Kann der Unterricht bei wenigen Schülern abgebrochen werden?

vom 07.05.2013, 16:28 Uhr

Ich befinde mich momentan in der Phase zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Abitur. Wir hatten im April unsere Abschlussprüfungen und haben aber erst Mitte Juni unser fünftes Prüfungsfach, in dem wir eine Präsentation mit anschließendem Kolloquium halten müssen.

Nun ist es so, dass wir schon in so gut wie allen Fächern Arbeiten geschrieben haben und da der größte Teil des Abiturs nun schon hinter uns liegt, sind die meisten Schüler auch dementsprechend demotiviert, was die Schule angeht. Manche meiner Klassenkameraden habe ich nun schon seit mehreren Tagen nicht mehr gesehen, obwohl ja offiziell Schule ist und wir auch noch Schupflicht haben.

Heute in der Mittagsschule hatten wir Geschichte. In der Mittagspause sind aber so gut wie alle Schüler nach Hause gegangen, wobei die meisten sowieso schon den ganzen Tag geschwänzt haben und auch nicht morgens in der Schule waren. Letztendlich saßen wir dann zu dritt im Unterricht. Unser Lehrer ging davon aus, dass er den Unterricht ausfallen lassen darf, aber er hat sich sicherheitshalber noch einmal bei dem Abteilungsleiter des technischen Gymnasiums informiert und dieser hat gesagt, dass ganz normal Unterricht gemacht wird und alle fehlenden Schüler mit der mündlichen Note von null Punkten bewertet werden sollen.

Daraufhin saßen wir also eineinhalb Stunden zu dritt im Unterricht und haben eben unsere Zeit abgesessen. Es war nicht schlimm, wir haben ja nicht wirklich Unterricht gemacht, sondern uns mit unserem Lehrer über das Abitur, die Zukunft und aktuelle Themen der Politik und des Fußballs unterhalten. Dennoch war es irgendwie verschwendete Zeit, zu Hause hätte ich in der Zeit weitaus sinnvollere Dinge tun können.

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass es es eine Regel gibt, die besagt, dass man bei weniger als sechs Schülern den Unterricht abbrechen darf. Das hat auch unser Physik-Lehrer einmal zu uns gesagt, wobei dieser schon etwas älter ist und vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand ist, was das Schulgesetz angeht.

Vielleicht weiß ja jemand von euch Genaueres darüber. Gibt es ein Gesetz, das besagt, dass man bei einer bestimmten Anzahl von Schülern den Unterricht abbrechen darf? Oder kann das jede Schule beziehungsweise jeder Lehrer so handhaben, wie er will? Wurde bei euch der Unterricht schon einmal abgebrochen, weil nur eine geringe Anzahl von Schülern anwesend war?

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zunächst ist so eine Regel, sofern sie es wirklich gibt, reine Ländersache und kann also immer nur für ein Bundesland gelten. Ich aber frage mich, wieso es einen Bedarf für so eine Regel geben könnte und was man sich bzgl. Aufsichtspflicht denken würde. Was macht denn die Schule mit den Schülern, wenn sie den Unterricht ausfallen lässt?

Das ist schon schwierig genug, wenn es reale Gründe gibt (etwa weil kein Lehrer da ist, der wenigstens eine Beaufsichtigung gewährleistet). In dem von dir konstruierten Fall ist aber ein Lehrer da und die Schule ist für die (anwesenden) Schüler verantwortlich! Jetzt einfach zu sagen, dass der Unterricht ausfällt, ist eine "zu einfache Lösung". Zumal dies dann auch jüngere Schülerinnen und Schüler treffen würde. Wer sollte dann im Falle des Falles zur Haftung herangezogen werden, wenn die Schüler was machen oder aber den Schülern in der "freien Zeit" was zustoßen sollte?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich glaube, das hängst vom Bundesland, aber vor allem auch vom Lehrer ab. Bei uns war es das gleiche, es haben nach den schriftlichen Prüfungen viele Schüler geschwänzt. Viele wollten die Zeit lieber dazu nutzen, sich auf die mündlichen oder Präsentationsprüfungen vorzubereiten. Zum Teil waren auch nur sieben oder acht Schüler anwesend (was einem Drittel unserer Klasse entsprach). Unser Klassenlehrer hat den Unterricht trotzdem durchgezogen. Aber ich weiß auch, dass schon mal die restlichen Schüler von anderen Lehrern in der letzten Stunde heimgeschickt wurden.

