Zu milde Strafen für Straftäter?
Hallo,
wenn ich so in der Zeitung, welches Strafmaß die deutsche Justiz für Kinderschänder ansetzt, koche ich jedesmal wieder vor Wut. Ich möchte nicht wissen, wie sich das Opfer fühlt, das erfahren muss, dass der Mensch, der ihnen das ganze Leben versaut hat, mit ein paar Jahren Freiheitsentzug davonkommt, wenn er überhaupt eingebuchtet wird. Ich habe von einem Kinderschänder gehört, der seine Haft nicht im Gefängnis absitzen musste ,weil sein seelischer Zustand es nicht zulässt. Am liebsten hätte ich mir diesen Typen mal vorgeknöpft. Anscheinend denkt die Justiz nicht an das Opfer, das immer damit rechnen muss, seinem Peiniger auf offener Straße zu begegnen. Hier wird der Täter zum Opfer gemacht.
Was ich bis heute auch nicht verstehe ist, dass die Richter die gegebenen Gesetze nicht voll ausschöpfen. Wenn ich richtig informiert bin, kann in Deutschland für Vergewaltigung mehr als 10 Jahre gegeben werden. Warum also nutzen sie es nicht?
Neulich habe ich in einem Artikel gelesen, dass ein deutscher Politiker dafür sei, dass das Jugendstrafrecht auf zwölf Jahre herabgesetzt wird aufgrund der starken Jugendkriminalität. Na Prost Mahlzeit! So sollen also die Kids von kriminellen Verbrechen abgehalten werden. Für mich ist dieser Vorschlag wieder mal eine Bestätigung, dass die meisten deutschen Politiker keine Ahnung von Kindern und Jugendlichen haben. Anstatt das sie mal auf die Auslöser der Verbrechen schauen, kommen sie mit solchen hirnverbrannten Vorschlägen. Manch einer meint meine Aussage für etwas weit hergeholt finden und zu stark pauschalisierend, aber ich finde, dass sie ziemlich oft zutrifft. Leider!! Prävention wäre eine bessere Alternative! Aber dafür fehlt ja angeblich das Geld! Verständlich, wenn man es für irgendwelche sinnlosen Überbrückungen oder Verkehrsschilder ausgibt.
Ich hoffe, ich habe mit meiner Meinung nicht allzu weit ausgeholt, aber ich musst das mal loswerden.
Keine Angst von wegen weit hergeholt, aber Du hast halt die typische Meinung eines Rechtslaien, der von Rechtswissenschaft nicht viel weiß. Und da das Thema nicht so einfach ist, ist das ganze auch für die meisten schwer zu verstehen.
Kikoo hat geschrieben:Am liebsten hätte ich mir diesen Typen mal vorgeknöpft. Anscheinend denkt die Justiz nicht an das Opfer, das immer damit rechnen muss, seinem Peiniger auf offener Straße zu begegnen. Hier wird der Täter zum Opfer gemacht.
Was ich bis heute auch nicht verstehe ist, dass die Richter die gegebenen Gesetze nicht voll ausschöpfen. Wenn ich richtig informiert bin, kann in Deutschland für Vergewaltigung mehr als 10 Jahre gegeben werden. Warum also nutzen sie es nicht?
Ein Richter muss sein Urteil so fällen, dass es auch Bestand hat um nicht in der nächsten Instanz aufgehoben zu werden. Wenn jedes Urteil, welches das volle Strafmaß verhängt, (mit Sicherheit) aufgehoben würde, würde sich die Justiz und dem Steuerzahler keinen Gefallen tun. Auch um mal den Laien unter uns eines zu verdeutlichen: Wenn ein Urteil aufgehoben wird ist es nichts rechtskräftig, der Richter bewirkt so u. U. sgar noch das Gegenteil, weil der Straftäter so noch die Möglichkeit hat, noch ein Verbrechen zu begehen.
Außerdem muss ein Richter das Recht berücksichtigen - und nicht des Volkes Meinung! Also kann er auch nicht wild herumurteilen, sondern muss sich nach den Vorgaben richten, die der Gesetzgeber beschlossen hat! Wenn hier einer "Schuld" hat, dann nicht die Rechtssprechung, sondern die Politik die entsprechende Gesetze nicht ändert oder beschließt.
Ich bin so gesehen ja auch ein Laie, rechtlich gesehen kenn ich mich (noch) nicht besonders gut aus, abgesehen davon was ich eben in meiner täglichen Praxis als Justizangestellte in der Strafabteilung mitbekomme.
