Geldschenkungen innerhalb der Familie
Nehmen wir einmal an, Person A wird arbeitslos, meldet sich ordnungsgemäß beim Arbeitsamt bezieht dann ein Jahr ALG1 und findet dann einen neuen Job. Dieser Job wird nach 2 Monaten von Person A fristlos gekündigt. Da Person A keinen ALG1 Anspruch mehr hat und ein Studium beginnen möchte, meldet sich Person A nicht mehr beim Arbeitsamt.
Da Person A weiterhin Geld braucht um den Lebensunterhalt zu bestreiten, einigt sich Person A mit seinen Eltern über eine finanzielle Unterstützung. Fortan bekommt Person A von seinen Eltern monatlich unterschiedliche Beträge zwischen 1500-2000 Euro für den Lebensunterhalt überwiesen. Nebenbei arbeitet Person A auf 400 Euro Basis.
Handelt es sich dabei um Geldgeschenke innerhalb der Familie und muss Person A diese in seiner Steuererklärung angeben oder um andere Bezüge? Würde es reichen wenn die Eltern von Person A das ganze als Schenkung beim Finanzamt anzeigen? Was würde passieren wenn die Eltern von Person A versäumt haben die monatlichen Beträge als Schenkung anzuzeigen?
Um eine ordentliche Antwort auf diese Frage zu erhalten, sollten A und/oder seine Eltern sich unbedingt an einen Steuerberater wenden. Ein Laie kann das wohl kaum recht sicher beantworten – und ich würde mich bei so prekären Sachen auch nicht auf die Antworten verlassen die man hier so bekommt. A sollte lieber ein paar Euro in die Hand nehmen und sich vom Fachmann beraten lassen – dann geht auch nichts daneben.
Ich kann da auch keine fundierte Antwort drauf geben, da ich kein fachkundiger Mensch bin, ich kann allerdings mal berichten, wie es bei mir gewesen ist, als ich studiert habe und mit einigen Kommilitonen in einer WG gewohnt habe. Ich habe dabei allerdings nicht nebenbei gearbeitet, habe also nicht wirklich eine Steuererklärung machen müssen. Ich habe für meinen Lebensunterhalt so circa 350 bis 400 Euro von meinen Eltern als Unterstützung für Miete und Lebensmittel bekommen. Soweit ich das weiß haben das meine Eltern aber auch nicht in irgendeiner ihrer Steuererklärungen angegeben.
Bei der Schenkungssteuer gibt es gewisse Freibeträge, die sich nach dem Grad der Verwandtschaft richten und da würde ich mir erst ab 20.000 Euro Sorgen machen. Aber warum beantragst du nicht ALG II? Dann bist du auch versichert.
Eine Schenkung kann sicherlich in hohen Rahmen stattfinden, allerdings würde ich mich an der Stelle von A noch mal genaustens informieren, was rechtlich gesehen einzuhalten ist. Da kann man beispielsweise zu einem Steuerberater gehen oder direkt beim Finanzamt anfragen. Dann wäre man auf der sicheren Seite und müsste sich keine Sorgen mehr machen.
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