Grabinschrift - was ist erlaubt?
In meinem Bekanntenkreis kam es vor wenigen Tagen zu einem tragischen Todesfall. Ich habe mich daraufhin gestern mit der Schwester des Verstorbenen zu einem Kaffee getroffen und wurde gebeten eine Grabrede zu halten. Als sie mir von allen Vorkehrungen, den Ablauf und das Grab erzählte, machte sie auch einige Bemerkungen über die Grabinschrift.
Ich war ziemlich verblüfft und musste mehrmals nachfragen als sie mir die Wünsche des verstorbenen Bruders erzählte. Er hatte in seinem Testament strikte Anweisungen zu seiner Beisetzung gegeben. Sie erzählte mir unter anderem, dass auf dem Grab ein "lustiger" Spruch stehen soll und nur der Nachname erwähnt werden soll. Auf ihre Erzählung mit dem lustigen Spruch habe ich noch einmal genauer nachgehakt und sie meinte daraufhin, dass der Spruch "Er war ein fixer Fixer" auf dem Grab stehen soll.
In Gedanken schossen mir zig Dinge in den Kopf, aber nicht, dass dieser Spruch auch nur entfernt lustig ist. Ihr Bruder starb an einer Überdosis Drogen, was den Spruch natürlich auch keinesfalls lustiger macht.
Was ist auf Grabinschriften eigentlich alles erlaubt und was wird als grenzwertig oder verboten angesehen? Gibt es allgemeine Friedhofsregeln oder sind die von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Würdet ihr dem Wunsch des verstorbenen Bruders nachkommen? Also ich nicht!
Friedhofsordnungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und jeder "Extrawunsch" muss jeweils geprüft werden. Der "lustige" Spruch ist als Wunsch aber nichts ungewöhnliches, wobei ich mir denken könnte, dass in so einer Situation dem Wunsch nicht nachgekommen werden dürfte. Auch der Wunsch, dass jetzt nur der Nachname auftaucht, ist sicher eher nicht machbar. Dann hätte er eher auf ein anonymes Begräbnis bestehen sollen.
Wobei ich die Geschichte insofern "lustig" finde, als das kaum ein echter Junkie sich Gedanken um sein Ableben machen dürfte (insbesondere was das Testament angeht). Und auch Wünsche zum Ablauf der Beerdigung in aller Regel nur dann geäußert werden, wenn der Verstorbene auch in der Lage war, hier Geld zur Verfügung zu stellen. Wenn der Tote ein echter Junkie war, dann dürfte es die Familie schwer genug gehabt haben, so dass diese wohl froh sein dürfte, das von dessen Seite keine Gefahr mehr ausgeht.
Ich glaube auch, dass das auf die Gemeinde und den Friedhof drauf ankommt. Man sollte aber auch bedenken, dass er es ja so gerne gehabt hätte und deswegen sollte man diesen Spruch eben nur als ein Abschied mit einem Augenzwinkern sehen. Er hat das sicherlich selber nur so geäußert, weil er sich seiner Lage bewusst war. Was bleibt denn auch am Ende? Man wird auf eine Sache reduziert und diese schlechte Eigenschaft von ihm hat er eben mit Humor genommen, auch wenn sie ihm das Leben gekostet hat.
Man muss also mit den Leuten vom Friedhof reden, was da möglich ist. Ich würde dem Spruch aber schon nachkommen. Es war doch sein Wunsch und dem sollte man ihm nicht verwehren, auch wenn es im Anbetracht der Lage natürlich nicht so toll ist. Du kannst es ja aber bei dir später anders machen und solltest ihm seinen Willen lassen, wenn es machbar ist.
Auch wenn der Verstorbene sich diesen Spruch tatsächlich selbst gewünscht hat, würde ich als Familienmitglied dem nicht nachkommen, weil ich es einfach nur absolut geschmacklos finde und wirklich überhaupt nicht lustig. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass so eine Inschrift tatsächlich erlaubt wird, aber genau weiß ich das nicht.
Gräber, auf denen nur ein Nachname steht, habe ich nun auch noch nicht gesehen. Es geht durchaus, dass auf einem Familiengrab nur "Familie X" steht, ohne die Mitglieder einzeln zu nennen, aber wie das bei einer einzelnen Person ist, weiß ich nicht. Vielleicht ist es möglich, den Vornamen einfach nur mit dem ersten Buchstaben abzukürzen.
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