Faustformel zur Berechnung der Höhe einer Abfindung

vom 27.05.2013, 20:41 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie sich eine Abfindung eigentlich berechnet. Ich habe schon oft gehört, dass man, wenn man länger in einem Betrieb beschäftigt war und gekündigt wird auch eine Abfindung verhandeln kann. Es ist ja kein Recht eines gekündigten Arbeitnehmers auch eine Abfindung zu bekommen und auch keine Pflicht eines Arbeitgebers diese zu zahlen. Dennoch wird bei einer Kündigungsschutzklage oft eine Abfindung als Vergleich dann vorgeschlagen.

Aber wie wird diese berechnet und wie viel steht einem Arbeitnehmer zu, wenn er beispielsweise 10 oder 12 Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat? Kommt es da prozentual eben auf das an, was er verdient hat? Bekommt er mehrere Monatsgehälter? Sind es Bruttomonatsgehälter die dem zugrunde liegen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nachdem du schon geschrieben hast, dass es kein "Recht" auf eine Abfindung gibt, gibt es auch keine allgemein gültige Formel. Auch hast du geschrieben, dass eine Abfindung vor Gericht als Vergleich vorgeschlagen werden kann. Damit ist die Sache ja schon so Individuell, dass praktisch alles herauskommen kann. So was wird eben zwischen zwei Parteien verhandelt und je nach Situation kann mehr oder weniger herausspringen.

Selbst wenn im Rahmen von vielen Kündigenden das Unternehmen mit dem Betriebsplan im Rahmen der Entlassungen Sozialpläne aushandelt und dabei auch vereinbart, wie der Rahmen hinsichtlich Abfindungen gesteckt werden soll, heißt das für den Angestellten nicht, dass dies das letzte Wort sein muss. Wobei betriebsbedingte Kündigungen (um z.B. eine Insolvenz abzuwehren) in aller Regel nicht versprechen, dass man individuell mehr heraushandeln kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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