Ausweisdaten bei Wohnungsbesichtigung angeben

vom 23.05.2013, 23:31 Uhr

Frau A. ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung. So sucht sie fleißig nach passenden Anzeigen in der örtlichen Tageszeitung. Dort wurde Frau A. auf eine örtliche Wohnungsbaugesellschaft aufmerksam, die Wohnungen in ihrer Preisklasse und Größe anbietet. Frau A. setzte sich mit der Firma in Verbindung und wurde auch sehr nett beraten.

Nun konnte die Wohnungsbaugesellschaft einen Besichtigungstermin vermitteln. Die Wohnung ist derzeit noch bewohnt, wäre aber alleine von den Angaben her sehr passend für Frau A. Die Wohnung soll noch dazu passend für sie bezugsbereit sein. So geht Frau A. ziemlich optimistisch zu dem Besichtigungstermin.

Der Vormieter verlangt vor der Wohnungsbesichtigung ihre Ausweisdaten. Frau A. soll ihm mitteilen, wie sie heißt, wo sie zurzeit wohnt, ihre Geburtsdatum und so weiter. Frau A. hat kein Problem damit, dass der Vormieter ihren Namen kennt. Aber sie würde eben ungerne alle Daten an einen wildfremden Menschen geben. Der Vormieter aber sagt, er lässt keine wildfremden Menschen in die Wohnung, ohne was in der Hand zu haben.

Ist es wirklich nötig, dass der Vormieter alle Daten von Frau A. kennt? Muss Frau A. wirklich alle Daten an den Vormieter geben? Reicht es nicht aus, wenn die Wohnungsbaugesellschaft die Daten hat?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich kann schon verstehen, dass dem Vormieter es unangenehm ist, eine Fremde in die Wohnung zu lassen. Aber wenn die Wohnungsbaugesellschaft tatsächlich bereits alle Daten von ihr hat, sollte das ausreichen. Aber ist das wirklich so? Bisher ist sie ja nur Interessentin. Da musste sie doch solche Angaben noch gar nicht machen. Ansonsten sollten dem Vormieter aber auch Name und Adresse ausreichen. Die weiß sie immerhin auch von ihm.

Außerdem klingt es für mich so, als ob der Vormieter bei der Besichtigung anwesend war. Aber zumindest ist doch auch der Makler anwesend. Da gibt es doch auch Regelungen für die Besichtigung von noch bewohnten Wohnungen. Wenn sich der Vormieter da mehr informieren würde, wäre er wahrscheinlich nicht so verunsichert.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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