Steinschlag am Auto - Verhalten, wenn Verursacher bekannt?

vom 09.05.2013, 13:48 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A auf der Landstraße unterwegs ist. Vor ihm fährt ein Kipplader, der Bauschutt geladen hat und man kann auch sehen, dass Staub und Schmutz durch den Fahrtwind aus der Ladefläche staubt. A hat schon einen größeren Abstand, aber dennoch macht es "klack" und die Scheibe hat einen Steinschlag. Der Beifahrer von A hat sich die Autonummer des LKW aufgeschrieben und nun meint A, dass er den Fahrer des LKW oder die Firma den Schaden zahlen lassen kann.

Sicher ist es so, dass man es auch der eigenen Versicherung melden kann. Aber nicht jeder hat ja eine Kaskoversicherung, die das zahlt. Kann A nun zur Polizei gehen und melden welches Fahrzeug den Steinschlag verursacht hat oder ist es einfach Pech, dass die Steinchen gerade die Windschutzscheibe von A getroffen hat. Was wäre mit einem eventuellen Lackschaden durch Steinschlag? Wie verhält man sich richtig, wenn der Verursacher bekannt ist?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn die Ursache definitiv daher kommt, dass die Ladung nicht richtig gesichert wurde, dann ist der Verursacher sicher auch bei der Behebung des Schadens heranzuziehen. In so einem Fall dürfte es sich aber als schwer erweisen, dass man dem LKW Fahrer dies nachweist. Das von einem Kipplader auch mal Steinchen fallen, ist tatsächlich ein allgemeines Risiko. Auch, dass dadurch ein Schaden entstehen kann (nicht muss!). Und daher dürfte es nicht denkbar sein, dass die Haftpflichtversicherung des LKW Fahrers hier tätig wird. Und auch ein Richter dürfte nicht entsprechend urteilen. Hier muss man wirklich vom Lebensrisiko ausgehen und das Ganze unter "Pech gehabt" einordnen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Schönes Thema, wo ich auch mit reden kann. Mir ist vor einigen Wochen ungefähr das Gleiche passiert. Vor mir fuhr ein Wagen mit Anhänger, der Kies geladen hatte. Ich habe schon sehr viel Abstand gehalten. Dann merkte ich plötzlich, dass mehrere Steine auf den Boden klatschten und ich zwei Steinchen auf der Frontscheibe hatte. Ein etwas größerer Stein hat dann auch den Lack beschädigt. Meine Beifahrerin hat sofort die Autonummer aufgeschrieben und wir sind sofort zur Polizei gefahren.

Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen wegen 'nicht sachgemäßer Ladungsicherung', 'Gefährdung des Straßenverkehrs' und was mich auch erstaunte, war dass der Polizist auch 'Fahrerflucht' mit in die Anzeige schrieb. Das musste sein, damit sie auch den Fahrer ermitteln. So wurde dann die Firma durch die Autonummer ermittelt und ich bekam es von der Versicherung des Verursachers bezahlt.

Es stimmt also nicht, was 'derpunkt' geschrieben hat. Man sollte schnellstmöglich zur Polizei und eine Anzeige aufgeben. Denn erstmal ist es ja unnötig die eigene Versicherung zu belasten und bei Lackschaden auch besonders ärgerlich wenn man Selbstbeteiligung hat und dann gibt es auch Menschen, die eben überhaupt keine Kaskoversicherung haben. Meine Beifahrerin musste nicht mal als Zeuge mit auftreten. Der Polizist meinte, dass es oft vorkommt, dass Ladungen unsachgemäß gesichert sind und man auch froh sein kann, wenn nicht mehr passiert.

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Da man in Deutschland verpflichtet ist seine Ladung zu sichern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, sollte man das eben auch zur Anzeige bringen. Über das Kennzeichen kann eben auch die eigene Versicherung die Versicherung des Verursachers ermitteln und alle weiteren Schritte einleiten.

Gerade wenn man eine Teilkasko hat, die solche Schäden abdeckt, wird sie zwar erst mal zahlen, aber sich das Geld eben von der anderen Versicherung auch holen. Und wenn man einen Beifahrer hat, der dann alle relevanten Daten notiert, ist das eben schon ein Vorteil. Sonst kann man oftmals den Schadensverursacher gar nicht mehr ermitteln.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn ich in so einer Situation bin, dann merke ich mir erstmal das Autokennzeichen, weil ich nicht die ganze Zeit hinter dem Laster her fahren möchte. Als nächstes fahre ich zu Car Glas, weil Car Glas mir die Scheibe mit meiner Versicherung eigentlich kostenlos ersetzen müsste, wenn sie meine Scheibe kostenlos ersetzen, dann werde ich den Lastkraftautofahrer auch nicht mehr benachrichtigen. Ich muss ja kein Stress machen, wenn man überhaupt kein Stress machen muss. Vielleicht würde ich ihn doch anrufen, aber nicht um Stress zu machen, sondern um ihn zu warnen.

Dann würde ich erzählen, das ich einen Steinschlag von deinem Laster bekommen habe, aber du musst keine Angst haben, weil ich keine Rechnung schicken werde. Die Kosten haben nämlich Car Glas ersetzt. Als nächstes würde ich ihn raten, das er eine Plane über seine Ladung ziehen sollte, damit kein Kies aus dem LKW kommt. Falls die Kosten aber nicht von Car Glas übernommen werden, dann werde ich erstmal mit hilfe des Kennzeichens die Telefonnummer von dem Lastkraftfahrer heraus finden. Das müsste mit der Polizei eigentlich gehen und dann habe ich nichts bezahlt. Falls es nur 50 Euro kosten sollte, dann würde ich mir die Mühe gar nicht machen. Also dann zahle ich es selber. Mir ist so etwas zum Glück noch nie passiert.

