Überstunden und Lohnsteuer

vom 11.12.2011, 20:23 Uhr

Ich kann mich erinnern, das meinem Ex-Mann mal vom Arbeitgeber gesagt wurde, das es je nach Menge der Überstunden auch unterschiedliche Abzüge in der Lohnsteuer gibt. Allerdings ist das eben auch schon einige Jahre her und ich kann mich an die Stufen nicht mehr erinnern.

Mein Freund hat vor allem von Frühjahr bis Herbst sehr viele Überstunden, da oftmals auch an den Wochenenden gearbeitet werden muss. Einen Teil der Überstunden sammelt er für den Winter und den Rest lässt er sich halt immer direkt bezahlen. Gibt es noch immer solche unterschiedlichen Steuerabzüge je nach Menge der Überstunden und wo kann man da eine Übersicht finden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Lohnsteuer ist kein fester Prozentsatz vom Bruttoeinkommen, sondern der Prozentsatz der an das Finanzamt abzuführen ist, steigt mit der Höhe des Einkommens, um es mal ganz simpel auszudrücken. Das heißt wenn du sehr wenig verdienst, zahlst du sagen wir mal 10 % von deinem Einkommen, wenn du viel verdienst irgendwann 50 % vom Einkommen. Lohnsteuertabellen findest du hier. In der Regel ist es im Dezember aber so, dass das Gehaltsprogramm einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt und damit die Schwankungen, die in den Monatsabrechnungen durch Überstunden enstanden sind, können da mitunter schon ausgeglichen werden.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das man je nach Einkommen unterschiedlichen Lohnsteuersätzen unterliegt, das weiß ich. Aber es wurden damals eben Werte genannt in welchem Bereich man die restlichen Überstunden lieber auf den nächsten Monat schieben sollte, weil eben dann mehr Steuern abgeführt werden, als wenn man unter Grenze X oder eben über Y liegt. Das bezog sich aber eben nur auf die Überstunden und nicht auf das gesamte Monatseinkommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kenne es nur so, dass die Überstunden wie ganz normale Arbeitsstunden abgerechnet werden (wenn sie es denn werden). Einen Unterschied in der Besteuerung gibt es da inzwischen nicht mehr. Allerdings kann der Eindruck entstehen, wenn viele Überstunden zunächst angesammelt und dann ausgezahlt werden, denn dann kann es gut sein, dass das Einkommen dann nach Jahreslohnsteuertabelle versteuert wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Der Lohn wird nach der Monatslohnsteuertabelle versteuert. Wenn A im Monat Mai 3.000 Euro mit Überstunden erhält, wird der Lohn im Mai so versteuert, als ob er das ganze Jahr über 3.000 Euro monatlich erhalten würde. Erhält A dann im Juni wieder nur 2.000 Euro, wird dies so versteuert, als ob er das ganze Jahr über monatlich 2.000 Euro bekommen würde. Da der Steuersatz von 13 bis 42 Prozent ansteigt, hat A somit im Mai mehr Lohnsteuer gezahlt, als er eigentlich müsste. Entweder führt der Betrieb bei ganzjähriger Beschäftigung und entsprechender Lohnsteuerklasse einen Lohnsteuerjahresausgleich durch oder A holt sich das Geld per Einkommensteuererklärung zurück.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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