Fällt eine Armbrust schon unter das Waffengesetz?

vom 23.04.2013, 19:26 Uhr

Ich habe mich mal online nach einer Armbrust umgesehen und bin dabei unter anderen auch auf dieses Modell aufmerksam geworden. Diese Armbrust sieht ja schon professionell, aber sicher auch etwas gefährlich aus.

Obwohl ja derartige Modelle meist als freiverkäuflich deklariert sind, frage ich mich schon ob man dafür nicht etwa eine Art Waffenschein bräuchte. Was haltet ihr von derartigen Sportwaffen, habt ihr vielleicht gar eine und wisst ob selbige unter Umständen unter das Waffengesetz fallen könnten?

» Curly » Beiträge: 122 » Talkpoints: 39,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Einen Waffenschein benötigt man nicht dafür, aber selbstverständlich fallen auch diese unter das Waffengesetz. Deshalb ist der Erwerb erst ab 18 Jahren gestattet. Dies reicht meiner Ansicht nach völlig aus. Schließlich ist es keine Schusswaffe, die schnell mehrfach abgefeuert werden kann und damit für einen Amoklauf völlig ungeeignet.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


An sich sieht das Ding schon gefährlich aus und man kann davon ausgehen, dass man mit dem Teil richtigen Schaden anrichten kann, wenn man das möchte. Beim Waffengesetz kenne ich mich eher weniger aus, aber ich denke mal, dass man hierfür keinen Waffenschein brauchen wird. Es gibt ja auch Bögen, die man so ohne weiteres kaufen kann. Eine Armbrust ist da sicher fast gleichzusetzen, auch wenn sie anders aufgebaut ist haben sie doch eine gewisse Ähnlichkeit. So als Sportwaffen mag das ja ganz in Ordnung sein, aber besonders toll finde ich so etwas auch nicht.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Meiner Meinung nach handelt es sich bei einer Armbrust um eine Waffe, die man ebenfalls nicht an jede Person über 18 Jahren verkaufen sollte. Wer so ein Gerät schon einmal in Aktion gesehen hat, der weiß, dass sie mit ihren Bolzen beachtlichen Schaden anrichten kann und dass es ein leichtes wäre, Menschen damit hinzurichten.

Schließlich ist es keine Schusswaffe, die schnell mehrfach abgefeuert werden kann und damit für einen Amoklauf völlig ungeeignet.

Dieser Definition nach wären allerdings auch alle Nahkampfwaffen, Sprengstoff oder bestimmte Gewehre nicht für einen Amoklauf geeignet. Ich frage mich allerdings, ob ein Amoklaufpotential da sein muss, um den Verbot von Mordinstrumenten zu rechtfertigen. Wer damit Sport betreiben will, sollte sie nur über den Verein erwerben können und auch da deponieren müssen.

Es gibt ja auch Bögen, die man so ohne weiteres kaufen kann. Eine Armbrust ist da sicher fast gleichzusetzen, auch wenn sie anders aufgebaut ist haben sie doch eine gewisse Ähnlichkeit.

Eine Armbrust halte ich insofern für gefährlicher, als dass sie meines Wissens nach deutlich mehr Kraft aufbringen und so mehr Schaden anrichten kann, als dass ich selbst weniger Kraft aufbringen muss, als bei einem Bogen und als dass ihre Bedienung bzw. der Zielerfolg wohl wesentlich einfacher sein dürfte.

» MrLeo95 » Beiträge: 184 » Talkpoints: 2,84 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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