Vermieter lehnt günstigeren Handwerker ab

vom 19.05.2013, 22:27 Uhr

Frau A. zieht demnächst um. In ihrem Mietvertrag hat sie eine Klausel, dass die Wohnung weiß gestrichen werden übergeben werden muss. Ansonsten würde der Vermieter eine Malerfirma beauftragen und der Mieter müsste 25 Prozent der Kosten tragen. Nun ist der Vermieter zur Wohnungsübergabe da und es gefallen ihm einige Dinge an der Renovierung nicht. Der Vermieter weist noch mal darauf hin, dass die Arbeiten nach seiner Zufriedenheit erledigt werden sollen, ansonsten wird er selber eine Firma beauftragen und Frau A. müsste 25 Prozent der entstehenden Kosten tragen. Der Vermieter selbst schätzt die Kosten auf insgesamt etwa 1500 Euro ein.

Frau A. bittet nun eine Malerfirma, sich die Wohnung doch mal anzusehen und für die benötigten Arbeiten einen Kostenvoranschlag zu machen. Die Firma nennt einen Preis von etwa 400 Euro. Daraufhin spricht Frau A. ihren Vermieter an und nennt dieses Angebot. Der Vermieter sagt nur, entweder sie macht die Arbeiten, wie er das haben will oder er beauftragt die Firma die das immer macht oder sie zahlt den Handwerker für 400 Euro komplett selbst.

Darf ein Vermieter bei Reparaturen, an denen sich der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, beteiligen muss, einfach eine Firma auswählen oder kann auch der Mieter eine günstigere Firma vorschlagen? Immerhin wäre im genannten Fall die Differenz doch sehr hoch.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ein Mieter sollte drei Kostenvoranschläge bringen, daraus kann der Vermieter einen wählen. Tut er das nicht und lehnt alle drei ab, so darf der Mieter den günstigsten wählen ohne das der Vermieter zustimmt. Falls es dann zu Streitigkeiten kommen sollte, gibt es Gerichtsurteile dazu – wo der Mieter dann das günstigste Angebot in Anspruch nehmen durfte.

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» Gisa » Beiträge: 101 » Talkpoints: 3,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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