Mietminderung wegen aggressiven Hund im Garten möglich?

vom 29.04.2013, 19:58 Uhr

Familie A. lebt mit ihren Kindern in einem kleinen Mehrfamilienhaus. Es gibt einen eingezäunten Gemeinschaftsgarten, den alle Hausbewohner nutzen dürfen. Auch eine Rutsche und ein Sandkasten für die Kinder sind dort vorhanden.

Familie B. lebt ebenfalls in dem Haus. Familie B. hat keine Kinder, dafür einen großen Hund. Hundehaltung ist laut Mietvertrag erlaubt. Allerdings ist der Hund generell sehr aggressiv. Familie B. lebt im Erdgeschoss und kann durch ihr Wohnzimmer in den Garten. Familie A. kann den Garten durch den Hausflur betreten.

Nun ist der Hund aber sehr oft im Garten. Leider unangeleint und bellt dort wild rum und vor allem die Kinder von Familie A. haben Angst vor dem Hund, der recht aggressiv wirkt. Der Bitte von Familie A. den Hund doch bitte noch frei im Garten laufen zu lassen, kommt Familie B. leider nicht nach. Dort steht quasi den ganzen Tag die Tür vom Wohnzimmer auf und der Hund läuft rein und raus wie er lustig ist. Der Vermieter sagt, das sollen die Mietparteien unter sich aus machen.

Da Familie A. mit ihrer Miete ja auch die Gartennutzung mitbezahlt, den Garten aber wegen des Hundes nicht nutzen kann, wäre das nicht ein Grund für eine Mietminderung? Wie hoch kann die Mietminderung angesetzt werden? Was könnte Familie A. noch unternehmen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Es gibt dazu verschiedene Gerichtsurteile und dabei wurden Mietminderungen bis zu zehn Prozent zugebilligt. Diese muss Familie A beim Vermieter schriftlich ankündigen. Wobei man dem Vermieter dabei auch eine Frist einräumen muss, bis wann er den Mangel abzustellen hat. Da es dabei keine einheitliche Rechtsprechung gibt und manche Urteile auch gegen den Mieter gefällt wurden, würde ich den Mittelweg von fünf Prozent dabei wählen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Was nutzt Familie A eine Mietminderung, wenn die Kinder in den Garten gehen möchten zum Spielen. Der Garten ist für Kinder frei gegeben, nicht als Tummelplatz für einen aggressiven Hund. Außerdem wird er auch im Garten sein Geschäftchen machen. Da der Garten mit gemietet wurde, würde ich darauf bestehen, dass der Hund angeleint nur auf der Terrasse von Familie B sich aufhalten darf. Eine Verunreinigung des Sandkastens durch den Hund wäre ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Also muss sich der Vermieter darum kümmern, dass das abgestellt wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich sehe die Sache ähnlich wie Cid, denn ihr habt immerhin den Gartenbereich mitgemietet und habt demnach auch ein gewisses Anrecht auf dessen Nutzung. Jedoch gilt natürlich das selbe für die Hundefamilie, sprich Familie B.

Um den Konflikt zu lösen, würde ich zunächst noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen, je nachdem ihm schon etwas von einer Mietminderung Bescheid geben, sodass der Vermieter eventuell die Rolle des Vermittlers beziehungsweise des "Streitschlichters" übernimmt. Ich glaube, dass wenn er merkt wie wichtig euch dieses Anliegen ist, so wird er sich auch bemühen noch einmal mit der Hundefamilie zu sprechen.

Als weiteren Punkt, falls es zu einer Mietminderung kommen sollte, kann man ja auch erwähnen, dass die Kinder Angst vor dem Hund haben beziehungsweise dass man eine solche Angst vermeiden und somit eventuelle Phobien beseitigen beziehungsweise vorbeugen kann. Denn auch hierbei geht es in gewisser Weise auch um das Wohl der Kinder, weshalb Familie A die besseren Chancen haben wird, insofern es denn zu einer gerichtlichen Verlagerung des Problems beziehungsweise des Streites kommt.

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» KingTarzan » Beiträge: 722 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



In einem solchen Fall könnte man die Miete um 10% kürzen. Dies sollte man dem Vermieter allerdings schriftlich im Vorfeld mitteilen und erwähnen, dass man die Miete kürzt, wenn er sich nicht um die Beseitigung des Problems kümmert. Ansonsten wäre auch der Gang zum Anwalt sehr hilfreich. Dieser kann nämlich einen Brief an die Hundebesitzer schicken, in dem er mitteilt, dass sie doch bitte für eine Hundeleine sorgen möchten, an dem sie den Hund festbinden. Gegen die Aggressivität sollte man zudem ein Maulkorb in Betracht ziehen. Schließlich sollten die Hundebesitzer ausschließen, dass sich jemand durch den Hund verletzten kann.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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