Nächtliche Betreuungskosten für Kinder
Hier Nächtliche Betreuungsmöglichkeiten bei Dauernachtarbeit hatte ich ja von einer Mutter geschrieben, die jemand braucht, der nachts ihre Kinder betreut. Das Jugendamt übernimmt ja in vielen Fällen Kinderbetreuungskosten. Oftmals ist das Jugendamt ja auch bereit, die Kosten einer Tagesmutter zu tragen, wenn die Kinder nicht anderweitig versorgt werden können, wie zum Beispiel, wenn kein Kindergartenplatz frei ist oder die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte kompatibel sind.
Nun steht aber die Frage im Raum, ob das Jugendamt im Falle von Frau A., die ja drei Kinder daheim hat und Dauernachtschicht arbeitet und gerade von ihrem Ehemann verlassen wurde, der die Kinder nachts betreut hatte, die Kosten für eine Person übernimmt, die nachts die Kinder betreuen würde? Oder ist Frau A. in ihrem Fall eventuell verpflichtet, sich eine Tätigkeit zu suchen, die sie in den Zeiten ausüben kann, in der die Kinder im Kindergarten oder der Schule sind? Wobei hier das Problem ist, dass Frau A. mit ihrem momentanen Job sich und ihre drei Kinder ernähren kann. Sie aber ungelernt ist und nur durch die Nachtschichtzulagen so viel verdient. In der Tagschicht würde sie wesentlich weniger verdienen und wäre ebenfalls darauf angewiesen, dass die Kinder während ihrer Arbeitszeit betreut werden.
Die Kosten für eine Betreuung für die Kinder könnten schon vom Jugendamt übernommen werden. Allerdings wird jedes Jugendamt auch anders damit umgehen und die Dringlichkeit anders bewerten. Solange Frau A. aber keine andere Stelle hat und keine andere Person, die die Kinder nachts betreut, wird sie gute Chancen haben, die Kosten teilweise erstattet zu bekommen. Allerdings wird nach eigener Erfahrung das Jugendamt kaum Kosten tragen, die in Bereich Nachtzulage gehen. Denn diese Nachtschichtzulage wäre einfach zu groß, zudem sind Tagespflegepersonen und Kinderfrauen, die vom Staat subventioniert werden, auch nicht angestellt, sondern selbstständig berufstätig. Daher kann es sein, dass sich niemand für die drei Kinder finden wird, es sei denn, die Mutter zahlt selbst noch einen Obolus darauf, der aber auch angegeben werden muss.
Ich vermute nun nicht, dass man Frau A. dazu zwingen oder drängen kann, sich einen anderen Beruf zu suchen, egal, wie gut oder schlecht ihre Aussichten sind. Die Frage wird eher sein, wie es gehandhabt wird, wenn die Mutter ja am Tag schlafen muss, um für die Nachtschicht fit zu sein. Da müssen die Kinder ja irgendwie auch betreut werden, um die Mutter in Ruhe zu lassen. Ich kann mir da schon vorstellen, dass das Jugendamt da irgendwelche Einwendungen hat und da auch noch einmal genauer hinterfragen wird. Letztendlich wäre vermutlich aus Jugendamtssicht eine Tagesschicht sinnvoller und würde weniger Ärger oder Umstände mit sich bringen, aber man wird zumindest Frau A. nicht dazu zwingen können, grundsätzlich ihr Leben umzustellen.
Allerdings ist der Ehemann, sofern berufstätig und verdienend, ja auch unterhaltspflichtig und da steht es im Raum, ob die Kosten für die Kinder gekoppelt mit dem Unterhalt und dem Wechsel in die Tagesschicht nicht auch ausreichen würde und auf das Gleiche hinauslaufen würde.
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