Definition und Hintergrundinformationen zu Belegärzten

vom 06.03.2013, 00:11 Uhr

Auf der Suche nach bestimmten Fachärzten bin ich jetzt auf die für mich etwas verwirrende Bezeichnung „Belegarzt“ gestoßen. Was ich bisher so recherchieren konnte ist, dass Belegärzte wohl Patienten in ein Krankenhaus einliefern können. Aber kann das denn nicht eigentlich jeder Arzt? Habt ihr schon mit vermeintlichen Belegärzten zu tun gehabt und habt ein paar Hintergrundinformationen und Merkmale zu Belegärzten parat? Stellt der Begriff Belegarzt eine besondere Qualifikation oder Privilegierung dar?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sicherlich kann nahezu jeder Arzt Patienten in ein Krankenhaus einweisen. Ein Belegarzt kann dies auch, er ist dann aber auch für die ärztliche Betreuung in dem Krankenhaus zuständig. Dies ist meistens dann der Fall, wenn das Krankenhaus für eine Abteilung/Fachrichtung keinen Arzt hat.

Ich selber hatte mal ein HNO-Problem, die HNO-Ärztin, bei der ich als Patient war, hat mich dann ins Krankenhaus eingewiesen und ihren Kollegen, den Belegarzt, davon in Kenntnis gesetzt. Dieser Belegarzt kam dann täglich zu mir ins Krankenhaus, praktisch, um eine Visite zu machen und ist erst dann in seine eigentliche HNO-Praxis gefahren. Untersuchungen, die von den Schwestern bzw. dem Pflegepersonal des Krankenhauses gemacht werden können, wurden dann vom Krankenhauspersonal durchgeführt, Anweisungen und Untersuchungen bzw. Behandlungen, die der Arzt selber machen musste, wurden dann von dem Belegarzt durchgeführt. Unter Umständen muss der Arzt dann mehrmals am Tag ins Krankenhaus kommen, um diese Behandlungen durchzuführen.

Ein Belegarzt ist also im Prinzip ein "externer" Arzt, der mit dem Krankenhaus eine Vereinbarung hat, Patienten seines Fachgebietes im Krankenhaus ärztlich zu betreuen, während die Pflege dem Krankenhaus obliegt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht wie Squeeky. Allerdings erfolgte nicht durch einen Arzt von außerhalb, sondern ich war in einer Klinik mit Belegärzten, die innerhalb der Klinik ihre Praxis hatten. Nur einige Ausnahmen unter den Ärzten waren zudem noch in einer anderen Praxis aktiv.

Nachdem ich zur Untersuchung in der Belegarztpraxis war, erfolgte von ihm auch gleich die Aufnahme. Er kam dann auch tagtäglich zur Visite, also auch am Wochenende. Vor der Operation wurde ich dann intern an die Chirurgen weitergeleitet, aber auch diese arbeiteten wohl belegärztlich. Auch von ihnen gibt es im Haus eine eigene Praxis, zum Beispiel für Nachkontrollen und ähnliches.

Bei mir war es auch so, dass die Belegärzte den Behandlungsablauf mit mir abstimmten und dieser dann in der Akte hinterlegt wurde. Die sonstige Behandlung wurde von dem regulären Klinikpersonal durchgeführt. Also zum Beispiel Blutabnahmen von den diensthabenden Ärzten und die Medikamentenvergabe von den Pflegerinnen. Dabei gab es auch Bedarfsmedikationen. Also Medikamente, die der jeweilige Belegarzt angeordnet hat, für den Fall, dass während seiner Abwesenheit stärkere Medikamente notwendig werden.

Bei normalen Hausärzten oder auch Fachärzten hat sich für diese dann in der Regel der Fall mit der Überweisung an das Krankenhaus erledigt. Auch ist es abrechnungstechnisch wohl etwas anderes, wenn man belegärztlich behandelt wird, davon bekommt man jedoch als Kassenpatient nichts mit. Ich musste jedoch auch unterschreiben, dass Leistungen der Belegärzte nicht Teil der Klinikkosten sind. Wobei ich sowohl vom Krankenhaus, als auch von den Belegärzten sowieso als Kassenpatient geführt wurde. Die Krankenkasse bekommt aber vermutlich dadurch von verschiedenen Stellen Rechnungen.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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