Spende an Schulklasse für Abschlussfahrt - Spendenquittung?
Die Eltern von A sind ziemlich reich und sie haben beschlossen, dass sie die Abschlussfahrt für die ganze Klasse ihres Sohnes A mit finanzieren wollen. In der Klasse sind 18 Schüler und die Schüler haben so nicht viel in der Klassenkasse und da die Eltern von A das schon beschlossen hatten, haben sie auch nicht mehr viel eingezahlt. Die Eltern von A bestehen aber auf eine Spendenquittung. Denn sie meinen, dass sie das Geld ja der Klasse spenden.
Ist eigentlich so etwas möglich, dass beispielsweise der Klassenlehrer diese Quittung ausstellt? Was muss auf dieser Quittung stehen, wenn es als Spende gilt? Die Fahrt soll übrigens in irgendeine Jugendhilfe oder Jugendferienhilfe e.V. gehen. Genau weiß ich es nicht. Es wird auf jeden Fall ein Verein durch die Klassenfahrt gestützt.
Die Quittung für die Spende muss wohl eher von der Schule und nicht vom Klassenlehrer ausgestellt werden. Darauf sollte idealerweise auch ein Stempel der Schule sowie die Unterschrift vom Schuldirektor vorzufinden sein. Ansonsten sind für die Spendenquittung keine weiteren Angaben erforderlich. Schließlich brauchen die Eltern von A nur eine Bestätigung für ihre geleistete Spende, die als ein schriftliches Dokument ausgestellt werden muss. Somit kann man die Spende problemlos nachweisen. Ich schätze mal, dass sie es von den Steuern absetzen möchten. Aber ansonsten dürfte auch die Schulleitung wissen, was auf einer Spendenquittung vorhanden sein muss.
Die Schule kann doch gar keine "Spendenquittung" ausstellen, weil die Schule auch keine "Spenden" für sich einsammeln darf. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine staatliche Schule handelt. Denn Gelder bekommt die Schule aus der öffentlichen Hand. Wenn Schulen selbst für gute Zwecke sammeln oder aber für einzelne Projekte an der Schule für Drittmittel sorgen, dann kann der gemeine Bürger hier Geld "spenden". Aber nicht im Sinne, dass das Geld in irgendeiner Form als "Spende" beim Finanzamt anerkannt wird. Schließlich kann man keine Geschenke steuerlich absetzen.
Und gerade hier handelt es sich um einen Zweck, der wohl auf keinen Fall irgendwie begünstigt werden würde. Daher kann die Familie zwar auf eine Quittung bestehen. Die aber besagt dann lediglich, welchen Betrag an wen und u.U. wofür bezahlt wurde. Dazu dann natürlich das Datum. Aber mehr als ihn einrahmen kann man mit dem Zettel dann nicht anstellen.
Noch was zur Spende: weil es eben schwierig ist, gemeinnützige Spenden anzunehmen, gründen in der Regel die interessierten und engagierten Eltern bzw. der jeweilige Elternbeirat einen eigenen Förderverein! Und bei dem wird dann darauf geachtet, als gemeinnützig und besonders Forderungwürdig vom zuständigen Finanzamt anerkannt zu werden. Und dieser eigenständige (!) Verein kann dann Spenden eben für die Schule und einzelne Zwecke annehmen und darf dann - als Verein - Spendenbescheinigungen oder sog. Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Diese wiederum sind vom Verein zu archivieren und die Spender können den Betrag bei der eigenen Steuererklärung berücksichtigen lassen.
Selbst die Schule darf keine Spende annehmen. Wenn entsprechende Gelder öfter angeboten werden, dann sollte man einen Förderverein gründen, da dieser eben die Spenden annehmen und auch entsprechende Quittungen ausstellen darf. Da ich selbst seit letztem Jahr den Vorsitz vom Förderverein habe, weiß ich wie wenig Arbeit dabei anfällt, wenn man wirklich nur die Gelder verwaltet, um sie für schulische Zwecke dann auszugeben.
Wenn also die Eltern von A eine größere Summe für die Klassenfahrt bereit stellen wollen, dann werden sie keine Spendenquittung erhalten, solange das Geld nicht direkt an einen gemeinnützigen Verein geht.
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