Vaterschaftsanerkennung auch ohne Willen der Mutter?

vom 15.07.2010, 21:17 Uhr

A ist Vater geworden. Seine Exfreundin B behauptet aber er wäre nicht der Vater des Kindes. A ist sich, nachdem er das Kind gesehen hat aber ziemlich sicher, dass er der Vater zumindest sein könnte. B hat als Vater "unbekannt" angegeben. A möchte aber, wenn er Vater ist, sich auch um das Kind kümmern mit allen Pflichten und auch mit allen Rechten. Das verweigert B aber und meint, dass A nichts machen kann, wenn sie nicht will, dass er als Vater eingetragen würde. A hat zurückgerechnet und die Zeit der Zeugung war die Urlaubszeit in Tunesien, wo er keine Minute zuviel von seiner Freundin getrennt war. Ein Fremdgehen in der Zeit wäre für B nicht möglich gewesen.

A hat zur Zeit nicht viel Geld für einen Vaterschaftstest, den B wohl auch freiwillig nicht zustimmt. A hat grade seine Ausbildung hinter sich und arbeitet im ersten Gesellenjahr. Das Geld ist noch nicht so locker, dass er mal eben Rechtsanwälte und einen Vaterschaftstest zahlen kann. Er möchte aber so schnell wie möglich die Vaterschaft anerkennen, wenn er denn auch Vater sein sollte.

Was kann A machen, damit die Mutter zustimmt und das Kind auch später zu seinem Recht kommt? Wie kann man als Vater "unbekannt" beweisen, dass man der Vater ist und auch sein will? Welche Schritte muss A gehen und welche Kosten können auf A zukommen? Hat er eine Chance, dass er irgendwelche Beihilfe bekommt? Wer muss diese ganzen Kosten zahlen, wenn A `s Vermutung stimmt und er wirklich der Vater ist?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde raten, das er sich Hilfe beim Jugendamt holt. Denn wenn er sich ziemlich sicher ist, das er der Vater ist, wird das Jugendamt auch von der Mutter verlangen können, das sie dem Vaterschaftstest zustimmt.

Sollte sie sich dann noch immer weigern, kann er einen Vaterschaftstest durchs Gericht erzwingen. Wobei ich nicht weiß wie das mit den Kosten ist. Aber auf jeden Fall kann er sicher beim Gericht eine Hilfe verlangen, die dann die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Aber am besten zum Jugendamt gehen und einfach nachfragen, die können sicher mehr Informationen geben.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In der Tat bekommt man da beim Jugendamt gute Hilfe. Immerhin sind die auch nicht bestrebt, dass sie den Unterhalt geben müssen für das Kind, wenn der Vater bekannt ist. Sicherlich kann man so einen Test auch in die Wege leiten und wenn man nicht das passende Geld hat, bekommt man glaube ich auch Hilfe, wenn man klagen will oder muss. Der erste Weg sollte also zum Jugendamt gehen. Man sollte aber auf keinen Fall so eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wenn er keinen Test gemacht hat, ob er auch wirklich der Vater ist. Sonst muss er sein Leben lang Geld bezahlen ohne der Vater zu sein und das wäre schon dämlich.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Meines Wissens kann ein Mann auch erstmal ohne Zustimmung der Mutter eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, rechtsgültig wird sie aber tatsächlich erst, wenn die Mutter dem auch zustimmt. A sollte sich einfach mal erkundigen, ob er Prozesskostenbeihilfe bekommen kann, ich kenne die genauen Bedingungen nicht. Vielleicht liegt er unter einer bestimmten Einkommensgrenze.

Das Jugendamt kann zwar mit der Mutter sprechen, was als erster Schritt sicherlich das beste ist, aber wenn sie sich weiter querstellt, bleibt A nur noch der Klageweg. Das heißt er bzw. sein Anwalt müssen dann eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht einreichen. A muss bei den Kosten natürlich in Vorleistung gehen, da er Kläger ist. Deshalb sollte er sich wie gesagt nach den genauen Bedingungen für Prozesskostenbeihilfe erkundigen. Ich denke, dass es dann so läuft, wie bei allen anderen Gerichtsverfahren auch, nämlich dass der Unterlegene am Ende alle Kosten tragen muss. Sollte A der Vater sein, wäre das die Mutter. Ist er doch nicht der Vater, müsste er alles bezahlen.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Solange die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt, ist denen herzlich egal, wer der Vater des Kindes ist. Denn das Kind kostet den Staat ja kein zusätzliches Geld. Daher wird wohl für A nur der Weg zum Anwalt übrig bleiben. Dieser reicht dann eine Klage ein zur Feststellung der Vaterschaft. Denn nur ein Gericht kann ohne die Zustimmung der Mutter die Vaterschaft feststellen lassen.

Allerdings muss A sich dabei auch darüber im Klaren sein, dass er dann nicht nur Rechte gegenüber dem Kind hat. Mit Feststellung der Vaterschaft hat er auch die Pflicht für den Unterhalt aufzukommen. Wenn die Mutter des Kindes dann noch ein wenig Clever ist, kann es auch sein, dass für sie auch gezahlt werden muss, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wenn B der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann A sich nicht als Vater eintragen lassen. Immer hin muss B bezeugen können, das A der Vater sein könnte auch, wenn er nur infrage kommen könnte, der Vater des Kindes zu sein. Da B aber dem nicht zu spricht, hat A wirklich nur die Möglichkeit sich einen Anwalt zu nehmen. Da ­dieser Geld kostet und A anscheinend nur ein Gesellengehalt bekommt, sollte A diesen Prozesskostenbeihilfeantrag beantragen. Dort wird dann geprüft, ob A zu wenig Gehalt hat, um sich einen Anwalt leisten zu können.

Bevor er aber zu einem Anwalt geht, und versucht die Vaterschaftsfrage zu klären, kann er erst zu dem zuständigen Jugendamt gehen und dort seine Sachlage schildern. Die werden natürlich bereit sein mit B zu sprechen und sie dazu zu bewegen, dass die Vaterschaftsfrage geklärt wird oder, dass B der Vaterschaftsanerkennung zustimmt. Wenn der Weg umsonst war und der Plan scheitern sollte, bleibt immer noch der Weg zum Anwalt offen.

Zu dem darf A keinen Vaterschaftstest ohne die Zustimmung von B durchführen. Das hat in der Hinsicht nichts mit Geld zu tun, auch, wenn ein Vaterschaftstest bekanntlich teuer ist. Aber A brauch die Zustimmung von B, damit B am Ende A nicht anzeigen kann, weil A unerlaubt einen Vaterschaftstest durchgeführt hat. Zu dem wäre dieser Vaterschaftstest sicherlich auch vor Gericht nicht gültig und verwertbar.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^