Voraussetzungen zur Lizenz als Fußball-Spielerberater

vom 05.05.2013, 23:33 Uhr

Gerade bei dem Vertragspoker der Fußballprofis sind ja die Spielerberater immer mittendrin und von den meisten Vereinen hört man ja eher Negativkritik als Lobgesänge über deren Verhandlungsstil. Mir kommt es ja mittlerweile so vor, als ob jeder Spieler von der 1.Bundesliga bis zur Regionalliga seinen Fußball-Spielerberater hat.

Ich frage mich nur welche Voraussetzungen ein Spielerberater mitbringen muss um auch eine Lizenz zu erhalten? Wer erteilt denn diese Lizenzen und sind diese auf Lebenszeit gültig? Sind diese Lizenzerteilungen in Deutschland, ähnlich der Taxi-Lizenzen, reglementiert oder limitiert? Würde euch ein derartiger Job als Fußball-Spielerberater(in) eventuell auch reizen?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie kommst du darauf, dass ein "Spielerberater" eine Lizenz benötigen würde? Wenn der seine Tätigkeit für Geld aufnimmt, dann benötigt er im besten Fall einen Gewerbeschein. Mehr ist nicht notwendig und jeder kann "Spielerberater" sein bzw. werden. Was man braucht, ist einen (oder besser mehrere) Spieler, den man beraten kann. Und um einen Spieler beraten zu können, braucht man schon auch Kontakte zu Vereinen, welche auch für den Spieler reizvoll sind. Wer also einen guten Draht zum FC Bayern oder zum BVB Dortmund hat, wird sich leichter damit tun, "Kunden" zu gewinnen, als "Spielerberater", welche nur mit Vereinen aus der Kreisliga dienen können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bitte ein wenig vorab informieren wenn du dich nicht auskennst, den deine Antwort ist einfach komplett falsch. Möchte man als Spielerberater oder Spielervermittler tätig werden benötigt man eine entsprechende Spielervermittler –Lizenz welche von einem der FIFA Mitgliedsverbände ausgestellt sein muss. Sprich wenn du aus Deutschland kommst oder bereits seit mindestens zwei Jahre hier wohnst benötigst du diese vom DFB.

Um eine solche Lizenz zu erhalten gibt es folgende Voraussetzungen:

- Berufshaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Abschluss einer entsprechenden Theorieprüfung

Prüfungen finden 2mal im Jahr statt laut Website des DFB. Keine Lizenz benötigen Rechtsanwälte oder Familienmitglieder eines Spielers. Diese können aber natürlich nur das eigene Familienmitglied als „Kunde“ haben.

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Flasssh: Lass uns mal über die Bedeutung von "komplett falsch" nachdenken. Ich werde mich gerne weiter informieren, aber ich kenne sehr wohl "Spielervermittler", welche für Geld als solche aufgetreten sind und tatsächlich auch mit Vereinen hinsichtlich deren Schützlingen einig geworden sind. Und hier muss ich nur meinen Kollegen fragen, welcher aktuell zwei Spieler "unter Vertrag" hält. Beides seine Söhne und der hätte keine Zeit, sich um eine Lizenz zu kümmern. Der hat auch einen Trainer-Lehrgang auf Grund von fehlender Zeit nicht machen können.

Das aber hat weder ihn noch die Vereine daran gehindert, hier entsprechend "handelseinig" zu werden. Und hier kenne ich zwei weitere Väter (aber nicht als Kollegen), welche definitiv im Sinne eines Spielervermittlers unterwegs sind, ohne sich um eine entsprechende Lizenz zu kümmern. Und in allen drei Fällen handelt es sich um die Regionen der 3ten und 2ten Bundesliga. Ich denke, wenn sie eine Möglichkeit einer Vermittlung in die 1. Bundesliga hätten, würden sie diese auch nutzen, unabhängig von einer Lizenz.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@derpunkt: Ausnahme sind Familienmitglieder die eben Personen der eigenen Familie vertreten dürfen. Genau das ist ja laut dem was du geschrieben hast der Fall, es handelt sich um Väter die hier als Vermittler für ihre Söhne / Töchter auftreten. Genau diese Ausnahme habe ich doch auch erwähnt, diese Personen sind aber keine Spielvermittler im Ursprünglichen Sinn! Aber „komplett falsch“ war vielleicht ein wenig übertrieben da es ja 2 Ausnahmen gibt, daher evtl. eher ziemlich falsch ;o)

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Flasssh: Ich habe mich jetzt auch klug gemacht und festgestellt, dass es eine solche Lizenz gibt und die "eigentlich" eine Pflichtlizenz ist. Allerdings gibt es Ausnahmen. Da sind die Familienmitglieder ausgenommen - ebenso aber auch Rechtsanwälte! Daher gibt es als Voraussetzung tatsächlich neben dem Besitz einer Lizenz die Möglichkeit mit einem Spieler direkt verwandt zu sein (Vater, Mutter, Ehemann, Ehefrau, Kind) oder auch "einfach" eine Zulassung als Rechtsanwalt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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