Versicherung zahlt Schaden ohne Info an Versicherungsnehmer

vom 28.05.2013, 11:46 Uhr

A hatte einen kleinen Auffahrunfall. Am Unfallort wurden die Versicherungsdaten ausgetauscht als die Polizei kam. A ist auf den Wagen vor ihm aufgefahren als dieser an der Autobahnabfahrt stand bzw. an fuhr und wieder bremste. Die Stopplichter des Wagens waren nachweislich defekt. Nur das linke funktionierte. Das rechte und das obere waren defekt. So dachte A, dass er wenigstens nur eine Teilschuld hätte.

Dieser Unfall ist nun 8 Wochen her und A wunderte sich schon dass er von der Versicherung nichts hörte. Er frage heute nach und es wurde gesagt, dass die Versicherung 4498 Euro an den Unfallgegner überwiesen hat. Dies geschah auch ziemlich zeitnah, so dass A nicht mal die Möglichkeit hat dagegen vor zu gehen. Denn erst einmal ist er nur an den vorderen Wagen "getitscht", so dass man nur eine kleine Delle in der Stoßstange sah, was niemals so viel Geld gekostet haben kann und zweitens sieht A sich nicht als Alleinschuldiger. Der Unfallgegner hat zufällig die gleiche Versicherungsgesellschaft.

Weiterhin kann A nun nicht aufgrund des Schadens die Versicherung wechseln, weil die Frist vom Bezahlen bis zur Kündigung vorbei ist. Wenn A nicht nachgefragt hätte, wüsste er bis heute nicht, dass die Versicherung gezahlt hat.

A hat nun bei der Versicherung Bedenken geäußert, dass der Schaden niemals so hoch sein kann. Die Versicherung schickte daraufhin A Bilder, die das Unfallauto zeigten. Diese sahen niemals so aus wie am Unfalltag. Wenn das stimmen sollte, müsste der Wagen von A auch einiges ab bekommen haben. Aber auch er hatte nur eine kleine Delle in der vorderen Stoßstange.

Die Versicherung meinte, dass nun bezahlt ist und nichts mehr geändert werden kann. Dass der Unfallgegner einen anderen Schaden angegeben haben soll kann sich die Versicherung nicht denken. Am Unfallort hatte A schon den Eindruck, dass der Unfallgegner die Polizisten kannte. Was kann A denn nun unternehmen. Er wird nun wegen eines "kleinen" Schaden hoch gestuft und glaubt nicht an den großen Schaden. Aber er kann es nicht beweisen. A dachte, dass es so ein geringer Schaden wäre, den er selber zahlen kann. Aber der Unfallgegner wollte unbedingt die Versicherungsdaten haben. Und die Polizei hat dies auch befürwortet.

Darf die Versicherung eigentlich ohne Rücksprache mit dem Versicherungsnehmer diesen großen Schaden zahlen? Muss die Versicherung denn A nicht Bescheid geben, sobald sie gezahlt hat? Kann A nun nach mehr als 8 Wochen noch was unternehmen? A würde gerne die Versicherung wechseln. Aber die Versicherung meint, dass es dafür nun für dieses Jahr zu spät ist, weil der Schadenfall schon so lange her ist.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zunächst mal ist es heute mitunter so, dass Schäden an Autos eigentlich immer unglaublich teuer werden, weil man quasi eine Glühlampe kaputt hat, aber der ganze Scheinwerfer ersetzt werden muss. Vielfach werden Schäden hinter der Stoßstange aber auch erst sichtbar, wenn man dahinter guckt. Meine Kollegin hatte letztens auch erst eine kleine Beule und am Ende einen Totalschaden, was sich aber auch in der Werkstatt herausstellte.

Dass Versicherer den Schaden regulieren, wenn sie einmal in Wallung gekommen sind, habe ich schon öfter - ich habe auf der Arbeit damit zu tun - erlebt. Da hört man lange Zeit nicht und ein Jahr später kommt eine Schadenübersicht und die Angelegenheit gilt als erledigt. Da muss man einfach von Anfang an seine Bedenken anmelden und dahinter sitzen, sonst agieren sie nach Schema F. Ich war bei meiner mit der Schadensabwicklung auch nicht einverstanden und habe dementsprechend gekündigt.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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