Verdienst durch eigenen Blog und steuerliche Abgaben
Seit einem Jahr betreibe ich einen kleinen Blog zum Thema Kosmetik. Es war für mich immer ein Hobby und ich hatte nie die Absicht damit Geld zu verdienen. Nun wurde ich von einer Firma zwecks Kooperation angeschrieben. Ich solle einen Artikel zu einem bestimmten Thema erstellen und würde dazu eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten.
Nun habe ich gehört, dass man diesen Verdienst in der Steuererklärung abgeben muss. Ich bin kein Gewerbetreibender. Daher meine Frage: Kann ich einen gewissen Betrag im Jahr als Privatperson unter "sonstige Einkünfte" angeben, ohne ein Gewerbe beantragen zu müssen?
Gibt es Blogger unter euch, die mit diesem Thema Erfahrungen gemacht haben? Mein Blog ist ziemlich klein, daher habe ich mich nie damit auseinander gesetzt. Ich glaube auch nicht, dass dies öfter in der Zukunft vorkommen wird.
Wenn dir einmalig eine Aufwandsentschädigung für einen Beitrag geboten wird, brauchst du nicht sofort ein Gewerbe anzumelden. Eine Aufwandsentschädigung ist wieder ganz anders zu verbuchen. Außerdem ist sie ja einmalig. Du hast ja nicht vor, regelmäßig Einkünfte zu erzielen. Ich glaube, angeben musst du die Aufwandsentschädigung beim Finanzamt schon, aber dir wird nichts davon abgezogen. Es ist ja nur eine Aufwandsentschädigung für deine Mühe. Solche Gelder sind in der Regel frei.
Wenn es sich um eine einmalige Anfrage handelt, musst du trotzdem den Betrag in der Erklärung angeben. Sollten es weitere Anfragen werden und du nimmst sie an, dann giltst du als Werbetreibender und musst ein Gewerbe anmelden. Ich kann dir nur sagen, dass du bei solchen Anfragen vorsichtig sein solltest. Ich bekam vor Kurzem auch solche Anfragen, bei welchen ich einen Geldbetrag nennen sollte, den man mir für Werbung zahlt.
Ich habe diese Anfragen nicht angenommen, weil ich es nicht einsehe, meine Freiheit als Blogger zu verkaufen. Das Geld ist natürlich verlockend, bei großen Kosmetikfirmen bin ich auch geneigt, die Anfrage anzunehmen, aber bei diesen Produktsuchmaschinen, die unheimlich gerne Blogger anschreiben, bin ich sehr kritisch.
Danke für die Informationen. Ich habe mehrmals gehört, dass man ein Gewerbe ab den ersten Cent den man verdient Anmeldung muss. Zudem gilt man als Gewerbetreibender wenn man die Absicht hat Geld mit seinem Blog zu verdienen. Da ich dies ja nun einmal angenommen habe besteht scheinbar die Absicht, oder?
Da mein Blog so klein ist und meine Einnahmen damit im Jahr nicht mal über die 100,00 € kommen werden, finde ich es unnötig ein Kleingewerbe anzumelden. Daher die Frage ob man es nicht doch anders verbuchen kann.
@Wibbeldribbel: Bei der Firma handelte es sich um eine PR-Agentur die eine bestimmte Geschäftskette und deren neuen TV-Spot bekannt machen wollte. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass das Thema nicht ganz zu meinem Blog passt und auch genannt was ich alternativ schreiben möchte, so dass es auch interessant für meine Leser bleibt. Dies wurde angenommen und auch eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Der Kontakt war sehr nett und die Dame wollte sich in Zukunft wieder melden, wenn sie ähnliche Themen parat hat. Ob ich das dann annehme bleibt weiterhin meine Entscheidung. Ich will meinen Blog ja auch nicht mit Werbung zumüllen.
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