Gegen Urteile in dieser "Größenordnung" wird jedoch grundsätzlich Revision eingelegt, soviel kann ich aufgrund meiner Erfahrungen sagen und dass das Urteil da vernünftig begründet werden muss, ist mir auch klar, mir gings ja wie schon gesagt in diesem Thread mehr um die Gesetzgebung und dass daran was geändert werden müsste (wie du, Subbnotik, auch vorhin schon gesagt hast). Wahrscheinlich hab ich das zu ungenau formuliert.
@Subbnotik: Auch wenn das jetzt leider OT ist, mich würde interessieren, wie weit du mit deinem Jura-Studium bist oder ob du schon fertig bist?
(ich finde deine Beiträge immer wieder sehr interessant und freue mich nun umso mehr auf mein Wirtschaftsrechtsstudium )
Ich bin im 7. Semester aber zum Abschluss braucht es noch Zeit - momentan liegt mir meine Arbeit außerhalb der Uni mehr am Herzen und danach peile ich die HSG an und u. U. danach die Promotion. Wirtschaftsrecht lohnt sich immer!
Ja ich hoffe meine Beiträge sind nicht zu mies auch wenn ich manchmal in Facharroganz verfalle und einen ruppigen Ton habe .
Subbotnik hat geschrieben:Wirtschaftsrecht lohnt sich immer!
Diese Aussage hätte ich von einem angehenden Volljuristen jetzt am allerwenigsten erwartet, aber danke.
Subbotnik hat geschrieben:Ja ich hoffe meine Beiträge sind nicht zu mies auch wenn ich manchmal in Facharroganz verfalle und einen ruppigen Ton habe .
Najaaa, manchmal klingst Du wirklich seehr arrogant, aber das ist bei vielen Beiträgen für Dich auch sicherlich nicht ganz so einfach "nett" zu bleiben, das kann ich nachvollziehen.
Ich hatte mich ehrlich gesagt auch etwas geärgert, dass Du mir unterstellen wolltest, ich hätte mein Wissen aus irgendwelchen Gerichtsshows, die täglich im Fernsehen kommen (nebenbei: ich schau sowas nicht an).
Aber egal, Schnee von gestern und außerdem OT, deswegen hör ich an dieser Stelle auf.
Hallo alle zusammen!
Ja ja, das ist ein altes Thema, über das schon öfters diskutiert wurde. Aber theoretisch könnte man sagen, dass schlimme Versprechen hart bestraft werden sollte. Jedoch ist dies alles nicht ganz so einfach: Wird ein Verbrecher vor Rückfälligkeit bewahrt, wenn er acht statt fünf Jahre im Knast war? Dies ist schwer zu beantworten. Irgendwie wäre es auch zu schön, wenn es so realistisch wäre. Was mich wirklich stört sind aber Strafverkürzungen: Wo man hinhört, wird der und der früher entlassen, beispielsweise schon nach drei statt verurteilten fünf Jahren. Gute Führung heisst normale Haftstrafe, schlechte Führung sollte Verlängerung heissen. Hier sind unsere Gesetze viel zu lasch.
Allgemein muss jedoch bemerkt werden, dass fünf Jahre Knast für einen Mord nicht richtig sind. Ich finde, Menschen sollten nicht lachend aus dem Gerichtssaal kommen, nachdem sie, beraten durch einen mehr oder weniger guten Anwalt, wenn sie gemordet haben. Heutzutage wird eben lieber der kleine Mann bestraft, während große Verbrecher noch ganz gut davon kommen. Bei bestimmten Verbrechen, menschlich krass zu verurteilen, werde ich fast schon emotional: Sprechen wir beispielsweise über Kindesmisshandlung! Natürlich sind Kindesmisshandler kranke, zu therapierende, Menschen. Jedoch haben sie ein anderes Leben zerstört- und zwar über Jahrzehnte hinweg.
Noch eine Sache liegt mir sehr am Herzen: Die Gesetze greifen nicht immer- beispielsweise wenn ein Verbrechen unter Drogen oder Alkoholeinfluss geschieht. Dies bedeutet doch meist Strafverkürzung. Natürlich war die Person nicht ganz bei Sinnen oder Herr seiner selbst bei der Tat, jedoch wird dies, wenn nicht mehr nachweisbar, oft bewusst von Tätern gesagt, um eine Strafmilderung zu erhalten. Da wird ganz bewusst gelogen.
Außerdem finde ich, dass jeder Mensch die Pflicht hat, Herr seiner selbst zu sein, und wenn er, beispielsweise durch zu viel Alkohol, nicht mehr weiß, was er tut, ist das sein Problem. Ist meine Meinung, ich will damit niemand angreifen.
