Einspruch bei Steuer Bescheid

vom 10.11.2008, 23:34 Uhr

Ich habe vor kurzem meinen Einkommensteuerbescheid erhalten. Ich habe diesen dann überprüft, mit der Berechnung, die ich mir ausgedruckt habe beim Erstellen und ich war sehr erstaunt darüber, was mir das Finanzamt alles gestrichen hat. Ich lasse mir das auf keinen Fall gefallen und möchte Einspruch einlegen. So was habe ich aber noch nie gemacht und ich weiß nicht, wie ich das anstelle.

Auf was muss ich achten, wenn ich Einspruch erhebe? Wie lange habe ich dafür Zeit? Was muss ich alles in den Einspruch hineinschreiben?

» Switch » Beiträge: 9 » Talkpoints: 0,00 »



Ich habe schon mehrmals Einspruch erhoben. Im Bescheid steht die Frist, innerhalb der das geschehen muss. Ich habe so oder ähnlich geschrieben: "Gegen ... erhebe ich Einspruch". Dann habe ich die Begründung geschrieben.

Letztes Jahr wurden mir nicht alle Spenden anerkannt. Da ich genau wusste, dass es ein Neues Gesetz gibt, habe ich das dann als Begründung angegeben. Vor ein paar Jahren hatte ich Schwierigkeiten mit meinem in der Wohnung befindlichen Arbeitszimmer. Da wurde manches nicht anerkannt. Da war es gut, eine Bescheinigung des Arbeitgebers beizulegen. Wichtig ist, innerhalb der Frist zu schreiben und eine gute Begründung zu haben.

» seifensilvia » Beiträge: 52 » Talkpoints: 2,64 »


Wie lange du dafür Zeit hast, sollte auf dem Bescheid mit drauf stehen. Ich dächte das sind 4 Wochen. Wenn du nicht weisst, wie du es schreiben sollst, kannste auch zum Amt hinfahren und das vor Ort machen lassen. Du sagst denen mit was du nicht einverstanden bist, die schreiben das und du setzt dann nur deine Unterschrift drunter.

Ansonsten setzt halt ein Schreiben auf, wo du auf die Punkte hinweist, die dir nicht angerechnet worden und das du um Prüfung bittest. So kompliziert ist das ganze nicht. Danach heisst es dann nur noch warten. Bisher hatte ich zwar nur einmal das Problem, das was nicht anerkannt wurde und das hab ich denen auch mitgeteilt. Nochmal alle Kopien dazu und dann wurde es auch nachberechnet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wie schon genannt, unbedingt auf die Einspruchsfrist achten. Wenn die abgelaufen ist hast du keine Chance mehr.

Ansonsten genau überlegen, ob du einen Einspruch machst oder einen Antrag auf schlichte Änderung. Bei einem Einspruch wird deine gesamte Steuererklärung noch einmal von vorne bis hinten unter die Lupe genommen und geprüft. Das will man sicher nicht immer unbedingt. Bei dem Antrag auf schlichte Änderung werden nur die Punkte geprüft, die du moniert hast, zuweiligen geht es auch schneller mit der Bearbeitung.

Bei meiner letzten Steuererklärung wurde ein ganz dicker Posten einfach vergessen zu übertragen, das war so offensichtlich, dass ich nur den Antrag auf schlichte Änderung gestellt habe. Ich musste zwar trotzdem mehrere erläuternde Briefe und Erklärungen abgeben, bis der Sachbearbeiter verstanden hat, dass da nur eine Zahl von Ihm nicht übernommen wurde, aber dann hatte ich mein Geld ganz schnell.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Die Widerspruchfrist müsst auf dem Steuerbescheid ausgewiesen sein. Für Widersprüche dürfte es genügend Vorlagen im Internet geben und das Finanzamt ist zur Hilfe verpflichtet. Ich würde in dem Widerspruch auf die Nichtanerkennung der entsprechenden Kosten hinweisen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe auch schon einmal Einspruch erhoben, weil uns ein Arbeitszimmer nicht angerechnet wurde. Das Finanzamt meinte, dass das wegen der Größe der Wohnung unrealistisch sei, dass wir dort ein Arbeitszimmer einrichten könnten. Ich habe den Bescheid einfach zurückgeschickt und einen Zettel dazulegt, dass ich hiermit Einspruch erhebe und Fotos vom Arbeitszimmer dazugelegt. Es ist dann auch anerkannt worden. Du braucht keine Formulare dafür. Der Einspruch ist formlos. Ich würde es aber auf jeden Fall per Einschreiben schreiben.

Ich würde mir aber vorher die Argumente des Finanzamtes durchlesen. Sie müssen ja dazugeschrieben haben, warum sie deine Angaben nicht akzeptieren.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Gerade gestern habe ich meinen Einspruch gegen den Steuerbescheid abgegeben. Die Frist dazu beträgt laut meinem Steuerbescheid einen Monat ab Zugang des Steuerbescheids. Bei normaler Zustellung per Post gilt der Bescheid drei Tage nach Datum des Steuerbescheids als zugegangen.

Wenn Du also noch innerhalb der Frist bist, genügt ein einfacher Brief, in dem Du schreibst, dass Du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegst und diesen Einspruch dann kurz begründest. Alternativ kann man auch zum Finanzamt gehen und dort den Einspruch einlegen. Das muss dann von einem der "Mitarbeiter" dort aufgenommen werden und dann geht der Einspruch ebenso seinen Gang.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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