Darf sich ein Schüler freinehmen?

vom 07.01.2012, 14:35 Uhr

Ich glaube, unter bestimmten Umständen darf der Schuldirektor einem Schüler schon freigeben, selbst für so eine Freizeitaktivität wie Urlaub. Ich kenne das von einem ehemaligen Klassenkameraden, der ursprünglich aus der Türkei kommt. Seine Familie hat einmal im Jahr Urlaub in der Türkei gemacht und sie sind meistens auch nicht in den Ferien gefahren, sondern schon etwas vorher. Somit musste er dann auch ein paar Tage von der Schule freigestellt werden und unsere Direktorin hat das damals erlaubt. Soweit ich weiß, ist damit aber ein ziemlicher Akt verbunden, denn einfach so kann sich natürlich niemand von der Schule befreien, auch wenn die Eltern bei der Direktorin nachfragen. Aber möglich müsste es eigentlich schon sein.

Ich glaube sogar, dass eine andere Klassenkameraden, die „ganz normalen“ Urlaub einmal in der Türkei gemacht hat, frei bekommen hat, obwohl es sich hierbei wirklich um Freizeit handelte und das ist in meinen Augen noch mal etwas anderes, als so ein Familienurlaub wie bei meinem ehemaligen türkischen Klassenkameraden. Aber auch das war möglich, also müsste es in deinem Fall auch klappen. Zumal man in der Woche vor den Sommerferien sowieso keine Arbeiten mehr schreibt und die Noten schon feststehen.

Ich denke aber auch, dass es stark auf den jeweiligen Schuldirektor ankommt und auch auf die Art, wie man darum bittet. Wenn man nun daher kommt und sagt, man braucht eine Woche frei, um in den Urlaub zu fahren, sagt der Direktor vielleicht eher nein, als wenn man die genauen Umstände erklärt. Ein Versuch ist es in jedem Fall wert.

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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