Jules.da.Strieze hat geschrieben:Allgemein muss jedoch bemerkt werden, dass fünf Jahre Knast für einen Mord nicht richtig sind. Ich finde, Menschen sollten nicht lachend aus dem Gerichtssaal kommen, nachdem sie, beraten durch einen mehr oder weniger guten Anwalt, wenn sie gemordet haben. Heutzutage wird eben lieber der kleine Mann bestraft, während große Verbrecher noch ganz gut davon kommen.
Also das ist so nicht ganz richtig. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ein Mord nur mit 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird? Für einen Mord gibt es die Höchststrafe und das ist in Deutschland lebenslänglich (d.h. 15 Jahre) Je nachdem um was es sich für einen Sachverhalt handelt, kann noch die besondere schwere der Schuld festgestellt werden, dann kommt derjenige nicht vor 20 Jahren wieder raus.
Jules.da.Strieze hat geschrieben:Noch eine Sache liegt mir sehr am Herzen: Die Gesetze greifen nicht immer- beispielsweise wenn ein Verbrechen unter Drogen oder Alkoholeinfluss geschieht. Dies bedeutet doch meist Strafverkürzung. Natürlich war die Person nicht ganz bei Sinnen oder Herr seiner selbst bei der Tat, jedoch wird dies, wenn nicht mehr nachweisbar, oft bewusst von Tätern gesagt, um eine Strafmilderung zu erhalten. Da wird ganz bewusst gelogen.
Ich glaub nicht, dass man viel erreichen kann, wenn man da lügt. Ob die Person ganz bei Sinnen war oder gar eine psychische Krankheit hat wird von einem Sachverständigen geprüft. Und selbst wenn sich dies bewahrheiten sollte, wird derjenige normalerweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (ohne zeitliche Beschränkung). Fragt sich ob das für den Verurteilten angenehmer ist, als "ein paar Jahre abzusitzen" und nach einer gewissen Zeit garantiert wieder in Freiheit zu sein.
"Schlimme" Verbrechen werden auch hart betraft bzw. richtiger: angemessen. Was angemessen ist, ist Sache der Juristen und nicht von Laien, denn hier besteht logischerweise aufgrund von Wissensunterschieden ein Konflikt.
Die Strafverkürzungen sind meist im Urteil / Gesetz geregelt, dass jemand die Möglichkeit bekommt, seine Strafe bei guter Führung zu reduzieren. Und gute Führung heißt nicht nur wie Du es falsch beschrieben hast, dass er seine Strafe ohne Mucken absitzt, sondern dass er während der Strafe sichtbar um Verbesserung bemüht ist. Wohlverhalten alleine im Sinne von die Zeit rumbekommen ohne Ärger machen reicht dafür nicht aus bzw. ist fallabhängig. Jemand der früher zu regelmäßigen Aggressionsattacken und Gewaltausbrüchen in harmlosenneigte und sich dann während der Haft beherrschen kann, dem kann man hier schon eine Verbesserung seines Verhaltens zugestehen.
Woher Du dein "Faktenwissen" beziehst, dass man bei einem Mord nach 5 Jahren rauskommt oder was gute Fürhung bedeutet würde mich auch mal interessieren - aber das hat Coco ja schon angesprochen.
Ob unsere Gesetze zu lasch sind oder nicht, das sage ich jetzt mal mit meiner Juristenarroganz, kannst Du als Laie nicht beurteilen, hier gehört schon etwas Rechtskenntis dazu, um diese zu verstehen bzw. den "tieferen Sinn". Auch deine Unterteilung in "schlimm", "große Verbrecher" und "kleine Verbrecher" ist subjektiv und ganz und gar nicht objektiv, was ein Rechtsverständiger sein muss, auch wenn er im Interesse seines Mandanten handelt. Auch deine Fehlauslegung, dass "große" lachend und ungestraft davonkommen ist völlig falsch und widerspricht dem juristischen Alltag. Genausowenig ist Drogeneinfluss (Alkohol ist auch eine Droge) "strafverkürzend", totaler Quatsch. Mindernde Umstände und Strafverkürzung sind zwei völlig verschiedene Dinde, wobei es die von Laien so verstandene Strafverkürzung nicht gibt.
Genauso falsch dein Vorwurf, dass bewusst gelogen wird - denn wenn das behauptet wird, wird das meist zusätzlich überprüft und nicht nur einfach hingenommen und als Wahrheit anerkannt. Mildernde Umstände gibt`s nicht aus dem Lostopf und auf blindes Vertrauen hin.
Du hast ja selber schon gesagt, dass Du das emotional betrachtest - und das disqualifiziert, weil es weder sachlich noch objektiv ist, abgesehen von deinen falschen Informationen die Du deiner Aussage zugrunde legst!
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