Wie bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf wehren?

vom 25.05.2013, 21:18 Uhr

Da ein Bekannter am Freitag die Kündigung seiner Wohnung im Briefkasten hatte, wollte ich euch mal aus aktuellem Anlass etwas fragen. Nennen wir meinen Bekannten mal A. Dieser Herr A hat, wie gesagt eine Kündigung der Wohnung bekommen. Es steht nur darin, dass die Wohnung zum 31.August 2013 wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Die Schlüsselübergabe wird dann nach Absprache stattfinden. Die Wohnung hat im besenreinen Zustand zu sein und die Wände sollten weiß gestrichen sein, wie im Mietvertrag bereits erwähnt ist.

Wie kann sich A gegen diese Kündigung wehren? A weiß, dass der Vermieter keine Verwandten hat, die direkte Nachkommen sind. Auch seine Eltern sind schon verstorben. Er hat auch keine Brüder oder Schwestern. Von seiner Frau ist er geschieden. Es kann sein, dass er irgendwelche Onkel oder Tanten hat. Aber direkte Nachkommen oder Eltern sind nicht vorhanden und in der Kündigung steht auch nicht drin, wer dort einziehen soll. Kann er sich wehren?

Als ich diese Situation hörte, fiel mir noch eine Frage ein, die ich gleich mit stellen werde. Wenn jetzt in der Kündigung stehen würde, wer dort einzieht, ist die Kündigung der Wohnung dann noch anfechtbar oder ist diese auf jeden Fall rechtskräftig?

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eigenbedarf kann auch bedeuten, dass er die Wohnung selbst nutzen möchte. Er muss dafür nicht unbedingt Verwandtschaft haben. Außerdem, woher kennt A die Verwandtschaftsverhältnisse so genau? Vielleicht hat er ja irgendwelche unehelichen Kinder, die A gar nicht kennt, weil der Vermieter nicht darüber redet. Möglicherweise könnte auch die geschiedene Frau einziehen wollen. Wenn der Vermieter noch Unterhalt bezahlt, könnte es ja sein, dass er die Wohnung dafür bereit stellt.

Mal unabhängig von der rechtlichen Situation, versetze dich mal in die Lage des Vermieters. Die Wohnung ist sein Eigentum. Wenn er es vermietet, kann er natürlich nicht mehr ganz frei über sein Eigentum verfügen. Aber trotzdem muss es doch die Möglichkeit geben, sich diese Verfügungsgewalt in einem angemessenen Rahmen, also mit einer ausreichend langen Frist, wieder zu holen.

Und da kommt die Eigenbedarfskündigung ins Spiel. Ich persönlich bin der Meinung, dass es keine Rolle spielt, aus welchem Grund er Eigenbedarf anmeldet. Als Mieter muss man eigentlich immer damit rechnen, dass der Eigentümer die Wohnung anderweitig nutzen möchte.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Da kann man rechtlich gesehen wohl kaum etwas machen. Es gibt nur wenige, die da überhaupt klagen und dann bekommt man im besten Fall noch einige Monate in der Wohnung zugesprochen, aber muss dann trotzdem gehen. Man muss sich also bewusst machen, dass die Sache gelaufen ist und das Geld für die Rechtshilfe in einen Umzug stecken.

Eigenbedarfskündigungen sind eigentlich der schlaue Weg aus einem Mietvertrag mit dem Mieter. Eine Vermieter bekommt einen Mieter nämlich ziemlich schlecht wieder aus einer Wohnung, wenn er ein Mal eingezogen ist, aber eine Eigenbedarfskündigung lässt dies eben zu.

Der Vermieter kann beispielsweise auch Geld brauchen und die Wohnung verkaufen wollen, dann muss er auch wegen Eigenbedarf kündigen. Vielleicht muss er ja seiner Frau auch noch etwas ausbezahlen und braucht so Geld. Ansonsten kann es auch sein, dass er selber in die Wohnung ziehen will. Im Prinzip ist es fast egal, weil A beim Streit keine guten Karten hätte.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wir waren auch acht Jahre Untermieter und haben uns immer gefürchtet, dass wir nach den zehn garantierten Jahren den Eigenbedarf vorgesetzt bekommen. Wir haben die zehn Jahre verkürzt und ich kann das nicht aus eigener Erfahrung schreiben. Ich weiß nur, dass man in Österreich als Untermieter mehr Rechte hat, als es sein sollte, aber bei Eigenbedarf ist man, egal ob vom Vermieter ernst gemeint oder erfunden, machtlos ist. Er kann den unproblematisch anmelden und auch seine Nichte in die Wohnung setzen. Ich denke, dass man hier chancenlos ist, weil der Vermieter Eigentümer der Wohnung ist.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^