Welchen Verjährungsfristen unterliegt privater Schuldschein?

vom 22.04.2013, 21:04 Uhr

Bei Aufräumaktionen hat mein Vater einen Schuldschein gefunden, den sein Cousin mal unterschrieben hat, als mein Vater ihm vor ein paar Jahren 1000 Euro geliehen hat. Eigentlich war wohl auch abgemacht, dass er das Geld innerhalb einer gewissen Zeit abzahlt. Aber da es Verwandtschaft ist, hat mein Vater da nie wieder nach gefragt. Nun hat der Cousin meines Vaters den Kontakt aber vor ca. zwei Jahren abgebrochen, bzw. er hat sich einfach nicht mehr gemeldet. Meine Mutter meint nun, dass mein Vater wohl auch ein Recht auf sein Geld hat.

Welche Verjährungsfristen haben private Schuldscheine eigentlich, mal abgesehen von meinem Fall im ersten Absatz? Kann man auch nach Jahren das Geld noch zurückfordern oder sollte man da eine Frist einhalten? Wie sieht das bei den privaten Schuldscheinen im allgemeinen aus?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist eine weniger einfache Frage, weil viele Randbedingungen beachtet werden müssen. So stellt sich die Frage, ob und wie Zinszahlungen vereinbart wurden - oder ob das Geld zinsfrei geliehen wurde. Jedenfalls was die Gesamtsumme angeht. Wurden hier Wucherzinsen verlangt, wäre der Vertrag z.B. anzufechten. Dann ist der Schuldschein bzw. die Schuld im Grunde nach drei Jahren verjährt. Aber eben nur, wenn in der Zwischenzeit der Schuldner nicht regelmäßig (am besten beweisbar) an die Schulden erinnert wurde. Ebenso unterbricht bzw. verlängert eine Teilrückzahlung die Verjährungsfristen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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