Was könnte auf einen Kreditbürgen zukommen?
Auf Herrn S. ist Herr A. zugekommen, weil er einen Kreditbürgen braucht. Herr S. ist nicht begeistert davon und hat erst einmal abgelehnt und hat Herrn A. gesagt, dass er nicht als Kreditbürgen auftreten will. Herr A. ist jetzt enttäuscht und Herr S. hat ihm versprochen noch einmal darüber nach zu denken. Aber was würde auf Herrn S. überhaupt zukommen? Kann Herr S. sich irgendwie absichern, dass er nicht auf dem Kredit hängenbleibt? Wie sollte Herr S. sich entscheiden?
Herr S. hat im besten Fall gar nichts weiter mit dem Kredit zu tun, außer, dass er eben seine Unterschrift als Bürgen gibt. Wenn Herr A. also brav seine Raten bezahlt, dann ist für Herrn S. alles in bester Ordnung. Sobald aber Herr A. mit einer Rate in Verzug gerät, wird man Herrn S. schriftlich darüber informieren. Das kann bei einem kurzfristigen Engpass mal passieren, aber kann eben auch schnell zur Schuldenfalle werden.
Denn wenn Herr A. dauerhaft seine Kreditraten nicht bezahlt, dann wird die Bank von Herrn S. das Geld einfordern. Und dagegen kann sich Herr S. nicht wehren, da er dafür unterschrieben hat, dass er eben die Verbindlichkeiten übernimmt, wenn Herr A. der Zahlung nicht nachkommen sollte.
Ganz genau kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus, aber im schlimmsten Fall muss Herr S. die Schulden begleichen und den Kredit für Herrn A. zurückzahlen, wenn er dafür gebürgt hat. Denn genau dafür gibt es diese Kreditbügschaft eben. Die Banken wollen eben auch auf Nummer sicher gehen, dass sie ihr Geld zurückerhalten und verlangen deshalb in manchen Fällen einen Kreditbürgen.
Es gibt hierbei unterschiedliche Arten von Bürgen. Mir sind jetzt aber nur zwei davon bekannt, aber ich denke mal, dass es noch andere Arten von Bürgschaften gibt. Bei der einen Variante ist es so, dass der Bürge erst dann zahlen muss, wenn bei dem Kreditnehmer absolut nichts mehr zu holen ist und auch eine Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich ist. Es gibt aber auch eine Bürgschaft, bei der der Bürge gleich zahlen muss, wenn der Kreditnehmer das nicht macht. Der Bürge muss dann von dem Kreditnehmer das Geld selbst zurückfordern.
Weiter kenne ich mich aber auch nicht aus. Ich würde über so eine Bürgschaft aber zehn Mal nachdenken und das auch nur bei einem bestimmten Personenkreis (engste Familie). Und ich würde so etwas auch nur machen, wenn ich weiß, dass der Kreditnehmer im Normalfall selbst in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Wäre ich auch nur ein bisschen unsicher, würde ich eine solche Bürgschaft ablehnen.
Sherlock-Holmes hat geschrieben:Kann Herr S. sich irgendwie absichern, dass er nicht auf dem Kredit hängenbleibt?
Auf direktem Wege kann er das nicht. Denn dafür ist eine Bürgschaft gedacht. Was möglich ist, dass Herr A eine Sicherheit bei Herrn S hinterlegt, sofern er über so etwas verfügt. Es gibt durchaus Sicherheiten, die für Banken eher wertlos sind und deshalb nicht akzeptiert werden, aber für Herrn S vielleicht von Wert sind.
Banken akzeptieren oft nur Versicherungspolicen, Immobilien und Fahrzeuge als Sicherheit. Wer teuren Schmuck besitzt, Baugrundstücke, Sportartikel, Gemälde, wertvolle Tiere oder Sammelartikel hat damit bei Banken meistens keine Chance. Für Herrn S könnte sowas vielleicht ausreichen als Sicherheit.
Andere Sicherheiten gibt es nicht. Da muss man vertrauen- und im schlimmsten Fall damit leben können, den Kredit selbst zu bezahlen. Dabei können Kredite bei Verzug oft komplett fällig gestellt werden. Eine kleine Absicherung wäre eine Kreditversicherung. Diese gibt es für die Fälle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod des Kreditnehmers. Diese Versicherung würde dann bei Ausfall des Kreditnehmers die Raten begleichen. Kostet aber zusätzlich Geld.
Das Verhalten von Herrn A finde ich jedoch bereits im Vorfeld etwas unangemessen. Man sollte potentielle Bürgen nicht unter Druck setzen. Auch sollte kein Kredit so wichtig sein, dass man dafür eine (freundschaftliche) Beziehung aufs Spiel setzt. Denn warum braucht A denn unbedingt einen Kredit? Die meisten Kredite sind Konsumkredite und somit nicht notwendig. Und eine Immobilie würde ich keinesfalls für jemand anderes abbezahlen wollen.
Wobei eine solche Finanzierung ebenso wie eine Fahrzeugfinanzierung schon wieder eine gewisse Sicherheit bietet, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit würden diese Dinge von der Bank schnell eingezogen werden. Und häufig kann damit zumindest ein Großteil der Schulden gezahlt werden.
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