Es hängt wohl hauptsächlich davon ab, wie streng der Lehrer ist. Selbst wenn es eine Regel bei euch im Bundesland gibt, dass der Unterricht ausfällt, wenn zum Beispiel weniger als die Hälfte der Klasse anwesend ist, könnt ihr wohl kaum aufstehen und gehen, wenn der Lehrer trotzdem mit dem Unterricht weitermachen will. Natürlich könnt ihr schon, aber das wäre wohl ziemlich respektlos und würde euch darüber hinaus auch keine Vorteile bringen. :lol:

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 08.05.2013, 12:09, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe das bayerische Schulgesetz nun nicht zur Hand und kann dir somit auch keine Norm nennen, die für deine Situation in einem anderen Bundesland ohnehin unerheblich wäre, aber ich weiß durch meine eigene Schulzeit, dass wir bis zum bitteren Ende eine allgemeine Schulpflicht hatten und von oben, also seitens der Schulleitung, auch die Anweisung kam, dass alle Stunden stattfinden sollten, egal wie viele Schüler anwesend seien. Offiziell wäre es auch so gewesen, dass alle fehlenden Schüler auch noch kurz vor den Prüfungen in ein Datensystem eingetragen werden sollten, es sei denn, es hätte der Schule eine Entschuldigung des Schülers oder der Eltern vorgelegen. Offiziell hätte also in deinem Falle die Unterrichtsstunde auf jeden Fall stattfinden müssen und die schwänzenden Schüler hätten eine entsprechende Eintragung erhalten.

Bei uns wurde die Sache dennoch deutlich lockerer gehandhabt. Die meisten Lehrer gaben bereits einige Wochen vor den Prüfungen die Anweisung, dass zu ihren Stunden nur noch diejenigen Schüler erscheinen müssten, die auch eine Prüfung im entsprechenden Fach ablegen würden, das sollte die individuelle Förderung des Einzelnen deutlich verbessern. Das hatte zur Folge, dass viele Stunden in kleinem Kreise stattfanden, manche wurden aber auch mangels Prüflingen überhaupt nicht mehr abgehalten. Solange all das unter der Hand geschah, war das völlig in Ordnung, nur durfte es eben nicht an die große Glocke gehängt werden und es wäre Irrsinn gewesen, einen Oberstufenkoordinatoren oder den Direktor um Erlaubnis zu fragen, der diese auch bei Einsehen schlichtweg nicht hätte erteilen dürfen, alleine schon aus versicherungsrechtlichen Gründen.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es gab bei uns mal eine ähnliche Situation. Es war morgens so, dass mehrere Busse zur Schule gefahren sind. Aus meiner Klasse sind nur zwei weitere Leute mit mir in einem Bus gefahren. Der komplette Rest meiner Klasse kam aus einer anderen Ecke und logischerweise auch mit einem anderen Bus. Nun kam es so, dass dieser Bus einen Defekt hatte. Es wurde ein Ersatzbus angefordert, aber dieser sollte erst in ein paar Stunden eintreffen. Auf jeden Fall war es dann so, dass sich fast alle dazu entschieden nach Hause zu gehen und halt den Schultag ausfallen zu lassen. Genau genommen haben sie geschwänzt.

