Sollte ein Auto mit frischem TÜV 2 Jahre technisch ok sein?

vom 26.05.2013, 21:43 Uhr

Ich habe nun schon oft gehört, dass der TÜV bzw. die Dekra, die auch diese TÜV Plakette vergibt die Plakette gibt und dabei sagt, dass in den nächsten Monaten beispielsweise die hinteren Bremsen gemacht werden sollten oder dass die Reifen abgefahren sind und nur noch ein paar Monate halten.

Nun frage ich mich aber, wie man reinen Gewissens eine TÜV Plakette für 2 Jahre vergeben kann, wenn man diesen Mangel schon festgestellt hat. Wenn das Auto nun verkauft wird, wird der Verkäufer bestimmt nicht sagen, was der TÜV-Mensch gesagt hat. Er verkauft den Wagen mit 2 Jahre TÜV. Sollte nicht eigentlich der Wagen für 2 Jahre technisch so ok sein, dass gerade so relevante Sachen wir die Bremsen gemacht werden sollten, bevor man die Plakette bekommt?

Habt ihr auch schon mal die Plakette bekommen und dabei gesagt bekommen, was ihr wohl in den nächsten Monaten machen müsst? Habt ihr das dann auch gemacht oder habt ihr lieber das Auto verkauft, damit ihr nicht noch so viel Geld da rein stecken müsst. Wart ihr dann auch ehrlich beim Verkauf und habt die Mängel bekannt gegeben?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke nicht, dass das TÜV-Siegel einen Anspruch darauf erhebt, Mängel für die Zukunft auszuschließen. Es geht darum, den Zustand des Wagens JETZT zu beurteilen. Und da darf durchaus festgestellt werden, dass z.B. die Bremsen oder die Reifen an der Verschleißgrenze sind und das vermerkt man dann unter "geringe Mängel". Und der Fahrzeughalter ist verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Wobei natürlich so was immer eher schwer zu prüfen ist - aber es ist nicht mehr in der Verantwortung der Prüfer.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die TÜV-Plakette ist kein Freischein, dass das Auto in den nächsten zwei Jahren kein Mangel haben wird. So etwas kann man technisch einfach nicht sicherstellen. Es kann während der zwei Jahren immer zu Defekten und Verschleiß kommen, den man im Voraus nicht vorhersehen kann.

Die Hauptuntersuchung soll lediglich den Zweck erfüllen, die Verkehrstauglichkeit in einem regelmäßigen Abstand von einem Fachmann zu überprüfen. Letztendlich ist aber immer der Halter und der Fahrer für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Leider sind sich offensichtlich viele Leute dieser Verantwortung nicht bewusst, obwohl das Thema zur Führerscheinausbildung gehört.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sherlock-Holmes hat geschrieben:IHabt ihr auch schon mal die Plakette bekommen und dabei gesagt bekommen, was ihr wohl in den nächsten Monaten machen müsst? Habt ihr das dann auch gemacht oder habt ihr lieber das Auto verkauft, damit ihr nicht noch so viel Geld da rein stecken müsst. Wart ihr dann auch ehrlich beim Verkauf und habt die Mängel bekannt gegeben?

Ich hatte auch schon mal eine TÜV Plakette erhalten und zugleich einen Mängelbericht dazu. Darin stand dann all das, was ich in einem bestimmten Zeitraum reparieren lassen musste und ich musste sogar in diesem Zeitraum nochmal beim TÜV vorstellig werden. Hätte ich das nicht getan, dann wäre mein TÜV hinfällig, trotz Plakette und ich hätte wohl größeren Ärger bekommen können. Man sollte so einen Mängelbericht auch zur eigenen Sicherheit und die der Mitfahrer, schnellstmöglich beheben oder eben das Auto mit den bekannten Mängeln verkaufen, falls man nicht mehr so viel Geld reinstecken möchte.

Wenn ich ein Auto verkaufe, dann weise ich auf jeden Fall auf mögliche Mängel hin, denn was nutzt mir ein Käufer, der dann ständig bei mir vor der Tür steht, weil irgend etwas kaputt ist und ich das vorher nicht erwähnt habe? Ich finde, da sollte man schon ehrlich bleiben und dann kann man das Auto, auch wenn es einige Mängel hat, mit gutem Gewissen verkaufen, da der Käufer ja weiß, worauf er sich einlässt.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe nicht geschrieben, dass ein Mängelbericht in schriftlicher Form zu der TÜV-Plakette kommt. Es wird nur mündlich gesagt, dass man eben einige Sachen in den nächsten Monaten machen müsste. Es ist also so, dass man das Auto verkaufen kann und derjenige sich drauf verlässt, dass das Auto keinen relevanten technischen Mangel hat. Mit keinem Wort habe ich einen Mängelbericht erwähnt.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es ist also so, dass man das Auto verkaufen kann und derjenige sich drauf verlässt, dass das Auto keinen relevanten technischen Mangel hat.

Wenn derjenige nicht verstanden hat, wofür die TÜV-Prüfung ist, ist das nicht die Schuld des Verkäufers. Jeder, der im Besitz eines Führerscheins ist, sollte eigentlich gelernt haben, wofür die TÜV-Plakette da ist. Es geht eben nur um den Ist-Zustand, nicht um einen fiktiven zukünftigen Zustand.

Der Verkäufer darf bekannte Mängel nicht verschweigen, egal ob TÜV-Plakette oder nicht. Das ist aber rein eine Sache des BGB und unabhängig davon, ob es sich um ein Auto oder irgendeinen anderen Gegenstand dreht.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 27.05.2013, 16:50, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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