Erlaubt die StVO die mitlaufende Parkscheibe im Auto?
Ich wollte für mein Fahrzeug eine mitlaufende Parkuhr kaufen. Dies sind Parkuhren, die wie eine Uhr laufen und wenn man irgendwo parkt, wo eine Parkscheibe genutzt werden muss, dann drückt man auf den Knopf und die Uhr bleibt stehen und zeigt genau die Uhrzeit an wo man geparkt hat. Diese ist sogar genauer als eine normale Parkscheibe, weil man die ja zur nächsten halben Stunde vorstellen kann, wie hier ja auch schon diskutiert wurde Parkscheibe einstellen: Immer halbe und volle Stunde?
Diese Genauigkeit will man aber laut Straßenverkehrsordnung wohl gar nicht. Aber darf man denn so eine mitlaufende Parkscheibe als Parknachweis einstellen oder sind diese Parkscheiben nicht erlaubt? Bei Amazon steht nicht dabei, dass sie nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Habt ihr eine mitlaufende Parkscheibe und hattet ihr damit schon Schwierigkeiten? Natürlich ist es wichtig diese anzuhalten, wenn man parkt.
Ich denke, dass es schon erlaubt ist, solange sie die richtige Farbe hat. Natürlich muss man die Zeit auch stoppen, wenn man geparkt hat, denn sonst wäre es ja schon eine Methode, um die Zeit zu überbrücken, die dann schon illegal sein sollte. Ansonsten fällt mir kein Grund ein warum man sie nicht erlauben sollte, zumindest habe ich noch nirgends gelesen, dass sie verboten sein sollen. Ich verwende nur eine ganz klassische Parkscheibe, die man manuell einstellen muss. Ich parke extrem selten an Plätzen, bei denen dies verlangt wird.
Solch eine mitlaufende Parkscheibe ist dann erlaubt, wenn sie erstens die Vorgaben für Farbe, Größe, etc. einhält und sie zweitens auch wirklich angehalten wird, wenn man das Fahrzeug dort parkt, wo eine Parkscheibe vorgeschrieben ist.
Anders als die vorschriftsmäßige Parkscheibe gestaltete Parkscheiben sind unzulässig, genauso, wie das mitlaufenlassen der Uhr. Wird dies bemerkt, gibt es dafür dann ebenso eine Strafe, als wenn man keine Parkscheibe ausgelegt hat.
Für Deutschland ist es doch so, dass die Ankunftszeit tatsächlich auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden muss. Und wenn in deinem Fall die Uhr auf die Minute genau anhält, ist diese Forderung nicht erfüllt. Außerdem fällt es in so einem Fall der Parkraumüberwachung schwer festzustellen, ob das Uhrwerk nicht die ganze Zeit weiter gelaufen ist oder nicht - darum glaube ich nicht, dass diese "Parkscheibe" wirklich erlaubt ist (bzw. deren Nutzung).
Squeeky hat geschrieben:Wird dies bemerkt, gibt es dafür dann ebenso eine Strafe, als wenn man keine Parkscheibe ausgelegt hat.
Da bin ich mir noch nicht mal sicher. Denn es ist eine Sache, die Parkscheibe zu vergessen. Es ist eine andere Sache, sich hier durch Täuschung einen Vorteil verschaffen zu wollen. Aber natürlich glaube ich auch nicht, dass sich jemand wegen einer solchen Lappalie letztlich bemühen würde, dies vor Gericht als Betrug werten zu lassen.
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