Mietminderungstabellen verbindlich oder grobe Richtwerte?

vom 23.04.2013, 21:09 Uhr

Sind eigentlich diese Mietminderungstabellen, wenn Schäden in der Wohnung sind, die der Vermieter nicht behebt und die die Wohnqualität mindern wirklich verbindlich oder nur grobe Richtwerte? Kann man, wenn man so eine Tabelle von einem Rechtsanwalt des Mieterschutzbundes bekommt davon ausgehen, dass man diese Prozente auch wirklich abziehen kann oder ist es nur ein grober Richtwert und muss immer individuell entscheiden?

Wer entscheidet denn dann über die Höhe der Mietminderung genau und wie geht man da am besten vor? Reicht es, wenn man dann zum Mieterbund geht und die das dann in die Wege leiten?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Mietminderungstabellen können nie ganz verbindlich sein. Es kommt dabei auch auf die jeweiligen Umstände an, inwiefern die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Dazu gehören zum Beispiel die individuellen Lebensumstände und das Ausmaß des Schadens. Daher würde ich diese Tabellen eher als groben Richtwert sehen. Wenn es wegen der Mietminderung zu einem Rechtsstreit kommt, wird der Richter auch individuell entscheiden, ob die Minderung angemessen ist.

In den Tabellen stehen ja auch meist nur kurze Stichworte zu dem Sachverhalt drin. Das wirkliche Ausmaß und die Beeinträchtigung dadurch kann man kaum in ein oder zwei Sätzen unterbringen. Über die Höhe der Mietminderung entscheidet natürlich der Mieter, aber es könnte zu Problemen kommen, wenn ein Gericht später feststellt, dass die Minderung zu hoch angesetzt war. Dann drohen entsprechende Nachzahlungen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an und es ist nie so, dass ein Schaden oder ein Mietminderungsgrund objektiv so zu messen wäre, dass auch ein einheitlicher Betrag dahinter stehen kann, der allgemeinverbindlich ist. Zusätzlich muss natürlich auch in Betracht gezogen werden, dass die Gesamtumstände zusätzlich mit gewichtet werden. Kommt so ein Streit dann nämlich vor Gericht, so werden alle Umstände gewürdigt und die dürften in keinen zwei Fällen mal gleich sein. Als grobe Richtwerte können sie genommen werden, um sich vielleicht mit dem Mieter außergerichtlich zu einigen.

Oder wie könnte man beim Mietminderungsgrund "Ausfall des Fahrstuhls" einheitlich bewertet werden, wenn sich Mieter aus dem ersten Stock und Mieter aus dem 14ten Stock beschweren? Ist die Beeinträchtigung wirklich für beide Parteien gleich?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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