Gerootetes Smartphone durch Werkseinstellung 'entrooten'?

vom 01.05.2013, 13:22 Uhr

Nehmen wir mal an, dass man ein Smartphone, beispielsweise von Samsung besitzt, welches man gerne rooten möchte, damit die ganzen vorinstallierten Sachen auch deinstalliert werden können. Nun möchte man dieses Smartphone aber verkaufen und stellt es in Werkseinstellungen zurück. Ist dann das Smartphone wieder sozusagen 'entrootet'?

Es heißt ja immer, dass die Garantie bzw. die Gewährleistung nicht in Kraft tritt, wenn man das Handy bzw. das Smartphone rootet. Aber wenn man es durch die Werkseinstellung doch wieder in den Kaufzustand versetzten kann, merkt das doch der Verkäufer bzw. der Hersteller nicht, oder stelle ich mir das zu einfach vor?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also der Hersteller hat mit Sicherheit Möglichkeiten dies genau zu überprüfen und dann kommt es eher einem Betrugsversuch gleich. Schließlich darf man sein Gerät ja rooten, doch dann verfällt eben die Garantie des Herstellers. Ein einfaches"Zurücksetzen auf Werkeinstellungen" hinterlässt meiner Meinung nach auch noch einige Spuren und von daher wäre mir das Risiko einfach zu groß, das Smartphone dann wieder an den Hersteller zur Reparatur zu senden, oder dieses einfach zu verkaufen.

Man sollte bei einem Verkauf seines Smartphones schon angeben, ob das Gerät gerootet war oder eben nicht. Einen Root kann man rückgängig machen und eigentlich merkt der Hersteller dann nichts davon. Wird ja eh meist nicht wirklich kontrolliert, aber bei einem einfachen "Zurücksetzen auf Werkeinstellungen" finde ich das ganze schon eher fragwürdig.

Benutzeravatar

» DarkRiderXTZ » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^