Wir saßen nun also auch zu dritt in der Schule und begannen mit dem Unterricht. Die Lehrer sahen aber sehr schnell ein, dass es hier keinen Sinn machte normalen Unterricht zu führen. Eigentlich hätten sie das tun können. Es wäre ja dann das Problem derjenigen gewesen, die geschwänzt haben. Man hätte also normal mit dem Schulstoff weitermachen können. In den ersten Fächern haben wir Musik gehört und wir konnten uns etwas entspannen. In Mathe haben wir ein paar Übungsaufgaben gemacht. Nach und nach trafen dann doch ein paar Leute ein, die sich von den Eltern haben fahren lassen. Als dann ein paar zusammen waren ging der Unterricht normal weiter. Der Lehrer meinte auch hier, dass er uns nicht nach Hause schicken darf, weil er ja hier verantwortlich ist.

Man hat den Unterricht hier also nicht direkt ausfallen lassen, aber man hat den Inhalt deutlich entspannter gestaltet. Die ganzen Leute, die geschwänzt haben, mussten dann aber jeden Mittwoch zwei Stunden länger dableiben, bis sie die kompletten geschwänzten Stunden wieder rein geholt haben. Das fand ich mehr als fair und auch passend. Strafe muss sein, denn sie hätten ja nur auf den Bus warten müssen oder sich mit anderen Schülern, deren Eltern sie zur Schule fahren können, zusammenschließen

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich glaube schon, das der Unterricht bei zu wenigen Schülern abgebrochen werden kann, weil wenn von 25 Schülern nur noch Acht Schüler in der Klasse sind, dann bringt das auch nichts mehr für Acht Schüler den Unterricht fort zu führen. Früher, als ich noch in der Klasse war, waren wir circa 30 Schüler und Schülerinnen. Eines Tages kam zu uns im Herbst eine Grippewelle und es waren circa 15 Schüler krank. Es haben bestimmt auch noch einige Personen die Schule geschwänzt :D, wenn man schonmal so eine Chance hat, dann kann man sie auch nutzen.

In der Situation, wo 15 Schüler fehlten hat der Lehrer schon gesagt, das wenn morgen sich noch mehr abmelden, dann haben wir morgen frei, aber jeder, der sich abgemeldet hat, musste eine schriftliche Entschuldigung von den Eltern abgeben. Damit man nicht versucht zu schwänzen, aber so weit ist es leider nicht gekommen. Also auf jeden Fall kann man Schulfrei bekommen, wenn man zu wenige in der Klasse ist, weil wenn 22 Schüler den Schulstoff nicht mit bekommen würden und nur Acht Schüler alles mit bekommen würden. Das würde nichts bringen, weil jeder muss auf den gleichen Stand sein.

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» figure » Beiträge: 236 » Talkpoints: 7,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


figure hat geschrieben:Das würde nichts bringen, weil jeder muss auf den gleichen Stand sein.

Und wenn Schüler den Unterricht versäumen, dann müssen sie dafür Sorge tragen, den verpassten Stoff nachzuholen. Ganz gleich, ob sie krank waren oder schlicht geschwänzt haben. Deine Logik verstehe ich nicht, weil man so auch argumentieren könnte, dass der Unterricht immer dann ausfällt, wenn ein Schüler fehlt. Schließlich wäre der danach auch nicht mehr "auf dem gleichen Stand". Hier mit der Anzahl der fehlenden Schüler zu argumentieren wäre unschön, weil man damit den Wert einzelner massiv bestreiten würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Der Unterricht muss auch bei einem Schüler stattfinden. Das ist meine Meinung und ist meines Wissens auch in Bayern so. Was man in dieser Stunde macht, liegt dann im Ermessen der Anwesenden. Denn auch als Einzelner habe ich das Recht auf Unterricht, gerade während des Abiturs. Diese Zeit kann man doch in einer kleinen Gruppe besonders sinnvoll nutzen. Ich kann mir auch vorstellen, dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt, wenn der Lehrer die Schüler einfach so entlässt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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