Unterschied zwischen Zugewinngemeinschaft/Gütergemeinschaft

vom 09.05.2013, 13:02 Uhr

Ich habe interessiert diesen Thread hier gelesen Bei Eheschließung automatisch Gütergemeinschaft? Ich selber bin noch nicht verheiratet und habe es auch in der nächsten Zeit nicht vor. Aber dennoch ist mir beim Lesen dieses Threads die Frage gekommen was wohl der Unterschied zwischen einer Zugewinngemeinschaft und einer Gütergemeinschaft ist.

Ich dachte immer, dass man, wenn man bei der Eheschließung nichts vereinbart es so ist, dass man in Gütergemeinschaft lebt und dass aber alles, was man vor der Ehe hatte auch demjenigen weiterhin gehört, der es mit in die Ehe gebracht hat. Wenn ich das aber in dem verlinkten Thread lese, verstehe ich das so, dass die Gütergemeinschaft das genaue Gegenteil der Zugewinngemeinschaft ist.

Wann tritt denn die Zugewinngemeinschaft und wann die Gütergemeinschaft in Kraft. Dass man bei der Gütertrennung einen Ehevertrag schließen muss oder bei der Eheschließung die Gütertrennung vereinbaren muss ist mir schon klar. Aber was ist denn dann die Zugewinngemeinschaft und die Gütergemeinschaft?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Zugewinngemeinschaft tritt automatisch in Kraft ohne gesonderte Vereinbarungen. Sie betrifft nur das Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde. Dieses wird dann geteilt. Das Vermögen vor der Ehe gehört dem Einzelnen. Sie ist also eine Unterart der Gütertrennung.

Die Gütergemeinschaft müsste explizit vorher vereinbart werden und teilt auch das Vermögen, dass von den einzelnen Personen vor der Ehe besessen wurde auf.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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