Tippfehler in Arbeitszeugnis - Korrektur fordern?
Nach einer meiner letzten Beschäftigungen habe ich auch ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen. Die Inhalte an sich sind in Ordnung, auch auf die üblichen Floskeln habe ich es schon überprüft und bin mit den Urteilen auch im Großen und Ganzen zufrieden. Einige Konfliktpunkte gab es im Vorfeld, aber das war sowieso schon klar.
Womit ich aber wenig zufrieden bin, ist die Rechtschreibung, die in dem Arbeitszeugnis sichtbar wird. Da sind so einige Tippfehler drin, teilweise werden Sätze grammatikalisch anders beendet, als sie anfangen, und an einigen Stellen wurden offensichtlich auch Sätze im Nachhinein noch umgestellt, wobei man nur die Satzglieder umdrehte, die Grammatik aber nicht anpasste. Das Resultat ist natürlich totales Chaos. Auf dem insgesamt etwa eineinhalbseitigen Zeugnis für meine auch nicht allzu lange Tätigkeit habe ich selbst schon über ein halbes Dutzend Fehler in Rechtschreibung und Grammatik gefunden. Ehrlich gesagt überlege ich mir schon, was von einem Betrieb zu halten ist, wo so etwas passiert. Aber wohlwollend würde ich einfach mal sagen, dass das keine absichtliche Schluderei ist, sondern einfach nur dem Stress, der damals im Betrieb vorherrschte, geschuldet war.
Wie dem aber auch sei, nun hatte ich gelesen, dass es keinen guten Eindruck auf spätere Arbeitgeber macht, wenn sie so ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis lesen. Ich möchte allerdings schon gerne ordentliche Zeugnisse haben, da ich mir gut vorstellen kann, später einmal fest angestellt zu arbeiten, und nicht mein Leben lang bloß als Selbstständige. Von daher habe ich mir überlegt, den Aussteller des fehlerhaften Arbeitszeugnisses aufzufordern, mir eine korrigierte Version ohne Fehler auszustellen.
Wie kann ich diese Forderung am elegantesten formulieren, ohne den Aussteller möglicherweise zu kränken? Ich befürchte nämlich, das zweite Zeugnis könnte ansonsten negativer ausfallen, als das erste. Muss der Arbeitgeber mir überhaupt ein neues, fehlerfreies Zeugnis ausstellen, oder kann er sich auch weigern? Und stimmt es tatsächlich, dass man selbst negativ wahrgenommen wird, wenn man ein Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung beilegt, in dem sich grammatikalische und orthografische Fehler befinden? Denn eigentlich kann man ja selbst nichts dafür, wie das Zeugnis geschrieben ist, denn man schreibt es ja nicht selbst.
Und zuletzt: Binnen welcher Zeit sollte ich einen Ersatz für das fehlerhafte Zeugnis bekommen haben? Der Arbeitgeber kann sich ja auch nicht ewig Zeit lassen, falls man sich in Kürze mit eben diesem Zeugnis bewerben möchte, oder? Sonst würde einem ja ein persönlicher Nachteil entstehen, weil man das zur Bewerbung dringend benötigte Zeugnis noch nicht vorweisen kann.
Der Arbeitgeber muss dir ein fehlerfreies Zeugnis ausstellen. Die Frist kenne ich zwar nicht, aber sie dürfte nicht zu lang sein. Ich denke, dass es sogar unverzüglich sein muss, also "as soon as possible". Ich würde das neue Zeugnis auch gar nicht besonders freundlich anfordern, sondern sehr direkt. Das neue Zeugnis darf nicht schlechter ausfallen als das alte. Wenn das so wäre, würde ich sofort zum Arbeitsgericht gehen, die dir recht geben werden. Der Gang zum Arbeitsgericht ist ohne Kosten für dich. Du brauchst dafür auch keinen Anwalt. Die Urteile sind immer eher zugunsten des Arbeitnehmers, vor allen Dingen beim Zeugnis.
Es gibt für Arbeitgeber Tool im Internet, mit denen sie ihr Zeugnis erstellen können, sodass sie nicht Gefahr laufen, Fehler zu begehen. Rechtschreibfehler und Grammatikfehler gehen gar nicht und müssten eigentlich vom Arbeitgeber schnell zu korrigieren sein.
An deiner Stelle würde ich mich nun so schnell wie möglich noch mal dort melden und ansprechen, dass da wohl einige Fehler unterlaufen sind und das ja sicherlich keine Absicht war. Das kann man ja auch am Telefon oder direkt klären. Ein Schreiben würde sicherlich zu lange dauern und würde auch zu unpersönlich sein, weil man dann nur unfreundlich formulieren kann, was man möchte. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber die aber ein Zeugnis ohne Fehler ausstellen und deswegen würde ich da auch noch mal hingehen. Schlechter kann es dadurch ja nicht werden und wenn dann würde ich wie anlupa schon geschrieben hat, zum Gericht gehen und das einklagen.
Schon beim Erhalt des Zeugnisses muss man selber die Richtigkeit der Daten überprüfen, um das vor Ort sofort in Korrektur geben zu können. Ansonsten sofort den Fehler melden, ich denke nicht, dass es da eine Frist gibt, nur bei der Korrektur wäre dann das Datum, also der Erhalt des Dokuments, ein anderer.
Ich weiß nicht, ob das Dokument ungültig wäre, nur weil es einen Tippfehler hat. Mir ist nicht bekannt, dass das so übel wäre, obwohl es logisch ist, dass keine Fehler vorkommen dürfen. Solange die anderen Daten richtig sind, kann man den Tippfehler in Ruhe korrigieren lassen.
Ich weiß, das ging aus meinem Eingangsposting so nicht deutlich hervor, aber es ist ja nun nicht so, dass ich erst Ewigkeiten gewartet hätte und dann erst nach langer Zeit zufällig bemerkt hätte, dass sich in dem Arbeitszeugnis Fehler befinden. Ich habe das Zeugnis erst vor Kurzem per Post erhalten und dann direkt die Fehler bemerkt, und dann eben noch am gleichen Abend versucht, bei verschiedenen Stellen Ratschläge einzuholen, wie ich denn am freundlichsten auf die Fehler aufmerksam mache.
Wobei ich leider sagen muss, dass ich sowieso binnen der nächsten paar Tage nichts unternehmen kann, denn der Chef, der das Zeugnis unterschreiben muss, ist derzeit im Urlaub. So lange, bis er nächste Woche zurück kommt, werde ich wohl noch warten müssen, oder? Ohne seine Unterschrift geht es ja nicht, denke ich. Also kann ich dann eben erst nächste Woche anrufen, oder aber ich entscheide mich, mich doch jetzt direkt schriftlich zu melden.
Übrigens glaube ich auch nicht, dass ein Arbeitszeugnis nur wegen Grammatik- oder Rechtschreibfehlern wirklich juristisch betrachtet ungültig wäre. Aber das zählt ja nicht unbedingt. Schlimm genug wäre es ja, wenn der zukünftige Arbeitgeber bei der Durchsicht des Zeugnisses negativ über mich denkt, wegen der orthographischen und grammatikalischen Fehler im Dokument. Das ist eine subjektive Sache und dabei hilft es ja leider rein gar nichts, wenn das Zeugnis juristisch betrachtet gültig bliebe.
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