Nur kirchlich Heiraten hat keinerlei zivilrechtliche Folgen?
Gerade bin ich zufällig auf die Information gestoßen, dass man auch nur kirchlich heiraten kann. Man kann also die standesamtliche Eheschließung komplett weglassen. Dadurch wird die Ehe natürlich auch nicht anerkannt vom Staat. Man ist also weiterhin offiziell nicht verheiratet. Das ist ein bisschen verrückt, weil es etwas lebensfern wirkt. Ich verstehe natürlich den Sinn einer kirchlichen Heirat, wenn man an Gott glaubt, aber ohne die standesamtliche Heirat wird alles etwas verrückt.
Ist das wirklich möglich? Kennt ihr jemanden, der das gemacht hat? Wie verfährt dann die Kirche mit diesen Paaren? Diese sind dann vor der Kirche ihr Leben lang verheiratet, ja?! Hat es Folgen, wenn sie sich trennen?
Ich denke mal, dass das einfach nur ein Bekenntnis vor Gott ist, dass man sich liebt und nicht eine rechtliche Vereinigung wie auf dem Standesamt darstellt. Es ist ja auch so, dass man vorher aufs Standesamt geht und dann zur Kirche um die Ehe noch mal vor Gott schließen zu lassen. Es ist also nur eine Anerkennung der Liebe vor Gott. Rechtlich wird da ja aber nichts gemacht und deswegen wird es sicherlich auch noch nicht als Ehe gesehen.
Ich musste jetzt mal googeln, weil ich das noch nie gehört habe. Früher war es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Pfarrer ein Paar getraut hat, ohne sich eine standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen zu lassen. Allerdings ist Jahr 2009 wohl eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die in der Öffentlichkeit gar nicht wirklich wahrgenommen wurde. (Quelle)
Die "Folgen" für ein Paar, das nur kirchlich geheiratet hat, sind sicherlich die selben, wie für ein "doppelt" verheiratetes Paar auch. Eine kirchliche Hochzeit ist eben nur einmal möglich und kann mit einem neuen Partner nicht erneut vorgenommen werden. Somit sollte man sich das trotzdem gut überlegen, auch wenn man in so einer Ehe keine staatlichen Pflichten zu erfüllen hat und es so vielleicht eher als unverbindliche Verbindung sieht, was aber nicht im Sinne der Kirche ist.
Eine kirchliche Ehe ist zivilrechtlich ohne Bedeutung. Man gilt weiterhin als unverheiratet und hat keinerlei Rechte und Pflichten, die Ehepaare im staatlichen Sinne haben. Auch die Kinder gelten als unehelich. Die zivilrechtliche Heirat findet nur vor dem Standesbeamten statt.
Ich sehe allerdings keinen Sinn darin, nur kirchlich zu heiraten. Warum sollte man das tun?
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