Defekte WC-Spülung - Mieter oder Vermieter zuständig?
In der Wohnung von A ist die Toilettenspülung defekt. Bei der Taste zum Spülen ist hinter der Verkleidung etwas abgebrochen, was dazu führt, dass ab und an das Wasser nicht gleich aufhört zu laufen. Man muss da mehrmals drücken, was aber sicherlich in naher Zukunft nicht mehr funktionieren wird.
Wer ist für die Bezahlung der Reparatur dabei zuständig? Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist gut, so dass hier keine Probleme zu erwarten sind. Wenn der Vermieter dafür finanziell aufkommen muss, dann wird es so laufen, dass A das reparieren lässt und mit der nächsten Miete oder der Nebenkostenabrechnung ausgleichen kann.
Normalerweise wäre der Vermieter für solche Reparaturen zuständig. Es sei denn, der Schaden wurde mutwillig herbeigeführt, wovon man ja hier nicht ausgehen kann.
Es gibt allerdings Regelungen, die besagen, dass man dem Mieter durchaus gewisse "Kleinreparaturen" zumuten kann. Wie hoch da die finanzielle Grenze ist, weiß ich nicht genau, es müssten aber um die 100 Euro pro Jahr sein.
Wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter so gut ist, wie Du beschreibst, sollte das ja dann einfach zu klären sein.
Solche Klauseln müssten aber im Mietvertrag stehen und dort ist nichts zu finden, dass A als Mieter da zur Kasse gebeten wird. Allerdings kenne ich das auch nur bei Verträgen, die es in den alten Bundesländern gibt. Da geht es sogar soweit, dass bei jeder Reparatur ein Eigenanteil zu zahlen ist.
Wenn der Schaden nicht mit Absicht gemacht wurde, muss der Vermieter die Zahlung übernehmen. Gerade, wenn die beiden ein gutes Verhältnis haben, sollten da ja auch keine Probleme zu erwarten sein. Es kommt aber auch sicherlich darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn da festgehalten wurde, dass kleinere Mängel bis zu einer bestimmten Summe vom Mieter getragen werden, muss man dann eben selber zahlen. Ich würde da aber auch erst mal mit dem Vermieter sprechen.
Spülkästen müssten eigentlich zur Mietsache gehören und vom Vermieter zu bezahlen sein. Ich weiß es aber nicht genau. Bei uns war einmal das Waschbecken verstopft. Da es in der Wand war, musste es der Vermieter zahlen. Wenn es in der Wohnung, also direkt unter der Spüle gewesen wäre, hätte ich es zahlen müssen.
Vielleicht ist es auch hier so, dass ein Spülkasten der außerhalb der Wand ist, Mietersache ist, und einer, der innerhalb der Wand ist, Vermietersache. Allerdings würde ich vom gesunden Menschenverstand her sagen, dass es Vermietersache ist. Aber der gesunde Menschenverstand irrt ja oft.
Ich würde vorschlagen, dass Person A den Vermieter zu sich holt und ihm das defekte WC zeigt und dann fragt, wie es weiter gehen soll. Mir ist das auch schon mal passiert, aber ich habe nur meine Mutter hinzu gezogen und wir behoben den Fehler.
Falls ein höherer Schaden beim WC vorliegt, rate ich vielmehr, dem Vermieter das WC zu zeigen. Dieser kann dann einen Handwerker oder Installateur hinzu ziehen, der das dann repariert und Person A wird jedenfalls nicht die Kosten tragen (aber nur, wenn Person A nicht absichtlich das WC beschädigt hat)
Wenn im Mietvertrag etwas vereinbart ist bzgl. Reparaturen durch den Mieter, müsste man prüfen, was die Reparatur kostet. Bei uns ist beispielsweise geregelt, dass wir für Reparaturen bis 100 Euro selbst aufkommen müssen. Als wir eingezogen sind, war auch die Toilettenspülung defekt, da aber noch mehr kaputt war, was gemacht werden musste, hat dies unser Vermieter übernommen.
Ich würde in dem Fall mit dem Vermieter sprechen, wie es gehandhabt werden soll. Wenn es ein gutes Verhältnis zwischen beiden Seiten gibt, dürfte man sich zügig auf eine Lösung einigen. Normalerweise würde ich aber erstmal davon ausgehen, dass der Vermieter das zahlt.
Wir hatten das gleiche Problem auch bei uns in der Mietwohnung. Es war der Schalter kaputt, und das Wasser lief die ganze Zeit bisschen nach. Nach dem Spülen mussten wir immer den Wasserhahn von dem WC zu drehen, damit kein unnötiges Wasser abfließen konnte. Danach haben wir den Vermieter angerufen. Er hat uns dann eine Telefonnummer gegeben, bei der wir einen Termin für die Reparatur ausmachen sollten. Die Reparatur hat unser Vermieter ohne Probleme bezahlt.
Also würde ich sagen, wenn ihr es nicht mit Absicht kaputt gemacht habt, muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen.
Ich bin davon überzeugt, dass es eine Sache für den Vermieter ist, der das reparieren lassen muss. Und zwar sollte er das umgehend machen, weil sonst zu viel an durchlaufendem Wasser zu bezahlen ist. Daran wäre dann wiederum das ganze Haus beteiligt.
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