedient sich am gemeinschaftlichen Essen und allem was dazu gehört.

Mittlerweile finden die beiden Mitbewohner, dass sie anfange sollte sich an der Miete zu beteiligen, wenn sie noch länger bleibt. Ihr Freund meinte, sie lebe ja offiziell bei ihren Eltern. Aber immerhin verursacht sie ja auch Schmutz (Dusche, Küche etc.) und hat sich noch nicht am abwechselnden Haushaltsputz beteiligt. Ich finde ehrlich gesagt auch, wenn es länger so weiter geht, kann man sie nicht mehr nur als Besucherin ihres Freundes sehen. Zumindest am Putzen oder an den Nebenkosten könnte sie sich daher beteiligen. Gibt es denn eine gewisse Zeitspanne, ab der ein Besucher als Bewohner zählt? Im Mietvertrag steht leider nichts.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das muss wohl unter den Bewohner der WG individuell gelöst werden. Jeder darf seine Freundin mit in die Wohnung nehmen, wenn sie dadurch nicht überbelegt ist. Der Vermieter muss da nicht eingreifen. Die Bewohner der WG sollten sich am besten mal zusammensetzen und über ihre Wünsche und Befürchtungen sprechen. Das ist kein Problem, was man rechtlich lösen kann.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es käme darauf an, wie die Wohngemeinschaft sich die Kosten genau teilt und wer wofür verantwortlich ist. Aber dennoch ist es schon so, dass jemand, wenn er denn scheinbar in das Zimmer mit eingezogen ist, sich dann durchaus an den Kosten und auch an den sonstigen WG-Dingen beteiligt wird. Eigentlich bin ich bei so etwas der Meinung, dass man dann von sich aus mal kocht und den Kühlschrank befüllt und auch Hausarbeiten übernimmt. Wenn ihr Freund die Mehrarbeit macht und auch die Kosten übernimmt, dann okay.

Am besten wäre es aber wirklich, wenn sich die drei Freunde und die Freundin zusammensetzen und sich über die Situation unterhalten und eine Einigung finden. Zwei Wochen wären jetzt nicht so etwas, um die Freundin als WG-Mitbewohnerin zu betrachten, aber so ab vier Wochen sollte man dann doch nochmal über die Kostenverteilung zu sprechen, und auch den Putzplan anders gestalten. Man sollte dann auch darauf zu sprechen kommen, wie es denn dann in Zukunft bei den anderen Mitbewohnern gehandhabt wird.

Es wundert mich, dass das Thema nicht schon bei der Gründung der Wohngemeinschaft darüber gesprochen wird, egal, ob die betreffenden Personen da noch alleinstehend sind oder es existierende Partnerschaften gibt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Natürlich findet sich so eine Passage nicht im Mietvertrag, weil es vermutlich auch nicht gestattet sein kann, ein angemietetes Zimmer so zu bewohnen. Hier kann man durchaus von "Überbelegung" gesprochen werden. Schließlich werden WG-Zimmer in aller Regel auch nur von Einzelpersonen angemietet und auch nur an Einzelpersonen vermietet. Das bedeutet natürlich nicht, dass grundsätzlich nicht mal Besuch übernachten darf. Aber wenn jetzt praktisch über Wochen eine Person zuzieht und auch Teile des Hausstands mitbringt, dürfte eine Grenze erreicht werden, die von einem "schleichenden Einzug" ausgehen lassen.

In dem Fall stört sich wohl aber nicht der Vermieter, sondern die anderen Mitmieter daran. Schließlich verursacht eine zusätzliche Person unstrittig Mehrkosten. Diese gemeinsamen Kosten (ich gehe davon aus, dass der Strom, das Wasser und die gemeinsamen Nahrungsmittel nicht gesondert abgerechnet werden sondern durch drei geteilt werden) sind durch die zusätzliche Person natürlich gestiegen und man kann schon zu Recht nach einem Ausgleich fragen.

Was die Meinung des Freundes diese zusätzlichen Mitbewohnerin angeht, ist nichts zu halten. Denn was sie offiziell macht bzw. wo ihr Wohnsitz gemeldet ist, hat keinen Einfluss hinsichtlich der Kosten auf die Frage nach dem Toilettenpapierverbrauch. Außer sie geht auch ganz offiziell immer "zu Hause" auf die Toilette.

Das man bei der Problematik auf kein Verständnis bei dem jungen Liebespaar im gemeinsamen Liebesnest findet, ist vielleicht "verständlich". Gerechtfertigt wäre ein Unverständnis deshalb aber noch lange nicht. Hier müssen die Mitbewohner einfach ein klärendes Gespräch suchen. Ich z.B. wäre in einer WG-Wohnung auch nicht davon begeistert, dass eine "stillschweigende Mitbewohnerin" ohne Not das Bad besetzt, wenn die echten beiden Mitbewohner eben nicht im Bad sind. Geklärt werden kann das aber zunächst nur durch ein Gespräch! Ob eine Kostenbeteiligung dann ausreicht, vermag ich nicht zu sagen. Ich sehe eher das Problem im mangelnden Platz. Denn für vier Personen wird die WG nicht ausgelegt worden sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Als Mieter habe ich das Recht, meinen Gast bzw. Besucher bis zu sechs Wochen bei mir kostenlos wohnen zu lassen. Dann muss er Nebenkosten wie Wassergeld an den Vermieter bezahlen. Die Aufteilung der Stromkosten und anderen Nebenkosten müssten die WG-Mitglieder besprechen. Dass die Freundin sich einen schönen Lenz auf Kosten der anderen macht, das geht natürlich nicht. Es müsste für sie selbstverständlich sein, dass sie Geld für das Essen bezahlt, oder sie kauft selbst die Lebensmittel ein. Auch bewegen dürfte sie sich mittlerweile mal und mithelfen zu kochen und zu putzen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Das muss man gemeinsam klären. Ich denke nicht, dass es da eine feste Regel gibt. Man kann ja eine Art WG Besprechung einberufen und dann eben mit ihr darüber reden. An sich ist es ja auch keine schlimme Sache, wenn sie da mit lebt, man möchte ja scheinbar nur einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten haben. Das sollte ihr aber vorgerechnet werden und auch mit ihr besprochen werden.

Ich denke mal, dass ihre Eltern sicherlich auch bereit wären etwas dazu zu geben. Immerhin bekommen die ja mit Sicherheit auch Kindergeld und da kann man ja das Geld auch an das Kind geben, wenn es nicht da ist. Damit wäre der kleine Teil eben gezahlt. Sonst müsste sie eben mal sauber machen oder einkaufen gehen. Das Mitbenutzen der Dusche und somit der erhöhte Wasserbedarf kann dann ja der Freund zahlen. Dann müssen sie das eben unter sich ausmachen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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