Kindesunterhalt selber berechnen und festhalten

vom 17.05.2013, 09:52 Uhr

Seit diesem Monat ist endlich der Kredit abgelaufen den wir damals gemeinsam aufgenommen haben. Bisher habe ich wegen dem Kredit immer weniger Unterhalt bekommen, da ich mit im Kreditvertrag stand. Jetzt steht mir aber endlich mehr Unterhalt zu.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich diesen selber im Internet berechne, und der Vater der Kinder damit einverstanden ist, dann habe ich ja nicht die offizielle Bescheinigung vom Amt. Wie kann man das denn dann festhalten, da ich bisher die Bescheinigung ja immer vorlegen musste, wie zum Beispiel bei der Berechnung des Beitrages für die offene Ganztagsschule oder Kindergarten.

Ich habe mir das jetzt ausgedruckt, aber nur mit den Namen und Geburtsdaten der Kinder, den Betrag der ab 01.06.2013 überwiesen werden soll und den wollte ich dann mit dem Vater unterschreiben. Meint ihr das es so reichen wird?

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Seid ihr euch denn einig, dass der Kindesvater nun mehr Unterhalt bezahlt und braucht nur die Höhe die nun fällig ist? Wenn ja, dann sollte dieser Ausdruck reichen. Wenn du nun irgendwelche Leistungen beantragst oder die Höhe des Kindesunterhaltes irgendwo gefragt ist, dann reicht die Angabe der Summe und als Nachweis eben ein Kontoauszug.

Wenn der Kindesvater sich allerdings quer stellt, dann solltest du dich ans Jugendamt wenden. Dort wird man die Lohnabrechnungen vom Kindesvater anfordern und ausrechnen, wie viel Unterhalt er zu zahlen hat. Das ist dann schon bindend, da man den Betrag ja auch schwarz auf weiß hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Selber den Unterhalt zu berechnen ist schwierig. Ich würde raten, zum Jugendamt zu gehen, um das berechnen zu lassen. Denn der Unterhalt ist ja nicht für dich, sondern für das Kind. Wenn du zu wenig rechnest, wird dein Kind benachteiligt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nein das wird nicht reichen, weil das amtlich nicht beglaubigt ist und kein Dokument darstellt. Es ist gültig wenn es von einem Jugendamt oder Anwalt kommt, das muss exakt stimmen, ansonsten werden solche Schreiben nicht als Dokument anerkannt und auch du würdest es nie verwenden können wenn es drauf ankäme.

Benutzeravatar

» Gisa » Beiträge: 101 » Talkpoints: 3,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^