Zukünftige selbstständige Arbeit im Lebenslauf verpacken

vom 15.05.2013, 02:27 Uhr

Herr A. war über zwanzig Jahre selbstständig tätig und konnte seine Kosten decken. Dann hatte er einen schweren Unfall. Dabei wurde ihm auch der Führerschein entzogen für ein Jahr. Deshalb kann Herr A. seiner beruflichen Tätigkeit zur Zeit nicht nachgehen. Er will sich aber bemühen, seinen Führerschein nach der Zwangspause wieder zu bekommen und möchte dann auch wieder seiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Da Herr A. nun kein Einkommen hat und vorher auch nicht viel Geld beiseite legen konnte, ist Herr A. auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen. Nun wurde ihm natürlich nahe gelegt, dass er sich einen Arbeitsplatz suchen muss. Deshalb bewirbt sich Herr A. auch auf passende Stellenangebote. Letztens hatte er ein Vorstellungsgespräch. Dort gab er auch an, dass er voraussichtlich in einem guten halben Jahr gerne wieder selbstständig tätig sein möchte. Der Arbeitgeber suchte aber langfristig Personal und stellte Herrn A. deshalb auch nicht ein.

Der zuständige Sachbearbeiter von Herrn A. verhängte nun eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent. Außerdem meinte der Sachbearbeiter, Herr A. solle doch bitte seine zukünftige Lebensplanung nicht gerade potentiellen Arbeitgebern mitteilen. Herr A. ist aber der Meinung, er ist lieber ehrlich und sagt was Sache ist. Deshalb grübelt Herr A. nun, wie er mit der Situation am Besten umgehen könnte. Wie könnte er bereits im Lebenslauf angeben, dass er eben nur vorübergehend eine Tätigkeit sucht, da er sich in absehbarer Zeit wieder seiner selbstständigen Tätigkeit widmen möchte? Der Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist ja nur eine Notlösung und nur als Übergangslösung gedacht. Er will sich ja nicht dauerhaft auf dem Leistungsbezug ausruhen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich verstehe nicht, warum das bekanntgeben soll? Aus welchen Grund? Solche Sachen sind immer schlecht, weil sie eigentlich fiktiv sind. Es kann so viel dazwischen kommen, was z.B. die Selbstständigkeit verhindert. Lebensplanungen können sich ändern.

Ich würde da gar nichts drüber sagen. Arbeitgeber verkraften es ja auch, wenn der Angestellte sich anders orientiert. Das ist ja so üblich. Es ist auch meines Erachtens kein Vertrauensbruch.

Wenn der Angestellte in der Zwischenzeit gut Arbeit leistet und bis zu seinem Ausscheiden loyal ist, dann ist das doch i.O. Außerdem kann es auch immer gut möglich sein, dass einen die Arbeit so gut gefällt, dass man gar nicht mehr selbstständig werden möchte.

» MariaN » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,86 »


Ich kann das Verhalten von Herrn A. auch nicht nachvollziehen. Immerhin vergibt er sich damit selbst die Möglichkeit auf ein höheres Einkommen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er seinen Führerschein wieder bekommen will. Das Prozedere wird nicht gerade billig und da sollte es doch wichtig sein, dass man das Geld vorher auch zusammen bekommt.

Zumal ja auch nicht garantiert ist, dass Herr A. in absehbarer Zeit seinen Führerschein wieder bekommt. Man sollte sich immer einen Weg B dabei offen halten und das ist nun mal ein versicherungspflichtiger Job, bis man die eigentlichen beruflichen Pläne wirklich voran treiben kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich würde es auch nicht sagen. Da es ja auch nur noch ein halbes Jahr ist, kann er sogar innerhalb der gesetzlichen Probezeit (6 Monate) ohne Grund kündigen. Also beim Vorstellungsgespräch würde ich es noch nicht sagen, da ja immer etwas dazwischen kommen kann. Wenn Herr A. seinen Führerschein wieder hat kann er ja zum Arbeitgeber gehen und sagen dass er wieder Selbstständig werden will.

» daDave87 » Beiträge: 10 » Talkpoints: 2,21 »



Natürlich ist es erst einmal lobenswert, wenn man gegenüber dem Arbeitgeber so ehrlich ist, und seine zukünftige Pläne mitteilt. Nur ist es eben so, dass es in einer solchen Situation nicht angebracht ist. Wer Hartz IV bezieht, muss in aller erster Linie einen Job finden. Die Fairness gegenüber dem Arbeitgeber und die Selbstständigkeit steht dabei an zweiter Stelle. Schließlich kann sich das Amt auch nicht auf die frommen Wünsche jedes Arbeitslosen verlassen, sondern kann nur anhand der Fakten handeln. Und die Fakten sagen in diesem Fall nun einmal, dass er ein sicheres Jobangebot vermasselt hat.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eigentlich spricht es für A, wenn er ehrlich sein möchte. Das Problem ist nur, dass diese Ehrlichkeit momentan in der Situation fehl am Platz ist. Selbst wenn man nicht ewig dort arbeiten möchte, kann es doch dem Arbeitgeber egal sein, wie lange man dann wirklich dort arbeitet und deswegen muss man es nicht erwähnen und sollte es auch nicht. Immerhin weiß man ja auch gar nicht, ob man den Führerschein gleich wiederbekommt oder wie lange das dauert. Deswegen kann man auch keine feste Aussage machen, was wann ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich denke auch, dass es sehr lobenswert ist da die Wahrheit zu sagen, aber zu welchem Preis? Das Unternehmen würdigt die Ehrlichkeit ja nicht mal und gibt Herrn A. keine Chance (nicht verwunderlich), aber Herr A. verbockt sich ja selber die Chance wieder Fuß zu fassen. Und auch er kann nicht genau wissen, ob und wann das wirklich wieder mit der Selbstständigkeit klappt. Es wäre mehr als vernünftig sich erst mal einen Job zu suchen und dann zu sehen, was passiert. Aber es ist doch klar, dass wohl eher niemand Herrn A. einstellt, wenn man genau weiß, dass er bald wieder kündigen wird.

Wenn das Arbeitslosengeld kein dauerhafter Zustand sein soll, dann muss er eben einfach erst mal suchen und wenn er ein Angebot bekommt, dieses annehmen. Die Rückkehr in die Selbstständigkeit muss er dabei ja nicht aus den Augen verlieren, aber sollte wohl erst mal ein wenig nach hinten verschoben werden, bis das berufliche Leben wieder geregelt ist. Ich denke dass Herr A in dem Fall mit Ehrlichkeit nicht weiter kommt.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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