Benutzeravatar

» figure » Beiträge: 236 » Talkpoints: 7,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


figure hat geschrieben:Die Kosten haben nämlich Car Glas ersetzt.

Die Kosten hat nicht Car Glas ersetzt, sondern deine Versicherung und man will ja doch nicht unbedingt seine eigene Versicherung strapazieren.

Bei der Teilkaskoversicherung wird man ja nicht hoch gestuft, wenn man einen Schaden hatte. Wie ist es denn bei der Vollkaskoversicherung? Und wie ist es, wenn man Selbstbeteiligung hat. Bleibt man dann doch auf dem Schaden sitzen, wenn man den Verursacher nicht dafür verantwortlich machen will?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


In so einem Fall, in dem der Verursacher des Steinschlages eindeutig auszumachen ist, würde ich direkt zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten. So ein LKW hat seine Ladung ordentlich zu sichern. Ich habe auch schon LKW beobachtet, bei denen hinten ein halber Bach mit Dreck und Steinen von der Ladefläche gelaufen ist. So geht das natürlich nicht und Schäden sind hier schon fast vorprogrammiert. Es ist gut, dass einen Beifahrer gab, der noch als zusätzlicher Zeuge benannt werden kann. So sollte das ganze Unternehmen eigentlich schon fast vom Erfolg begleitet werden und die Kosten der Reparatur dem Verursacher zuzuordnen sein.

Benutzeravatar

» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



@MissMarple: Selbst wenn die eigene Versicherung den Schaden erst mal begleicht, wird man auch bei einer Vollkaskoversicherung nicht gleich hoch gestuft. Denn wenn der Verursacher bekannt ist, dann wird die eigene Versicherung das Geld dort schon eintreiben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Vielleicht noch mal ganz kurz zu dem Thema: wenn ein Stein auf die Frontscheibe geschleudert wird und diese beschädigt (ebenso wenn der Lack Schaden nimmt!), dann ist der "Verursacher" zunächst nicht zu belangen bzw. dessen Versicherung wird den Schaden NICHT regulieren. Und die Versicherung wird sich (zu Recht) auf das sog. "unabwendbare Ereignis" beziehen. Das bedeutet, dass zunächst so ein Vorfall unter dem allgemeinen Lebensrisiko läuft und eben niemand haftbar gemacht werden kann!

Nur wenn tatsächlich beweisbar bzw. nachweislich ein Teil der Ladung für den Schaden verantwortlich ist, dann kann man den "Verursacher" haftbar machen. Und nur dann, wenn auch nachgewiesen wurde, dass die Ladung nicht ausreichend gesichert wurde, wäre die Sache kostenneutral für das "Opfer". Und das ist in der Praxis schlicht schwierig zu beweisen. Sobald der Fahrer des LKW alles abstreitet, müsste ein Richter entscheiden. Wenn der LKW Fahrer dann noch an Hand der Auftragsbücher nachweisen kann, dass der z.B. einen leeren Laste gefahren ist (und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch aus "leeren" Kieslastern durchaus noch Steine fliegen können), bleibt dem Richter kaum was anderes übrig, als den Fall abzuweisen. Gerade wenn die Straße auch sonst durch entsprechenden Schutt verunreinigt ist, ist die Chance bei 0. Außer man hat einen Zeugen, welcher genau bestätigen kann, dass die Steine - bzw. genau der eine Stein - eben vom LKW gefallen ist.

MissMarple hat geschrieben:Was wäre mit einem eventuellen Lackschaden durch Steinschlag?

Wenn es einen Verursacher im Sinne der Versicherung gibt, bezahlt der natürlich die Ausbesserung. Wenn nicht, muss man bei Lackschäden noch anmerken, dass das kein Schaden ist, den die eigene Teilkaskoversicherung übernimmt. Dazu muss man schon eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Fahrer des Kipplasters ist für die richtige und ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich. Wenn der Fahrer des Kipplasters während der Fahrt Staub und kleinere Steinchen verliert, die für einen Schaden an einem fremdem Fahrzeug sorgen, dann haftet in jedem Fall die Firma. Denn durch die nicht ordnungsgemäße Sicherung der Ladung kam es zu einer Beschädigung am anderem Fahrzeug, wofür man selbst definitiv keine Schuld hat.

Ich persönlich würde mich in einem solchen Fall erst einmal mit der Firma in Verbindung setzen und denen sagen, dass einer der Fahrer keine ordnungsgemäße Ladungssicherung vornahm, wodurch es zu einer Beschädigung am eigenem Fahrzeug kam. Wenn die Firma nicht für den Schaden aufkommen möchten, dann würde ich zur Polizei gehen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten. Denn die Firma muss für den Schaden aufkommen und kann sich nicht vor der Begleichung des Schadens drücken.

Mit einem Zeugen stehen die Chancen um einiges besser. Denn dieser kann bestätigen, dass der Schaden durch die fehlende oder mangelhafte Sicherung der Ladung kam.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^